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Streit um Gebühren: Viele Kundinnen und Kunden können Geld zurückverlangen.

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Rückzahlung von Bankgebühren: Verbraucherschützer kündigen weitere Klagen an

Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet Kreditinstitute zur Rückzahlung. Doch über wichtige Details gibt es Streit.

Wegen Streits um die Rückerstattung von Gebühren drohen Kreditinstituten neue Klagen von Verbraucherschützern. „Der VZBV plant gerichtliche Schritte, um feststellen zu lassen, in welchem Umfang die Kreditinstitute zur Erstattung von Bankentgelten verpflichtet sind“, sagte Rechtsexperte Ronny Jahn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) dem Tagesspiegel. Noch lässt der VZBV aber offen, gegen wen er vorgehen wird.

Ausgehend von einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem April dieses Jahres wollen die Verbraucherschützer wichtige Details der Rückerstattung von Gebühren etwa für die Kontoführung klären lassen. Banken und Sparkassen würden teilweise die Auffassung vertreten, dass nur Entgelterhöhungen angegriffen werden können, die nach 2018 durchgeführt worden sind. Andere Institute würden die Rückzahlung ganz verweigern mit der Begründung, dass die Kunden die Konten ja weiter genutzt hätten, kritisierte Jahn.

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Der Streit um die Gebühren beschäftigt auch die Finanzaufsicht. Kundinnen und Kunden hätten sich bei der Bafin über zu lange Bearbeitungszeiten der Banken, die mangelnde Erstattung oder den Umfang der geänderten AGB beschwert, sagte eine Bafin-Sprecherin dem Tagesspiegel. Die Bafin habe „ein wachsames Auge“ darauf, sagte die Sprecherin. Ob jedoch in Einzelfällen oder generell ein aufsichtlicher Handlungsbedarf besteht, sei derzeit noch nicht absehbar.

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