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Das Logo von Volkswagen auf dem Hauptsitz des Unternehmens in Wolfsburg

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

Update

Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal: Verbraucherschützer bringen Klage gegen VW auf den Weg

Mehr als 240 Seiten Klageschrift gegen VW haben Verbraucherschützer ans Gericht in Braunschweig gefaxt. Ministerin Barley erwartet Klagewelle.

Verbraucherschützer haben im Diesel-Skandal die bundesweit erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer zieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gemeinsam mit dem ADAC gegen Volkswagen vor Gericht. „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz“, forderte Vorstand Klaus Müller am Donnerstag. Der Verband reichte seine Klage nach eigenen Angaben noch in der Nacht per Fax beim Oberlandesgericht Braunschweig ein. Die Übertragung des mehr als 240 Seiten starken Dokuments schlug mehrmals fehl, gelang dann aber gegen 2 Uhr - und dauerte fast 40 Minuten.

Barley: Mehr als zwei Millionen Menschen könnten profitieren

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rechnet mit einer Klagewelle. Nach Einschätzung Barleys könnten mehr als zwei Millionen Verbraucher von der neuen Klagemöglichkeit profitieren. Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist ganz neu und erst seit Donnerstag in Kraft. Verbraucherschützer und andere Verbände können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko, können sich aber registrieren lassen, um von der Klage zu profitieren. Letztlich müssen sie ihren individuellen Schadensersatz aber selber einklagen. Das unterscheidet die Musterfeststellungsklage von Sammelklagen nach US-Vorbild.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will mit seiner Klage erreichen, dass Dieselfahrer, die vom Rückruf bei Volkswagen betroffen sind, für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. Ziel sei, dass sie den Kaufpreis erstattet bekommen, sagte Müller. Zuständig für die Klage ist das Oberlandesgericht Braunschweig, das bereits die Klagen des Prozessfinanziers My Right gegen VW verhandelt.

Kunden müssen sich ins Klageregister eintragen

Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen wollen, müssen sie sich dazu in ein neues Klageregister eintragen, das beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird. Der Vorteil: Tun sie das, verhindern sie, dass mögliche Ansprüche gegen VW verjähren. Das droht nämlich zum Jahresende. Und: Sollten VZBV und ADAC siegen, können sich die registrierten VW-Kunden auf dieses Urteil berufen. Zwar müssen sie selbst noch auf Schadensersatz klagen, aber mit einem Musterurteil im Rücken geht das leichter.

Mitte November dürfte der Eintrag möglich sein

Der Eintrag in das neue Register ist kostenlos. Beim VZBV rechnet man damit, dass die Registrierung in zwei bis drei Wochen möglich sein wird. Auch beim Bundesamt für Justiz geht man von Mitte November aus. Kunden können dann ein Formular am Computer ausfüllen und so mitmachen. Wer den Zeitpunkt nicht verpassen will, kann sich im Internet auf der Website www.musterfeststellungsklagen.de für einen News Alert anmelden und wird dann automatisch informiert. „Aktuell haben das bereits mehr als 39.000 Menschen getan“, sagte eine Verbandssprecherin dem Tagesspiegel. Damit die Klage ins Rollen kommt, würde es allerdings reichen, wenn sich innerhalb von zwei Monaten 50 VW-Kunden registrieren lassen. Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde und die bereits vom VW-Pflichtrückruf betroffen sind. Zudem müssen sie ihre Autos nach dem 1. November 2008 gekauft haben und dürfen noch nicht geklagt haben. Infos finden Kunden im Internet. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine telefonische Hotline an: Sie ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 030/32502700 geschaltet.

ADAC: Interesse ist riesig

Der ADAC erklärte, das Interesse seiner Mitglieder an der Musterfeststellungsklage sei "riesig". "Es ist deshalb wichtig, dass möglichst schnell Klarheit geschaffen wird, welche Ansprüche den betroffenen Autobesitzern tatsächlich zustehen", sagte der Präsident des Automobilclubs, August Markl.

Justizministerin Barley, die das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, sagte im "Morgenmagazin" der ARD, viele Betroffene hätten unter der bisherigen Rechtslage nichtgeklagt, "weil es zu teuer, zu aufwendig, zu nervenaufreibend war". Wenn nun sämtliche Vorfragen bereits durch das Musterverfahren geklärt seien, werde alles weitere "sehr unbürokratisch erfolgen", sagte Barley.

Weitere Fälle sind in Vorbereitung

Mit VW hat das neue Gesetz zwar seinen ersten Fall, es sind aber zahlreiche weitere Felder für die Musterfeststellungsklage denkbar. So könnten sich Verbraucherschützer etwa gegen ihrer Meinung nach überhöhte Energiepreise oder Bankgebühren wenden sowie gegen die Kündigung lukrativer Verträge durch Bausparkassen oder Versicherungen.

VW gibt Klage keine Chance

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Ihre Besitzer können sich nun der Musterklage anschließen, wenn sie nicht bereits allein vor Gericht gezogen sind.

Volkswagen rechnet nicht damit, dass die Klage Erfolg haben wird. Kunden in Deutschland hätten trotz der „Umschaltlogik“ - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - keine Ansprüche, erklärte der Branchenprimus. Die Fahrzeuge seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit.

Derzeit sind nach VW-Angaben 26.600 Verfahren von Kunden mit einem Schummel-Diesel anhängig, rund 7400 Urteile seien bisher ergangen. An Landesgerichten blieben die Klagen laut VW überwiegend erfolglos. Während Kläger-Anwälte dem Konzern vorwerfen, spätestens auf der Ebene der Oberlandesgerichte den Vergleich zu suchen, betonte VW, die Zahl der Vergleiche sei relativ gering. Die genaue Zahl wollte Volkswagen aber nicht nennen.

FDP kritisiert Klage

Die FDP meldete dagegen hat an der Musterfeststellungsklage Zweifel an. Die große Koalition habe eine „bessere Rechtsdurchsetzung für Verbraucher und ein effektives Verfahren“ für Kläger und Gerichte versprochen, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagfraktion, Katharina Willkomm, dem „Handelsblatt“. „Die betroffenen Verbraucher, als erstes die geschädigten Dieselfahrer, werden feststellen, dass sich keines dieser Versprechen realisieren wird - allerdings erst in einigen Monaten.“ Willkomm gab zu bedenken, dass sich das Musterklageverfahren der Verbrauchzentralen im Dieselskandal gegen Volkswagen in die Länge ziehen werde. Am Ende stehe dann kein Schadenersatz für die betroffenen Dieselbesitzer, „sondern bestenfalls die gerichtliche Bestätigung, dass ein Schaden vorliegt“.mit dpa

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