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Passagiere auf dem Flughafen von Mallorca.

© REUTERS/Enrique Calvo

Nach der Insolvenz: An wen sich Kunden von Thomas Cook jetzt wenden sollten

Insgesamt sind 340.000 Reisende in Deutschland von der Pleite von Thomas Cook betroffen. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten, was jetzt zu tun ist.

Mit dem deutschen Reiseveranstalter von Thomas Cook sind nach Unternehmensangaben derzeit 140.000 Gäste unterwegs. Am Montag und Dienstag sollten 21.000 Menschen abreisen. Mit Condor, der Thomas-Cook-Airlinetochter, sind außerdem rund 180.000 Fluggäste anderer Veranstalter und Individualreisende auf Rückflüge gebucht. Insgesamt sind in Deutschland also rund 340.000 Reisende betroffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Verbraucher. 

Was passiert mit den Kunden, die derzeit unterwegs sind?

Verbraucherschützer raten den Kunden, sich zunächst an den Ansprechpartner vor Ort zu wenden, da die Auswirkungen der Insolvenz je nach Reiseveranstalter unterschiedlich sind. Von Anrufen bei Service-Hotlines rät Thomas Cook ab.

Parallel zu den Bemühungen vor Ort sollten sich Reisende im Ausland aber schon jetzt an den Versicherer ihrer Reise wenden, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg auf Tagesspiegel-Nachfrage mit.

Seit 1994 müssen Pauschalreisen mit sogenannten Reisesicherungsscheinen abgesichert sein. Im Falle von Thomas Cook steht der schweizerische Versicherungskonzern Zurich in der Verantwortung. Da diese Policen in Deutschland aber auf 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr gedeckelt sind, ist fraglich ob wirklich alle Reisenden ihr Geld zurückbekommen.

Grundsätzlich müsse bei Abbruch des Urlaubs der Preis anteilig für die nicht erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu mit. Kunden, deren Rückflug abgesagt wurde, sollten allerdings nicht auf eigene Faust einen Rückflug buchen, da dieser nicht zwangsläufig von der Versicherung gezahlt wird.

Sie sollten stattdessen danach fragen, welche Rückreisemöglichkeiten die Versicherung organisieren wird. Lehnt der Kunde diese Option dann aber ab, ist es möglich dass ihm alternative Rückreisen nicht erstattet werden. Nach Auskunft der britischen Luftfahrtbehörde CAA sollten Reisende im Ausland sich nicht zum Flughafen begeben, bevor ihr Rückflug nach Großbritannien nicht auf der entsprechenden Internetseite bestätigt ist.

Was mache ich, wenn ich eine Reise mit Thomas Cook antreten wollte?

Kunden von Thomas Cook können darauf hoffen, von der Versicherung des Reiseveranstalters Geld zurückzubekommen.
Kunden von Thomas Cook können darauf hoffen, von der Versicherung des Reiseveranstalters Geld zurückzubekommen.

© REUTERS

Alle Thomas-Cook-Pauschalreisen am Montag und Dienstag wurden vorerst abgesagt. Auch die deutsche Tochtergesellschaft Condor, die zunächst weiterflog, durfte die entsprechenden Gäste nicht mitnehmen. „Sollte die Reise nicht mehr stattfinden, ist der Insolvenzabsicherer, eine Versicherung oder eine Bank, verpflichtet, sämtliche Zahlungen des Reisenden zu erstatten“, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche – etwa weil gar kein Urlaub mehr möglich war oder die neu gebuchte Reise deutlich teurer wird – könnten erst im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Was passiert mit den Marken Neckermann, Condor und Co.?

Bei Condor versucht man, den Eindruck zu erwecken, möglichst wenig mit der Pleite von Thomas Cook zu tun zu haben. Der Flugbetrieb ging zunächst weiter, wie lang das noch gesichert ist, wollte eine Sprecherin auf Nachfrage allerdings nicht mitteilen. Man sei seit vielen Jahren profitabel, teilte das Unternehmen mit. Allerdings wurde ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit beantragt.

Auf den Internetseiten von Neckermann und Öger Tours hieß es am Montag wortgleich, man lote letzte Optionen aus. Sollten diese aber scheitern, müsste auch für die Gesellschaften hinter diesen beiden Marken Insolvenz angemeldet werden. Der ebenfalls zu Thomas Cook gehörige Veranstalter Aldiana sei von dieser Insolvenz hingegen nicht betroffen.

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