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Langsames Internet? Das modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) stärkt Kundinnen und Kunden jetzt den Rücken.

© GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO

Neue Gesetze treten in Kraft: Was sich im Dezember für Verbraucher ändert

Bei Problemen mit Internet und Telefon haben Kunden jetzt mehr Rechte. Der Pfändungsschutz wird verbessert, Bahnfahren wird teurer.

Auch wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der Corona-Pandemie derzeit eher skeptisch in die Zukunft sehen, so bringt der neue Monat wenigstens ein paar Lichtblicke. Denn im Dezember treten einige Reformen in Kraft, die Kunden bei Problemen rund um Internet und Telefon helfen. Telekommunikationsverträge werden verbraucherfreundlicher. Verschuldete Verbraucher bekommen über ein Pfändungsschutzkonto mehr Flexibilität, und mit dem Fahrplanwechsel schickt die Deutsche Bahn ab dem 12. Dezember täglich drei neue ICE-Sprinter zwischen Berlin und Köln auf die Reise.

Langsames Internet

Wer kennt das nicht? Die Internetverbindung hakt. Obwohl man schnelles Internet bestellt und bezahlt hat, kämpft man mit dem Schneckentempo. Das modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) stärkt Kundinnen und Kunden jetzt den Rücken - mit zahlreichen verbraucherfreundlichen Änderungen. So muss man grundsätzlich nur noch für die Internetgeschwindigkeit zahlen, die man auch tatsächlich bekommt. Verspricht der Anbieter mehr als er halten kann, kann man mindern oder den Vertrag kündigen. Obwohl diese Regelung bereits am 1. Dezember in Kraft tritt, sollten sich Betroffene noch ein wenig gedulden. Denn derzeit überarbeitet die Bundesnetzagentur ihr Tool, das Verbrauchern bei der Messung hilft. Voraussichtlich Mitte Dezember soll eine überarbeitete Fassung zur Verfügung stehen.

Wenn der Techniker nicht kommt

Auch das ist ein alt bekanntes Ärgernis: Internet, Festnetz oder Fernsehen funktionieren nicht, und der Techniker lässt sich nicht blicken. Auch hier will das reformierte TKG Betroffenen helfen. Lässt der Anbieter den vereinbarten Technikertermin platzen, können Verbraucher eine Entschädigung von zehn Euro oder 20 Prozent des Monatsbeitrags verlangen.

Wird die Störung nicht zeitnah beseitigt, kann man zudem eine weitere Entschädigung verlangen: ab dem dritten Tag fünf Euro oder zehn Prozent des Monatsentgelts, ab dem fünften Tag zehn Euro oder 20 Prozent. "Die Zahlung der Entschädigung erfolgt nicht automatisch", warnt Irina Krüger von der Verbraucherzentrale Berlin. "Betroffene müssen diese beim Anbieter geltend machen."

Kürzere Vertragsverlängerung

Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, tut das oft für zwei Jahre. Denn dann bekommt man häufig ein günstiges Smartphone dazu. Solche langen Vertragslaufzeiten bleiben auch weiterhin erlaubt, allerdings räumt das neue Gesetz mit einer Unsitte auf: Während sich früher Verträge um ein weiteres Jahr verlängern konnten, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt worden sind, kann man nun in der Verlängerung monatlich kündigen.

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Kontopfändung

Wird ein Girokonto gepfändet, kann das für Menschen eine existentielle Bedrohung sein. Wenn man kein Bargeld mehr abheben kann, Einkäufe, Strom und Miete nicht mehr zahlen kann, droht der Verlust der Lebensgrundlage. Um das zu verhindern, kann man sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1260 Euro im Monat. Wer eine Familie zu versorgen hat, kann monatlich zusätzlich 471,44 Euro für die erste und 262,65 Euro für die zweite bis maximal fünfte Person gegen Pfändungen schützen lassen. Kunden haben einen Anspruch darauf, dass die Bank oder Sparkasse ihr Girokonto in ein P-Konto umwandelt. Die Umwandlung ist kostenfrei, betont der Bankenverband. Für die Kontoführung können aber Kosten anfallen.

Neu ab Dezember ist eine größere Flexibilität. Ein nicht verbrauchter Teil des Freibetrags bleibt auch in den nächsten drei Monaten geschützt. Bislang konnte man das Geld nur einmal auf den Folgemonat übertragen. "So kann jetzt beispielsweise das Geld für größere Anschaffungen gespart werden", betont die Verbraucherzentrale NRW.

Bahnfahren wird teuer, es gibt Preiserhöhungen für Flextickets und Bahncards.
Bahnfahren wird teuer, es gibt Preiserhöhungen für Flextickets und Bahncards.

© dpa/Oliver Berg

Bahnfahren

Am 12. Dezember tritt der neue Fahrplan der Bahn in Kraft. Er bringt unter anderem drei neue Sprinter-Verbindungen zwischen Berlin und Köln (ohne Zwischenhalt). Zugleich steigen die Preise. Bahncards und Flextickets im Fernverkehr kosten 2,9 Prozent mehr, Spar- und Supersparpreise bleiben gleich.

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Privatsphäre im Internet

Am 1. Dezember tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien in Kraft. Es soll die Privatsphäre in der digitalen Welt schützen. Es regelt den Umgang mit Cookies und setzt eine wirksame Einwilligung des Users voraus. Zudem enthält das Gesetz Regelungen über den digitalen Nachlass. (mit dpa)

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