zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Lexikon: Pfandbriefprivileg

Das Pfandbriefprivileg gibt den Hypothekenbanken ( siehe Bericht ) das Recht, als nahezu einzige Bankengruppe (Ausnahme sind einige wenige öffentlich-rechtliche Institute) Pfandbriefe auszugeben. Mit Pfandbriefen beschaffen sich die Hypothekenbanken Geldmittel, um sie an Kreditnehmer auszuleihen.

Das Pfandbriefprivileg gibt den Hypothekenbanken ( siehe Bericht ) das Recht, als nahezu einzige Bankengruppe (Ausnahme sind einige wenige öffentlich-rechtliche Institute) Pfandbriefe auszugeben. Mit Pfandbriefen beschaffen sich die Hypothekenbanken Geldmittel, um sie an Kreditnehmer auszuleihen. Die Kreditnehmer müssen dafür den Hypothekenbanken die beliehenden Grundstücke und Immobilien als Sicherheit verpfänden. Diese Verpfändung wird Grundschuld oder Hypothek genannt und ins Grundbuch eingetragen. Pfandbriefe zeichnen sich durch besondere Sicherheiten aus. Sie sind als mündelsicher eingestuft und unterliegen Beschränkungen, die im Hypothekenbankgesetz festgelegt sind. Danach dürfen Hypo-banken Immobilien nur bis zu 60 Prozent des vorsichtig ermittelten Beleihungswertes beleihen, wenn sie auf dieser Grundlage Pfandbriefe ausgeben wollen. Auch das Volumen der umlaufenden Pfandbriefe ist gesetzlich eingeschränkt und an das Haftungskapital der Hypothekenbank gebunden. Schließlich müssen die Laufzeiten von Pfandbriefen und Krediten in etwa übereinstimmen (Kongruenzprinzip). Sollte dennoch eine Hypothekenbank in Konkurs gehen, stünde den Pfandbriefgläubigern vor allen anderen Gläubigern ein Befriedigungsvorrecht zu.

dr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false