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Die Generalsekretärin der SPD, Katarina Barley (rechts) wirbt auf einer Kundgebung am Equal Pay Day im März für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen.

© Wolfgang Kumm/dpa

Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Wie man mit Statistik Politik macht

Eine Studie des arbeitgebernahen Forschungsinstituts IW hält die vom Statistischen Bundesamt errechnete Lohnlücke zwischen und Männern und Frauen für zu hoch angesetzt. Daher sei ein Gesetz für mehr Lohngleichheit unnötig.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) trifft beim Versuch, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen, erneut auf Widerstand. Am Montag veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) eine Studie, derzufolge die Gehaltunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in Deutschland deutlich unter den zuletzt vom Statistischen Bundesamt (Destatis) errechneten 21 Prozent liegen. Diese Zahl ist Grundlage eines von Schwesig vorgelegten Gesetzentwurfs für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, der dem Kanzleramt seit Monaten vorliegt. Zwischen den Ressorts ist der Entwurf noch nicht abgestimmt.

Das Kölner Forschungsinstitut beruft sich auf eigene Berechnungen

Das IW kommt in seinen Berechnungen dagegen auf eine bereinigte Lohnlücke von 6,6 Prozent; die Zahl berücksichtigt im Gegensatz zur Destatis-Statistik auch personen- und tätigkeitsbezogene Merkmale wie Alter, Geburtsland, Bildungsniveau, Berufs- und Führungserfahrung sowie Betriebsgröße und Branchenzugehörigkeit. „Der Verweis auf den durchschnittlichen Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist völlig ungeeignet“, sagte IW-Direktor Michael Hüther bei der Vorstellung der Studie mit Blick auf Schwesigs Gesetzesvorhaben. Auch sei die Annahme, bei der Lohnlücke handle es sich um Diskriminierung durch die Unternehmen, unsachgemäß. Daher sei die Sache klar: „Für ein gesetzliches Eingreifen fehlt die entscheidende Begründung.“

Union, Tarifpolitiker und Unternehmen kritisieren Schwesigs Initiative

Schwesigs Gesetzentwurf zur Lohngleichheit stößt sowohl bei der Union als auch bei Unternehmen und Tarifpolitikern auf Ablehnung. Umstritten ist besonders das geplante Auskunftsrecht, mit dem Frauen erfahren können, was ihre männlichen Kollegen auf vergleichbaren Posten im Durchschnitt verdienen.

Das IW führt die Gehaltsunterschiede auf individuelle Berufsbiografien zurück

Dem IW zufolge sind für die vom Statistischen Bundesamt auf 21 Prozent bezifferte Gehaltslücke zwischen den Geschlechtern vor allem „individuelle Entscheidungen“ bei der Berufswahl ausschlaggebend. Demnach sind Frauen in verhältnismäßig gering entlohnten Berufen in den Bereichen Erziehung, Gesundheit und Soziales mit drei Viertel aller Stellen überproportional vertreten. Im besser bezahlten verarbeitenden Gewerbe besetzten sie dagegen weniger als ein Drittel aller Jobs. Zudem übernähmen Frauen seltener Führungsaufgaben und arbeiteten öfter in Teilzeit als ihre männlichen Kollegen.

Schwesig hält an ihrem Entwurf fest

Ministerin Schwesig will die Einwände des Kölner Forschungsinstituts nicht gelten lassen. „Es ist doch offensichtlich, dass das Problem der Lohnlücke kleingeredet und kleingerechnet wird“, heißt es in einer Stellungnahme. „Wir verlassen auf die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, denen unter anderem ein viel größerer Datensatz zugrunde liegt.

Die Lohnlücke sei keinesfalls eine private Entscheidung wie vom IW postuliert: „Die Lohnlücke hat etwas mit verkrusteten Strukturen zu tun, die wir aufbrachen müssen um die Gleichstellung der Frauen zu erreichen.

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