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Zum zweiten Mal knackt Airbnb bei seinen Quartalsumsätzen die Milliardenmarke.

© Charles Platiau/REUTERS

Kurzzeitmiete in 100.000 Städten: Airbnb macht Milliarden-Umsatz im Quartal

Der umstrittene Vermittler von Ferienwohnungen verzeichnet steigenden Umsatz. Doch viele Städte wehren sich gegen die wachsende Zahl von Airbnb-Wohnungen.

Der digitale Wohnungsvermittler Airbnb hat im zweiten Quartal die Marke von einer Milliarde Dollar Umsatz (rund 900 Millionen Euro) geknackt. Es sei das zweite Mal in der elfjährigen Firmengeschichte, dass dieses Niveau in einem Quartal überschritten wurde, erklärte Airbnb.

Konkrete Gewinnzahlen veröffentlichte der in San Francisco ansässige digitale Zimmervermittler nicht. Der Konzern, der Medienberichten zufolge seinen Börsengang im ersten Halbjahr 2020 anstrebt, kündigte außerdem eine millionenschwere Werbekampagne an. Über Airbnb werden inzwischen mehr als sieben Millionen Wohnungen und Häuser in mehr als 100.000 Städten rund um den Globus zur Kurzzeitmiete angeboten.

Dort wo in großem Stil Ferienwohnungen entstehen, schießen die Mietpreise in die Höhe. Viele Städte wehren sich gegen die Umwandlung von nachhaltigem Wohnraum in Ferienwohnungen. In Berlin zum Beispiel ist seit 1. August 2018 eine Registriernummer notwendig, um eine Wohnung ganz oder teilweise an Feriengäste zu vermieten.

Die Zahl der Ferienwohnungen in Berlin wird auf 20.000 bis 30.000 geschätzt. Ohne behördliche Genehmigung oder individuelle Registriernummer können laut Gesetz bis zu 500.000 Euro Bußgeld fällig werden. Doch ohne Auskunft über die Anbieter auf den Plattformen können die Bezirksämter kaum gegen illegale Inserate vorgehen.

Berlin stützt sich jetzt auf ein wegweisendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2018, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Auf der Grundlage des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes fordern die Bezirke Auskünfte über die anonymen Vermieter direkt bei Airbnb Irland in Dublin ein.

Bislang hatte Airbnb Deutschland der gesetzlichen Auskunftspflicht entgegengehalten, dass – wenn überhaupt – nur Airbnb Irland entsprechende Informationen herausgeben dürfe. Airbnb Irland hatte wiederum auf entgegenstehendes irisches Datenschutzrecht verwiesen. Das Münchner Verwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung jedoch nicht gelten lassen. Airbnb hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. (Reuters)

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