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Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, (l.) und ADAC-Präsident August Markl kündigen die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern in Berlin an.

© imago/photothek

Musterfestellungsklage: Verbraucherschützer und ADAC verklagen VW

Die Verbraucherzentralen klagen mit Unterstützung des ADAC gegen Volkswagen. Betroffene können sich der Diesel-Musterfeststellungsklage kostenlos anschließen.

Vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer können sich ab November einer Verbraucherklage anschließen und damit möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz sichern. Rund drei Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren kündigten die Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch in Berlin eine Musterfeststellungsklage an.

Deren Ziel sei es, gerichtlich festzustellen, dass der Autobauer „mit Software- Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ habe. Verbraucher könnten dann von einem Vergleich mit VW profitieren oder ihren Anspruch auf Schadenersatz leichter durchsetzen.

Beteiligen können sich kostenlos alle, die ab dem November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab. Eine Vormerkung ist online auf der Homepage „www.musterfeststellungsklagen.de“ möglich, ab November ist dann der Eintrag in ein Klageregister erforderlich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will die Klage am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig einreichen – dann tritt das Gesetz in Kraft, das die neue „Einer-für-alle- Klage“ ermöglicht. Der ADAC klagt nicht selbst, unterstützt den vzbv aber.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung eine Chance

Im September 2015 hatte Volkswagen Manipulationen an Dieselwagen eingeräumt. US-Behörden hatten festgestellt und öffentlich gemacht, dass nur bei Tests die Abgasreinigung funktionierte, während der Ausstoß auf der Straße höher lag.

Tausende VW- Fahrer haben auf eigene Faust geklagt. Die Musterfeststellungsklage sei nun auch „für diejenigen interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben oder denen die bisherigen Möglichkeiten zu kompliziert waren“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Wer sich von November bis zum 31. Dezember anschließe, könne sicher sein, dass sein möglicher Anspruch nicht verjähre.

Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. 99 Prozent der betroffenen Dieselfahrer hätten bisher noch nicht geklagt, sagte Müller. Die Anwälte, die die Verbraucherschützer vor Gericht vertreten werden, rechnen mit „mindestens mehreren Tausend“ Interessenten. Auch wer seinen VW-Diesel inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, sei nicht von der Klage ausgeschlossen. Mit einem Urteil des Braunschweiger Oberlandesgerichts rechnen die Verbände 2020. Danach könnte der Fall am Bundesgerichtshof landen.

In der Musterfeststellungsklage geht es nur um den Pflichtrückruf von Volkswagen, denn nur hier droht eine Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende.

Volkswagen sieht sich im Recht

Volkswagen sieht wenig Aussichten für die Klagen. „Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland“, teilte der Autobauer mit. Schon heute blieben die Klagen von Kunden vor Landgerichten überwiegend erfolglos. Es gebe zudem zwölf Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen seien.

Dagegen sagte der Anwalt Ralf Stoll: „Ich denke, VW wird sich vor dieser Klage mit Sicherheit fürchten.“ Immer mehr Gerichte gäben den Geschädigten Recht. In manchen Fällen kommt es aber auch dazu, dass sich Konzern und Dieselkunden vor einer Gerichtsentscheidung per Vergleich auf eine Entschädigung einigen. Volkswagen zufolge sind in Deutschland rund 23 800 Diesel-Verfahren anhängig. Etwa 6100 Urteile seien bisher ergangen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Ankündigung der Verbände: „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten.“ dpa

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