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Mitstreiter gesucht. Am 1. November haben Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (ganz links), ADAC-Präsident August Markl (zweiter von links) und Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Verbraucherpolitik beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, gemeinsam mit den Rechtsanwälten Klage gegen VW erhoben.

© imago/photothek

Musterfeststellungsklage gegen VW: Klageregister kommt wahrscheinlich in der letzten Novemberwoche

Dann können sich Verbraucher der Musterklage anschließen. Zweiwöchige Prüffrist für das Oberlandesgericht Braunschweig läuft.

VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und des ADAC anschließen wollen, können das voraussichtlich noch im November tun. "Wir rechnen mit der letzten Novemberwoche ", sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Braunschweig dem Tagesspiegel. Nach Einschätzung der Sprecherin wird es dann das Klageregister geben, in das sich Verbraucher eintragen können.

Das Klageregister wird zwar beim Bundesamt für Justiz geführt, allerdings muss das Oberlandesgericht Braunschweig grünes Licht geben. "Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist inzwischen zugestellt", betonte die Sprecherin. Ab Zustellung läuft eine zweiwöchige Prüffrist, während der das Gericht die Voraussetzungen der Klage prüft und anschließend das Bundesamt für Justiz informiert.

Bundesamt für Justiz eröffnet das Register

Das Bundesamt für Justiz wird das neue Klageregister einrichten. Für jede Musterfeststellungsklage wird es ein eigenes Anmeldeformular auf der Internetseite geben (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Allgemeines_node.html). Das muss man ausfüllen und absenden. Menschen, die kein Internet haben, können das Formular beim Bundesamt schriftlich oder telefonisch anfordern: Bundesamt für Justiz, Register für Musterfeststellungsklagen, 53094 Bonn, Telefon: 0228/99 410-6880.

Bislang sind insgesamt drei Musterfeststellungsklagen erhoben worden. Der VZBV und der ADAC klagen gegen VW wegen der Dieselmanipulationen und wollen gerichtlich feststellen lassen, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zudem hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden zwei Autobanken verklagt - die Volkswagen Bank und die Mercedes Bank. Das Ziel: Kunden, die ihr Auto auf Kredit gekauft haben, sollen den Finanzierungsvertrag widerrufen und den Wagen zurückgeben dürfen. Das gilt für alle Modelle, egal ob alt oder neu, Benziner oder Diesel. Aber vor allem für Besitzer eines manipulierten Diesel-Autos wäre das ein attraktiver Ausweg, den Wagen ohne großen Schaden wieder loszuwerden.

Eintrag ins Register ist kostenlos

Der Eintrag in das Register und die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage sind kostenlos. Allerdings müssen Kunden nach dem Urteil im Musterprozess ihre individuellen Ansprüche noch selber einklagen. Sie können sich dabei aber auf das Grundsatzurteil berufen. Wer bei der Musterfeststellungsklage gegen VW auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de für den „News Alert“ anmelden. Telefonische Auskünfte gibt es von montags bis freitags auf der Hotline der VZ Nordrhein-Westfalen, Telefon: 030/32502700.

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