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Werden Lebensversicherungen kostengünstiger?

© Jens Büttner/dpa

Lebensversicherungen: Regierung plant Deckelung der Provisionen

Das Bundesfinanzministerium will mehr Transparenz bei Lebensversicherungen und geringere Kosten für die Kunden.

Die Bundesregierung plant offenbar Verbesserungen für Verbraucher bei der Kostentransparenz von Lebensversicherungen. Wie aus dem Bundesfinanzministerium verlautete, ist man dort unzufrieden mit der bisherigen Wirkung des Lebensversicherungsreformgesetzes von 2014. Dieses sollte zu mehr Durchblick für die Kunden und zu geringeren Vertriebskosten führen, also auch zu geringeren Abschlussgebühren. Offenkundig aber haben sich die Erwartungen nicht erfüllt. Die Kostentransparenz bei Lebensversicherungen lasse immer noch „zu wünschen übrig“, hieß es. Hier wolle man nun zu „wesentlich klareren Regelungen“ kommen.
Zu den Plänen gehört offenbar auch, den Versicherungsanbietern schon bald eine Deckelung der Provisionen vorzuschreiben. Diese sind ein wesentlicher Teil der Abschlusskosten und dämpfen die Rendite einer Lebensversicherung. Im Finanzministerium ist man nach einer Bewertung der bisherigen Resultate der Meinung, dass das Gesetz hier nicht so gegriffen hat wie gewünscht. Die Vertriebskosten seien „nicht genügend gesunken“, eine „sinnvolle und vernünftige Regulierung“ sei nun das Ziel.
In dem Zusammenhang dürfte eine Klage beim Bundesgerichtshof interessant sein, die an diesem Mittwoch verhandelt wird. In dem Verfahren in Karlsruhe stehen sich der Bund der Versicherten und die Victoria Versicherung gegenüber, die zum Ergo-Konzern gehört. Der Verband sieht eine unrechtmäßige Benachteiligung von Lebensversicherungskunden durch die Kürzung von Beteiligungen an den Bewertungsreserven. Diese fielen in dem Musterfall bei der Auszahlung geringer aus als ursprünglich in Aussicht gestellt. Dabei, so der Verband, beriefen sich die Versicherer auf das Lebensversicherungsreformgesetz, das diese Kürzungen erzwinge. Die Vorinstanzen hatten die Klage zurückgewiesen.

Geringere Rückstellungen erlaubt?

Allerdings will das Ministerium den Versicherungen auch entgegenkommen. Diese müssen seit einigen Jahren eine so genannte Zinszusatzreserve bilden, um auch in Zeiten des Niedrigzinses ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Versicherten nachkommen zu können. Diese Pflichtrückstellungen sollen mittlerweile ein Volumen von 60 Milliarden Euro erreicht haben. Allerdings ist unklar, wie weit die Unternehmen dafür ihre stillen Reserven anzapfen müssen. Die Regierung will nun offenbar das Anwachsen der Rückstellungen dämpfen.
Andererseits droht auch eine Verschärfung: Bisher konnte die Finanzaufsicht die Ausschüttung von Dividenden begrenzen oder sogar verbieten, wenn Versicherer ihre Garantieversprechen wegen des Niedrigzinses nicht mehr einhielten. Nun wird offenbar erwogen, ob diese Sanktionierung auch auf Gewinnabführungsverträge ausgedehnt wird.

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