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Antoine Deltour verlässt am Donnerstag das Gerichtsgebäude in Luxemburg.

© AFP

Update

"Luxleaks"-Steueraffäre: Gericht kippt Urteil gegen Whistleblower

Antoine Deltour kann hoffen. Der Franzose hatte Dokumente entwendet, die enthüllen, wie Luxemburg Großkonzernen beim Steuernsparen half.

Für viele sind sie Helden, für die Gerichte waren sie bislang aber Kriminelle: Antoine Deltour und Raphael Halet, Ex-Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten 2012 fast 30.000 Dokumente von PwC entwendet, die enthüllt hatten, wie Luxemburg Großkonzernen wie Apple, Ikea und Pepsi in Milliardenhöhe beim Steuernsparen geholfen hatte. Die „Luxleaks“-Affäre hatte dazu geführt, dass die EU-Staaten ihren Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung intensiviert haben. Doch für die Informanten, die „Whistleblower“, war die Sache nicht gut ausgegangen. Das könnte sich jetzt ändern.

Oberstes Gericht Luxemburgs kippt Urteil

Am Donnerstag entschied das oberste Gericht Luxemburgs, dass zumindest das Verfahren gegen Deltour erneut aufgerollt werden muss. Deltour hatte in erster Instanz eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten Haft und 1500 Euro Geldstrafe bekommen, im März 2017 hatte ein Berufungsgericht das Strafmaß auf sechs Monate Haft und 1500 Euro Geldstrafe reduziert. Deltour und Halet hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Deltour mit Erfolg. Er sprach am Donnerstag von einem „Sieg“. Sein Anwalt William Bourdon sagte, erstmals sei die „oberste Gerichtsbarkeit eines europäischen Landes der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Whistleblowern gefolgt“.

Privilegien für Whistleblower

Das Berufungsgericht hatte geurteilt, dass Deltour zwar die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgelegten Kriterien für einen „Whistleblower“ erfülle. Dieser Status gelte aber nicht für die Entwendung der Dokumente, denn zu diesem Zeitpunkt habe Deltour noch nicht die Absicht zur „Enthüllung“ gehabt. Das sieht das Kassationsgericht anders. Die Anerkennung eines Status als Whistleblower müsse auf einer „Würdigung der Fakten in ihrer Gesamtheit“ beruhen, urteilte es. Das Berufungsgericht muss nun erneut entscheiden. Deltours Berufung bezüglich weiterer heruntergeladener Dokumente über die firmeninterne Ausbildung bei PwC, die nicht weiterverbreitet worden wurden, gab das Gericht jedoch nicht statt. Auch die Strafe gegen Halet – eine Geldstrafe von 1000 Euro – erhielt das Kassationsgericht mit der Begründung aufrecht, dieser erfülle die Kriterien eines „Enthüllers“ nicht. Edouard Perrin, der Journalist, dem die Unterlagen zugespielt worden waren, war straffrei davongekommen.

Grüne fordern Gesetz zum Schutz der Informanten

Sven Giegold, der für die Grünen im Europaparlament sitzt, sieht dringenden Handlungsbedarf für ein Whistleblower-Gesetz. „Wir brauchen einen rechtlich verbindlichen Schutz“, sagte Giegold dem Tagesspiegel. Mit ihren Informationen würden die Informanten den Steuerzahlern Milliarden Euro ersparen. Whistleblower bräuchten Schutz vor Verfolgung, müssten vor Schadensersatzklagen bewahrt werden und verdienten öffentliche Anerkennung, meint Giegold. Die Mehrheit des Europaparlaments hatte sich vor einiger Zeit für ein entsprechendes Gesetz stark gemacht, die EU-Kommission hat versprochen, dieses in diesem Jahr anzugehen. Allerdings will man in Brüssel zunächst erst Vorarbeiten in Angriff nehmen. Giegold geht das alles viel zu langsam. Eine „Whistleblower“-Regelung gibt es übrigens auch in Deutschland bislang nicht.
Dabei werden große Wirtschaftsskandale fast nur noch mit Hilfe von Insidern aufgedeckt. Sowohl die „Panama“- als auch die „Paradise“-Paper, die legale und illegale Steuervermeidungspraktiken in Offshore-Steuerparadiesen, aber auch in Europa aufgedeckt hatten, waren durch interne Dokumente aus Anwaltskanzleien aufgedeckt worden, die Mitarbeiter Journalisten zugespielt hatten.

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