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Viele User, viele Daten: Das Bundeskartellamt sieht die Marktmacht Facebooks kritisch.

© REUTERS

Niederlage vor Gericht: Bundeskartellamt scheitert an Facebook

In einem spektakulären Verfahren wollte die Behörde den US-Konzern zwingen, mehr Rücksicht auf die Nutzer zu nehmen. Das ist vorerst gescheitert.

Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf gegen die Marktmacht von Facebook eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf zerpflückte am Montag in einem Eilverfahren eine Anordnung, mit der die Wettbewerbshüter dem US-Konzern das Sammeln und Bündeln von Daten seiner Nutzer erschweren wollte.

Im Februar dieses Jahres hatte die Behörde entschieden, dass Facebook Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch dann mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen darf, wenn der User dem ausdrücklich zustimmt. Das Bundeskartellamt hatte dabei Datenschutzvorschriften mit dem Wettbewerbsrecht verknüpft und argumentiert, dass der Konzern unfaire Vertragsbedingungen nur deshalb durchsetzen kann, weil er eine marktbeherrschende Stellung hat. Mit dieser Verknüpfung hatte sich die Behörde auf juristisches Neuland gewagt – und ist damit jetzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das erstinstanzlich für alle Verfügungen des Bundeskartellamts zuständig ist, gescheitert.

Will die Sache vor dem Bundesgerichtshof austragen: Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Will die Sache vor dem Bundesgerichtshof austragen: Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

© Kai-Uwe Heinrich

Die Datenverarbeitung durch Facebook lasse keinen relevanten Wettbewerbsschaden erkennen, meint das Gericht. Das Kartellamt lässt aber nicht locker und wird Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen: „Daten und der Umgang mit ihnen sind ein entscheidender wettbewerblicher Faktor für die digitale Wirtschaft", sagte Behördenchef Andreas Mundt am Montag. Zentrale Rechtsfragen würden vom Oberlandesgericht Düsseldorf offensichtlich anders beantwortet als vom Bundeskartellamt. "Diese Rechtsfragen sind von großer Bedeutung für die künftige wettbewerbliche Verfassung der digitalen Wirtschaft", betont Mundt. "Wir sind davon überzeugt, dass wir hier mit dem bestehenden Kartellrecht ordnend eingreifen können."

"Das Verfahren ist tot"

Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sieht das anders. "Wenn man ehrlich ist, ist das Verfahren mit der heutigen Entscheidung tot", befürchtet der Wettbewerbsexperte. Es sei sehr schwierig, die Düsseldorfer Entscheidung beim Bundesgerichtshof im Eilverfahren zu ändern. Auch für das parallel dazu anhängige Hauptsacheverfahren ist Podszun nicht sehr optimistisch. Das Oberlandesgericht werde in der Sache nicht anders entscheiden, dazu sei der am Montag veröffentlichte 37seitige Beschluss zu eindeutig. Selbst wenn der Bundesgerichtshof dem Kartellamt aber letztlich Recht geben würde, sei bis dahin so viel Zeit vergangen, dass die Sache eher ein "historisches Kuriosum" sein werde. Podszun bedauert das: "Das Kartellamt hatte mit seiner Entscheidung Mut bewiesen und neue Pfade beschritten". Das Recht stoße bei den Internetgiganten aber an seine Grenzen, kritisiert der Wettbewerbsrechtler.

Facebook darf weiter Daten sammeln

Facebook, das sich vor dem Oberlandesgericht gegen die Anordnung gewehrt hatte, darf nun zunächst weiter Daten seiner Nutzer sammeln und verarbeiten, ohne in Konflikte mit den Wettbewerbshütern zu kommen. Nach Meinung des Oberlandesgerichts liegt in der Datenverarbeitung weder ein relevanter Wettbewerbsschaden noch eine wettbewerbliche Fehlentwicklung. Anders als das Kartellamt sieht das Gericht auch keine Verknüpfung zwischen der Datenverarbeitung und der Marktmacht Facebooks. Aber selbst wenn die Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, meinen die Richter. Die Verbraucher könnten ihre Daten ja weiterhin anderen Unternehmen zur Verfügung stellen.

Facebook hatte argumentiert, dass für datenschutzrechtliche Bedenken die Datenschutzbehörden und nicht die Wettbewerbshüter zuständig seien.

"Der Beschluss ist ein Weckruf an den Gesetzgeber", meint Wettbewerbsexperte Podszun. "Will man Google, Amazon, Facebook & Co regulieren, reichen die bisherigen Instrumente nicht". Die Neufassung des Kartellgesetzes sei eine Chance, die rechtlichen Grundlagen zu ändern.

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