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Lieber aus der Frucht: Vitamine werden am besten aufgenommen, wenn man sie über das Essen zu sich nimmt, wie diese Heidelbeeren aus Brandenburg.

© Julian Stähle/dpa

Nahrungsergänzungsmittel: Grüne wollen Höchstmengen und schärfere Regeln

In der Covid-19-Krise werben Nahrungsergänzungsmittelhersteller umso aktiver. Die Grünen wollen im Bundestag Höchstmengen und Regeln für Zusatzstoffe erreichen.

National festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralien in Nahrungsergänzungsmitteln, eine Positivliste für zugesetzte Stoffe, eine Meldestelle für Wechsel- und Nebenwirkungen und verpflichtende Warnhinweise bei Wechselwirkungen – diese Maßnahmen soll die Bundesregierung nach dem Willen der Grünen-Fraktion umsetzen. So steht es in einem Antrag der Fraktion, der dem Tagesspiegel Background vorliegt und der vergangene Woche in den Bundestag eingegangen ist.

Damit preschen die Grünen auf nationaler Ebene vor, anstatt EU-Prozesse abzuwarten. Denn die Höchstmengen und die Positivliste für Zusatzstoffe sollen zwar laut Antrag auch bei der EU-Kommission vorangetrieben werden; auch wollen die Grünen eine staatliche Zulassungspflicht mit behördlicher Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel im EU-Recht verankert sehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte jedoch bereits im April angekündigt, einheitliche Höchstmengen bei Nahrungsergänzungsmitteln auf EU-Ebene einzufordern. „Ich befürchte aber, dass es aufgrund der aktuellen Lage bei den Ratssitzungen von der Tagesordnung rutschen wird“, sagt Renate Künast, ernährungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Um nicht auf jahrelang dauernde Prozesse in Brüssel warten zu müssen, wähle die Fraktion den Weg über den Bundestag.

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Aufsehenerregend sind bei dem Vorstoß neben den Höchstmengen vor allem die Positivliste und das nationale Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel, das allerdings auf EU-Ebene beschlossen werden soll. Denn bei zugesetzten Stoffen pflanzlichen Ursprungs, den sogenannten „Botanicals“, gibt es bisher keine Regelungen. Ihre Bewertung auf EU-Ebene ist zwar vorgesehen, aber seit Jahren ausgesetzt. Eine Positivliste würde Definition, Wirkung, Sicherheit, Qualität und zulässige Menge des jeweiligen Stoffs einheitlich festlegen.

Ein weiteres Problem ist die föderale Aufgabenverteilung bei Nahrungsergänzungsmitteln: Da sie rechtlich als Nahrungsmittel gelten, sind die Länder für ihre Überprüfung zuständig; diese delegieren die Überprüfung häufig an die Kommunen, die aus Ressourcengründen kaum zur Kontrolle kommen und meist nur bei Beschwerden agieren. Eine nationale Zulassung würde eine wesentlich höhere Hürde schaffen. Bisher müssen Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz registriert werden.

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Der Vorstoß der Grünen entstand aus dieser Grundproblematik und der aktuellen Pandemie-Situation. „Wir haben aus Brüssel ein fröhliches Nein zu hören bekommen, als wir nachfragten, ob dort in kommender Zeit regulatorisch etwas geschehen soll“, sagt Renate Künast. „Die Kommission hat derzeit wegen Corona weniger Kapazitäten und gleichzeitig sind die Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln umso aktiver.“

Würde der Antrag verabschiedet, zöge das einen hohen Aufwand nach sich: Zunächst einmal müsste das Bundesinstitut für Risikobewertung die notwendige Forschung für Höchstmengen und die Positivliste in Auftrag geben; außerdem müsste eine Beschwerdestelle für Neben- und Wechselwirkungen eingerichtet werden. Allerdings hätten die regionalen und lokalen Prüfbehörden dann einen sicheren Rahmen für die Überprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln.

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