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Aufwind für VW: Vielfahrer und Spätkäufer gehen im Dieselskandal wahrscheinlich leer aus.

© dpa

Neue Verhandlungen im Dieselskandal: Viele VW-Kunden dürften doch leer ausgehen

VW hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, hatte der BGH im Mai entschieden. Seitdem rudern die Richter zurück. Wer betroffen ist.

Nach der Euphorie folgt nun die Ernüchterung: In mehreren, neuen Verfahren dämpft der Bundesgerichtshof (BGH) die Hoffnung von Dieselkunden, von VW viel Geld als Schadensersatz für die Abgasmanipulationen zu bekommen.

So dürften Dieselkläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals gekauft haben, wohl völlig leer ausgehen. Das zeichnete sich am Dienstag bei einer Verhandlung vor Deutschlands höchstem Zivilgericht ab. VW hätte möglicherweise mehr zur Aufklärung unternehmen können, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.

Doch nach der Ad-hoc-Mitteilung des Konzerns am 22. September 2015 und der umfangreichen Berichterstattung in den Medien über den Dieselskandal dürften Kunden, die ihren Diesel später gekauft haben, wohl nicht mehr völlig arglos geworden sein, vermutet der BGH.

Für den Kläger, der sein Auto im August 2016 erworben hatte, sieht es daher schlecht aus.

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Wer weniger bekommt als erhofft

Auch in der zweiten Klage, die am Dienstag verhandelt wurde, stellt sich der BGH wohl an die Seite von VW. Zusätzlich zum Schadensersatz wird es wohl keine Deliktzinsen wegen Betrugs oder sittenwidriger Handlung geben, ließen die Richter durchblicken. Einige Gerichte hatten diese den Käufern in der Vergangenheit zugesprochen. Urteile gab es am Dienstag nicht.

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Dagegen will der BGH am Donnerstag seine Entscheidung in zwei weiteren Fällen verkünden, die bereits am Montag vergangener Woche verhandelt worden sind. Diese drehen sich ebenfalls um die Deliktzinsen, vor allem aber um Schadensersatz für Vielfahrer. Konkret geht es um einen VW-Passat, der rund 255.000 Kilometer auf dem Tacho hat. Wegen der intensiven Nutzung des Autos wird der Eigentümer wohl keinen Schadensersatz erhalten, hat der BGH zu erkennen gegeben.

Der erste Dieselkläger vor dem BGH: Herbert Gilbert hatte im Mai ein Grundsatzurteil gegen VW erstritten.
Der erste Dieselkläger vor dem BGH: Herbert Gilbert hatte im Mai ein Grundsatzurteil gegen VW erstritten.

© Jörg Thode

Viele Kunden hatten nach dem Grundsatzurteil im Mai mehr erwartet. Damals hatte der BGH entschieden, dass VW mit dem Einbau der Manipulationssoftware die Käufer vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt hat und Schadensersatz bezahlen muss. Doch nach den neuen Verhandlungen schrumpft der Schadensersatzanspruch für viele zusammen.

US-Vergleich kostet VW acht Milliarden Euro

In Deutschland, wo rund 2,5 Millionen Diesel der Marken VW, Audi, Skoda und Seat betroffen sind, kommt VW deutlich glimpflicher davon als in den USA. Dort hat der Konzern 9,5 Milliarden Dollar (acht Milliarden Euro) als Schadensersatz für 500.000 manipulierte Fahrzeuge gezahlt, heißt es in dem Abschlussbericht der Aufsichtsbehörde FTC. Die FTC hatte mit VW einen Vergleich geschlossen. Die Zahlung sei das „größte Erstattungsprogramm für Verbraucher in der Geschichte der USA“, so die Behörde.

Dagegen hat VW den 240.000 deutschen Kunden im Massenvergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gerade einmal 750 Millionen Euro überwiesen. Die Summen lagen zwischen 1350 und 6257 Euro. Nun versucht VW, auch die noch anhängigen 50.000 Fälle per Einzelvergleich zu beenden. Man rede derzeit mit den Dieselanwälten, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel.

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