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ARCHIV - ILLUSTRATION - Mehrere Kontoauszüge werden in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) durch eine Lupe angeschaut.

© dpa

Neues Gesetz: Ein Bankkonto für alle

Banken sollen niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein Girokonto eröffnen will. Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg.

Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Das Bundeskabinett bringt nach Angaben der „Rheinischen Post“ am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Das Finanzministerium hatte den Kabinettsbeschluss im Sommer eigentlich bereits für September angekündigt, um die Regeln Anfang 2016 umsetzen zu können. Im August legte die Regierung dann einen entsprechenden Entwurf vor.

Jedermann-Konten seit 1995

Laut Zeitung sollen die Regeln spätestens Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Das Gesetz soll auch Obdachlosen, Asylbewerbern und Ausländern, die mit einer sogenannten Duldung in Deutschland leben, ermöglichen, ein sogenanntes Basiskonto bei einer Bank ihrer Wahl zu eröffnen. Voraussetzung ist, dass sie legal in der EU sind.

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch EU-Vorgaben umgesetzt. In Deutschland sind nach früheren Schätzungen etwa 670 000 Bürger ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher.

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