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Die Löhne auf dem Bau sind besonders niedrig. Dort wird verstärkt auf Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert.

© Roland Holschneider/dpa

Mindestlohn: Zoll deckt Verstöße im vierstelligen Bereich auf

Das Bundesfinanzministerium stuft den Umfang als eher gering ein. Vor allem in der Bauwirtschaft und Gastronomie wird kontrolliert.

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 hat der Zoll Verstöße im vierstelligen Bereich festgestellt. Das sagte der zuständige Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, am Montag in Berlin bei der Zoll-Jahrespressekonferenz. Bisher gebe es "nicht die Verstöße im großen Umfang", sagte er.

Während im ersten Halbjahr 2015 noch die Aufklärung über die neuen Vorschriften im Mittelpunkt gestanden hätten, sei es ab der Jahresmitte verstärkt darum gegangen, Verstöße aufzudecken, erläuterte Würtenberger. Der Zoll arbeite dabei "risikoorientiert", lege also den Schwerpunkt auf besonders gefährdete Branchen. Es gehe um Wirtschaftszweige, die "besonders nah dran sind an prekären Löhnen", etwa die Bauwirtschaft und die Gastronomie.

Mehr Auszubildende beim Zoll wegen Mindestlohn

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, die Nachwuchskräfte des Zolls würden "prioritär" bei den Mindestlohnkontrollen eingesetzt. Allerdings hätten im vergangenen Jahr wegen der großen Flüchtlingszahl Mitarbeiter ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und an die Bundespolizei abgegeben werden müssen.

Laut Würtenberger wurden alle 320 Mitarbeiter, die im vergangenen Jahr mit ihrer Ausbildung beim Zoll fertig wurden, zunächst zu Bamf oder Bundespolizei entsandt. Diese kämen aber nach und nach zurück. Wegen der neuen Kontrollaufgaben beim Mindestlohn seien die Ausbildungskapazitäten für den mittleren und den gehobenen Dienst beim Zoll um jeweils 50 Prozent heraufgesetzt worden.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt seit dem 1. Januar 2015. Beim Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür zuständig, mögliche Verstöße aufzudecken. (AFP)

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