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Länger haltbar: Jogurts und Quark kann man getrost noch zwei Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums essen, wenn die Packung unbeschädigt ist.

© Oliver Berg/dpa

Mindesthaltbarkeitsdatum: Agrarminister Christian Schmidt will Alternativen testen

Um die Lebensmittelverschwendung einzudämmen, will Minister Schmidt bei Milchprodukten jetzt ein realistischeres Verbrauchsverfallsdatum ausprobieren.

Eine gigantische Zahl: Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jedes Jahr im Müll, 440.000 Sattelschlepper wären nötig, um diese Menge zu transportieren. Dabei hätte man viele der Produkte noch verzehren können. Der einzige Grund, warum Lebensmittel nicht im Topf, sondern in der Tonne enden, ist das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum. Agrarminister Christian Schmidt (CSU) will das nun ändern.

"Wichtige Stellschraube gegen Lebensmittelverschwendung"

„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine wichtige Stellschraube im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung“, sagte Schmidt dem Tagesspiegel. An diesem Mittwoch trifft sich der Minister mit Vertretern aus allen Bereichen der Lebensmittelwirtschaft, der Lebensmittelüberwachung sowie mit Wissenschaftlern, um über Alternativen zum Mindesthaltbarkeitsdatum zu sprechen. Dieses ist nämlich ein reines Gütesiegel. Es erklärt, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine Farbe, seinen Geruch, die Konsistenz und den Geschmack behält. Über die Frage, ob man ein Lebensmittel noch essen kann, sagt es aber gar nichts aus. Verpackte Nudeln aus Hartweizen haben oft ein Mindesthaltbarkeitsdatum von zwei bis drei Jahren, können aber bei trockener Lagerung noch Jahre später verzehrt werden. Und auch Jogurt kann man noch bis zu zwei Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums löffeln, wenn die Packung intakt ist.

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) will die Lebensmittelverschwendung bekämpfen.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) will die Lebensmittelverschwendung bekämpfen.

© Britta Pedersen/dpa

Schmidt will Alternativen testen

Schmidt will nun versuchsweise ausloten, wie realistische Datumsangaben die Lebensmittelverschwendung reduzieren können. Verbraucher sollen eine zusätzliche Hilfestellung bekommen, wie lange Essen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrt werden kann. „Ich denke hier an Milchprodukte, bei denen ich ergänzend zum Mindesthaltbarkeitsdatum ein Verbrauchsverfallsdatum einführen möchte“, sagte der Minister. „Dieses soll klar machen, bis wann die Produkte ohne Gesundheitsbedenken verzehrt werden können.“ Schmidt wünscht sich Regelungen, die so flexibel wie möglich zu handhaben sind, damit möglichst wenige „gute“ Lebensmittel auf dem Müll landen. „Mein Ziel ist es, dass bei der Vergabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stärker darauf geachtet wird, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden“, betont der CSU-Politiker. Klar sei aber, dass der Verzehr der Lebensmittel für den Verbraucher völlig unbedenklich sein muss.

Frische Brötchen bis zum Ladenschluss? Das muss nicht sein, sagt Schmidt.
Frische Brötchen bis zum Ladenschluss? Das muss nicht sein, sagt Schmidt.

© Mike Wolff

Zu große Portionen, zu strenge Vorgaben für Händler

Handlungsbedarf sieht Schmidt aber nicht nur beim Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern auch bei den Portionsgrößen im Handel und dem Management der Läden. „Es kann doch nicht sein, dass Supermärkte vertraglich verpflichtet sind, bis zum Ladenschluss die komplette Palette an Brot und Backwaren anzubieten. Das führt zwangsläufig zu Lebensmittelabfällen“, ärgert sich der Politiker.

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