zum Hauptinhalt
VW will Diesel-Kunden außergerichtlich entschädigen.

© imago images/Christian Ohde

Update

Nach gescheitertem Vergleich mit VW: Verbraucherschützer fordern Geld für alle Kunden

VW hatte die Gespräche abgebrochen und dies mit der Gebührenforderung der Anwälte begründet. Dieselanwalt Ralph Sauer wirft Volkswagen „üble Tricks“ vor.

Nach dem überraschenden Ende der Vergleichsgespräche zur Diesel-Musterklage fordern Verbrauchschützer VW auf, alle Kunden zu entschädigen und nicht nur diejenigen, die sich zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen angemeldet hatten.

„Statt einige Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von Entschädigungszahlungen kommen“, schlug der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Klaus Müller, am Montag vor. Bei dem angekündigten „Direktvergleich“ müsse sich der Konzern zudem - wie versprochen - an den zuletzt erzielten Stand in den Verhandlungen mit dem vzbv halten. Demnach sollen 830 Millionen Euro als Gesamtsumme für im Musterverfahren registrierte Dieselfahrer bereitgestellt werden. VW äußerte sich zunächst nicht dazu.

VW und die Verbraucherschützer schieben sich den Schwarzen Peter zu

Die Verhandlungen zwischen den Verbraucherschützern und VW waren am Freitag abgebrochen worden. Beide Seiten schieben sich gegenseitig die Schuld dafür zu: Während der Autobauer nicht hinreichend begründete Gebührenforderungen von Anwälten des Verbraucherschutzverbands nennt, erklärte der Verband, VW sei bei der Abwicklung der Zahlungen an die Kunden „nicht zu Transparenz und Sicherheitsmaßnahmen“ bereit gewesen. Es gibt zudem Streit darüber, wer auf wen Zeitdruck ausgeübt hat: Im Mai steht die erste Verhandlung zu Einzelprozessen von VW-Dieselkunden am Bundesgerichtshof (BGH) mit einem möglichen Grundsatzurteil an.

Dieselanwälte: Hätten das Geld auch gespendet

VW hatte die Gespräche abgebrochen und das mit der Gebührenforderung von 50 Millionen Euro für die VZBV-Anwälte begründet. Der VZBV betont jedoch, dass die 50 Millionen Euro pro Fall eine Gebühr von 100 bis 120 Euro netto bedeuten würde, das sei die Untergrenze dessen, was gebührenrechtlich zulässig gewesen wäre. Man habe VW aber auch alternativ vorgeschlagen, dass der Konzern einen Dienstleister seiner Wahl mit der Abwicklung beauftragt. Die Anwälte hätten sich dann auf eine Kontrollfunktion zurückgezogen. „Die beteiligten Anwälte waren nicht auf Gewinn aus, wir hätten das Geld sogar gespendet“, sagte Ralph Sauer, einer der VZBV-Anwälte, dem Tagesspiegel.

Enttäuscht: VW hat die Verbraucher zum zweiten Mal betrogen, sagt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller.
Enttäuscht: VW hat die Verbraucher zum zweiten Mal betrogen, sagt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller.

© dpa

„VW hat einen Vorwand gesucht, den Vergleich platzen zu lassen“, meint Dieselanwalt Sauer. Bei einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren hätten sich die Verbraucher nämlich überlegen können, ob sie den Vergleich annehmen oder ob sie nicht doch lieber in einem Einzelverfahren, eventuell mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers, klagen.

Da immer mehr Gerichte zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnte das im Einzelfall lukrativer sein. Allerdings besteht eine solche Wahl nur, wenn das Massenverfahren beendet wird.

So lange es läuft, sind die Kunden, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, an den Musterprozess gebunden und können nicht auf eigene Faust klagen. Sie haben jetzt nur die Wahl, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen oder es auszuschlagen. „Das, was VW jetzt gemacht hat, ist ein übler Trick“, meint Sauer.

Das Musterverfahren geht weiter: Im Bild die Verbraucheranwälte, links Ralph Sauer.
Das Musterverfahren geht weiter: Im Bild die Verbraucheranwälte, links Ralph Sauer.

© AFP

VZBV-Chef Müller rät VW-Kunden das neue Vergleichsangebot gründlich zu prüfen. Für einen einzelnen Kunden sei es schwer nachzuvollziehen, ob VW die richtige Summe auszahle, erklärte er.

Der Vorschlag von Volkswagen, Betrogene müssten zur Abwicklung des Vergleichs in VW-Autohäuser gehen, wo sie sich womöglich in Verkaufsgespräche verwickeln lassen müssten, sei für den Verband allerdings nicht akzeptabel gewesen. „Das wäre eine Lösung, als würden wir Opfer eines Bankraubes zwingen, sich ihr Geld beim Bankräuber selbst abzuholen und mit ihm Beratungsgespräche über gute Geldanlage zu führen“, erklärte Müller. 

Zur Startseite