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Kein Betrieb. In Deutschland werden am Freitag bis zu 45 Flüge ausfallen.

© Marcel Kusch/dpa

Update

Ryanair-Streik: "Können Kunden eine Entschädigung verlangen?"

An diesem Freitag sind europaweit mehr als 250 Flüge ausgefallen, davon 52 in Berlin. Ein Anwalt gibt Rat.

Herr Weist, Ryanair stehen neue Streiks ins Haus. Am Freitag haben Mitarbeiter in sechs Ländern die Arbeit niederlegt. Was heißt das für die Passagiere?

Es gab eine hohe Anzahl von Annullierungen und Verspätungen von Ryanair-Flügen. Viele Fluggäste haben ihr Ziel am Freitag nicht oder mit großer Verspätung erreicht.

Können Fluggäste Entschädigungen verlangen oder gilt ein Streik als höhere Gewalt?

Nach der europäischen Fluggastverordnung steht dem Fluggast bei Annullierung und großer Verspätung seines Fluges grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch je nach Entfernung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Informiert die Airline mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung, entfällt dieser Anspruch. Fluggäste, die über die Annullierung nach dem 14. September informiert wurden, haben grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch, aber auch hier ist die Sache nicht ganz einfach. Bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes entfällt der Ausgleichsanspruch. Die Fluggastverordnung führt ausdrücklich aus, dass ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand sein kann. Auch der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass der Streik der eigenen Mitarbeiter einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Dem sind die Amts- und Landgerichte bisher gefolgt. Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof jedoch entschieden, dass nicht jeder interne Streik die Airline entlastet. Die massenhafte Krankmeldung der Piloten von Tuifly im Oktober 2016 als Protest gegen den geplanten Konzernumbau stellt demnach keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

Robert Weist ist Anwalt und Experte für Fluggastrechte.
Robert Weist ist Anwalt und Experte für Fluggastrechte.

© promo

Also doch Hoffnung für Ryanair-Kunden?

Fluggästen, die ihr Ziel am Freitag nicht oder nur verspätetet erreicht haben, kann ich nur wenig Hoffnung machen, dass Ryanair freiwillig zahlt. Ryanair wird sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen. Das würde derzeit vermutlich jede Fluggesellschaft so machen. Wir haben aufgrund der Streiks bei Ryanair am 10. August dieses Jahres für das Fluggastrechteportal Flightright Klage beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Die Streiks bei Ryanair sind meiner Meinung nach kein außergewöhnlicher Umstand. Nach meiner Einschätzung muss der Fluggast, der seinen Anspruch allein durchsetzen möchte, jedoch einen langen Atem haben und darf nicht das wirtschaftliche Risiko scheuen, über mehrere Instanzen zu prozessieren. Insofern könnte es ratsam sein, zunächst abzuwarten bis der EuGH entschieden hat oder aber mithilfe eines Fluggastrechteportals vorzugehen.

Können Fluggäste auf eine andere Airline umsteigen und die Ticketkosten Ryanair in Rechnung stellen?

Die Fluggastverordnung bietet Fluggästen mehrere Wahlmöglichkeiten. Ryanair müsste etwa eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Erfüllt Ryanair die Verpflichtungen nicht, so kann dem Fluggast ein Schadensersatzanspruch zustehen. Ob und mit welchem Aufwand dieser gegenüber Ryanair durchgesetzt werden kann, hängt wiederum vom Einzelfall ab.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Regulierung: Ist die bei Billigfliegern schwieriger als bei teureren Anbietern?

Die Durchsetzung von Ansprüchen ist bei Billigfliegern nicht von vornherein schwieriger als bei anderen Airlines. Für die Frage, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach der Fluggastverordnung zusteht, spielt es jedenfalls keine Rolle, ob der Flug von einem Billigflieger oder einer teuren Airline ausgeführt wird.

Robert Weist ist Rechtsanwalt und arbeitet für die Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte. JBB arbeitet mit Fluggastportalen zusammen.

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