zum Hauptinhalt
Vergangenheit: Im September musste der damals zweitgrößte Reiseveranstalter Insolvenz anmelden.

© imago images/IPON

Nach der Pleite von Thomas Cook: So kommen Sie jetzt an Ihr Geld

Der Bund entschädigt Hunderttausende Urlauber. Seit heute kann man sich anmelden. Wir sagen Ihnen wie es geht, und wie viel Geld Sie erwarten können.

Hunderttausende Kunden des Pleite-Reiseveranstalters Thomas Cook können jetzt Hilfe vom Staat beantragen. Es geht um Reisen, die sie zwar bezahlt haben, aber abbrechen mussten oder gar nicht erst antreten konnten. Seit diesem Mittwoch kann man sich sein Geld zurückholen. Die entsprechenden Internetportale sind freigeschaltet, in Ausnahmefällen kann man die Unterstützung auch telefonisch beantragen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) löst damit ein Versprechen ein, das sie im Dezember gegeben hatte: Sie lasse die von der Thomas Cook-Pleite betroffenen Pauschalreisekunden "nicht im Regen stehen", beteuerte Lambrecht am Mittwoch erneut. Aus Gründen des Vertrauensschutzes werde der Staat die Schäden ausgleichen.

Konkret heißt das: Der Bund erstattet die Differenz zwischen dem, was die Kunden bereits von der Zurich-Versicherung als Ausgleich bekommen haben, und dem, was sie insgesamt ausgeben haben.

[Alle wichtigen Updates des Tages finden Sie im kostenlosen Tagesspiegel-Newsletter "Fragen des Tages". Dazu die wichtigsten Nachrichten, Leseempfehlungen und Debatten. Zur Anmeldung geht es hier.]

Tatsächlich können sich viele Menschen jetzt auf Tausende Euro freuen. Denn die Zurich-Versicherung, die den Pleiteschutz für Thomas Cook übernommen hatte, zahlt gerade einmal 17,5 Prozent. Das heißt: Ohne die Hilfe des Bundes wären die Urlauber auf einem Großteil ihrer Kosten sitzengeblieben. Betroffen sind Hunderttausende. Die Zurich-Versicherung hat rund 220.000 Schadensmeldungen bekommen, hinter einer Meldung verbergen sich aber meist mehrere Reisende, etwa Familien, die zusammen Ferien machen wollten.

Wer den Schaden hat: Viele Urlauber hatten Reisen bezahlt, die sie abbrechen mussten oder nicht antreten konnten.
Wer den Schaden hat: Viele Urlauber hatten Reisen bezahlt, die sie abbrechen mussten oder nicht antreten konnten.

© AFP

Der Bund stellt 225 Millionen Euro zur Verfügung, um die Kunden zu entschädigen. Mit der Staatshaftung bügelt die Bundesregierung eine Panne im deutschen Sicherungssystem aus. Entgegen den europäischen Vorschriften ist die Haftung für die Pleite eines Reiseveranstalters in Deutschland derzeit auf 110 Millionen Euro begrenzt. Der Fall Thomas Cook hatte gezeigt, dass diese Summe viel zu niedrig ist.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer Reform der Insolvenzsicherung. Im Gespräch ist eine Fondslösung. Die Zeit drängt, da wegen der Coronakrise viele Reiseveranstalter mit dem Rücken zur Wand stehen.

 [Die Coronavirus-Krise ist auch für die Politik eine historische Herausforderung. Jeden Morgen informieren wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, in unserer Morgenlage über die politischen Entscheidungen, Nachrichten und Hintergründe. Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.]

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte im Dezember versprochen zu helfen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte im Dezember versprochen zu helfen.

© imago images / Jens Schicke

Thomas Cook, der nach der Tui damals zweitgrößte Reiseveranstalter, hatte im September vergangenen Jahres Insolvenz anmelden müssen. Zehntausende Urlauber waren gestrandet und mussten zurückgeholt werden. Viele Bundesbürger konnten bereits bezahlte Reisen nicht antreten.

So kommen Sie an das Geld

Um Geld zurückzufordern, müssen sich Kunden online registrieren.

Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder Bucher Reisen und Öger Tours betroffen sind, sind hier richtig aufgehoben.

Für Kunden von Thomas Cook International geht es hier weiter, hier für Kunden der Tour Vital Touristik. Wer mit Neckermann reisen wollte, sollte auf der Reisebestätigung nachsehen, welches Unternehmen der Thomas Cook-Gruppe im Einzelfall als Reiseveranstalter aufgetreten ist.

Wer kein Internet hat, kann sich auch ausnahmsweise telefonisch registrieren lassen und die Belege per Post schicken, heißt es im Bundesjustizministerium. Die Hotline ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0361/606 670 12 erreichbar.

Was Sie vorher tun müssen

Was einfach klingt, ist jedoch etwas komplizierter. Denn bevor man sich für die Auszahlung beim Bund anmelden kann, muss man seine Ansprüche zunächst bei der Zurich-Versicherung und beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet haben. Weitere Infos gibt es hier.

Anmeldungen für die Staatshilfe sind bis zum 15. November möglich. Auf schnelles Geld sollte man jedoch nicht hoffen.

"Natürlich müssen wir überprüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die freiwillige Ausgleichszahlung vorliegen, um Missbrauch zu verhindern", sagte Lambrecht. "Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Dienstleister arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Kundinnen und Kunden bei berechtigten Anmeldungen schnellstmöglich ihr Geld zurückerhalten.“

Doch das Ministerium warnt selbst: Da in den ersten Tagen mit einem erhöhten Anmeldeaufkommen zu rechnen ist, könne es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Zur Startseite