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Bisher tabu: Streik von Ärzten an kirchlichen Krankenhäusern.

© Jens Wolf/ZB/dpa

Marburger Bund verlässt Caritas-Kommission: Drohen bald auch Streiks in kirchlichen Kliniken?

Zum Jahreswechsel verlässt der Marburger Bund die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas. Die mögliche Folge: Streiks auch in kirchlichen Kliniken.

Paukenschlag im Dauerstreit zwischen kirchlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften um den sogenannten „Dritten Weg“: Die Klinikärzte-Gewerkschaft Marburger Bund (MB) zieht sich zum Jahresbeginn 2022 aus der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) zurück. Dies bestätigte der stellvertretende MB-Hauptgeschäftsführer Christian Twardy dem Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health.

Für die Mediziner in betroffenen Krankenhäusern werde das zwar keine unmittelbaren Folgen haben, sagte der Tarifexperte. Längerfristig könne der Beschluss aber durchaus dazu führen, dass es auch in katholischen Kliniken zu Arbeitskämpfen komme. Die Diakonie mit ihren Einrichtungen sei von dem Beschluss wegen anderer Strukturen nicht betroffen.

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Als Grund für den Rückzieher heißt es beim Marburger Bund, dass die Möglichkeiten der Gewerkschaft, Arbeitsbedingungen für Ärzte mitzugestalten, nur noch „rudimentär“ gewesen seien. Nachdem man seit 2017 mit eigenen Verhandlern in der Kommission vertreten sei, habe sich zweierlei herauskristallisiert, so Twardy.

Zum einen sei die Logistik des sogenannten Dritten Weges „sehr schwerfällig“ und offensichtlich „nicht geeignet, um die Gewerkschaften so einzubinden, wie wir das nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 erwartet hatten“. Zum andern „sei das Interesse aller Beteiligten an einem reibungslosen Weiterlaufen dieses Dritten Weges offenbar höher als das Interesse des Marburger Bundes an gleichen Tarifabschlüssen für alle Ärztinnen und Ärzte“. So habe die Entwicklung der Arbeitsvertragsrichtlinien bei der Caritas (AVR) nicht mit den Ärztetarifverträgen Schritt gehalten. Und 2020 sei man rundweg überstimmt worden. Die Kommission habe Vereinbarungen aus den vom Marburger Bund mit anderen Arbeitgebern verhandelten Tarifverträgen nur mit erheblichem zeitlichen Verzug und mit Abzügen übernommen.

Bedingung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Kirchen ihren arbeitsrechtlichen Sonderweg beibehalten dürfen, wenn in die arbeitsrechtlichen Kommissionen auch Gewerkschaften organisatorisch eingebunden sind. Laut Grundgesetz (Artikel 140) haben die Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden – mit ihren mit rund 1,3 Millionen Beschäftigten der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem Staat – das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Dies betrifft auch das Arbeitsrecht und Entscheidungen über die jeweiligen Arbeitsbedingungen. Die Kirchen bilden dafür eigenständig Arbeitsrechtliche Kommissionen, die paritätisch mit Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber besetzt sind. Kommt es hier zu keiner Einigung, entscheidet eine ebenfalls paritätisch besetzte Schiedskommission unter Vorsitz eines unparteiischen Dritten. Deren Spruch ist dann für alle Beteiligten bindend. Mittel des Arbeitskampfes wie Streik oder Aussperrung sind nach diesem Modell, das als Dritter Weg bezeichnet wird, ausgeschlossen. Es unterscheidet sich insofern von einer einseitigen Festlegung der Arbeitsbedingungen durch die Arbeitgeber (Erster Weg) und von einer Regelung durch Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz (Zweiter Weg).

Gewerkschafter „nur am Katzentisch“

In einer Mitgliederinformation wird der Ärger des Marburger Bundes noch deutlicher. Obwohl man „von Anbeginn große Skepsis hatte, dass damit eine angemessene Vertretung der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter realisiert werden kann“, habe sich der Verband an der Entsendung beteiligt, heißt es darin. Leider hätten aber die Skeptiker Recht behalten: „Mehr als bei einer faktischen Anwesenheit am 'Katzentisch', den die Gewerkschaften trotz eines Millionenbudgets der AK auch noch selbst bezahlen sollten, ist nicht geblieben.“

Sämtliche Entscheidungen zu den Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte an katholischen Krankenhäusern seien bei Mandatsträgern verblieben, die von den Mitarbeitervertretungen („nicht einmal von den Mitarbeitern selbst“) gewählt worden seien, so die Klage. Die Ergebnisse seien „zeitlich um zum Teil mehr als ein Jahr verzögerte Gehaltsanpassungen, finanzielle Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für Notärzte etc.“.24112120

Bedauern auf der Mitarbeiterseite

Die Mitarbeiterseite der AK (ak.mas) bedauerte den Ausstieg des Marburger Bundes. „Wir haben sehr vom Fachwissen der Ärzte profitiert“, sagte Sprecher Rolf Cleophas dem Internetportal „katholisch.de“. Dabei habe sich aber auch gezeigt, dass die Ärztegewerkschaft sehr auf ihr Gebiet spezialisiert gewesen sei, während die AK umfassend die Belange aller Caritas-Mitarbeitenden berücksichtigen müsse.

Wie geht es nun weiter? Man werde „allen Kliniken Angebote unterbreiten, zukünftig die Arbeitsbedingungen mit dem Marburger Bund direkt zu regeln“, heißt es bei der Ärztegewerkschaft. Und die Drohung mit Arbeitskämpfen steht im Raum: Die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes hätten die Fortdauer des Streikverbotes an konfessionellen Krankenhäusern „ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass die jeweiligen Berufsgruppen ihre Arbeitsbedingungen qualifiziert mitbestimmen können“.

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