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Die Wirecard-Zentrale in Aschheim. Hier streitet man die in der "Financial Times" erhobenen Vorwürfe ab.

© AFP

Kursmanipulation bei Dax-Unternehmen?: Wirecard-Krimi geht in die nächste Phase

Die Finanzaufsicht erstattet Anzeige wegen möglicher Kursmanipulation, das Leerverkauf-Verbot läuft aus. Für Wirecard werden die nächsten Tage entscheidend.

Lang ist die Aktie von Wirecard noch nicht im Dax gelistet. Doch in diesen bislang knapp sieben Monaten im Index der 30 größten deutschen Unternehmen hat der Zahlungsanbieter mehr Schwankungen mitgemacht als in den 20 Jahren Unternehmensgeschichte zuvor. Mit einem Wert von gut 182 Euro Ende September 2018 in den Dax gestartet, fiel das Papier im November auf 130 Euro. Im Januar war die Aktie wieder fast 170 Euro wert, nur eine Woche später weniger als 100. Am Mittwochmittag lag der Kurs bei knapp 124 Euro.

Schwankungen, die für ein Dax-Unternehmen höchst ungewöhnlich sind und zwischenzeitliche Wertverluste von bis zu acht Milliarden Euro bedeuteten. Kein Wunder, dass dahinter ein Börsen-Krimi steckt, der in dieser Woche um einen Aspekt reicher geworden ist.

Die Hauptakteure in dieser Geschichte sind das Unternehmen Wirecard aus Aschheim bei München, die Zeitung „Financial Times“ (FT), eine Reihe von Investoren, mutmaßlich große britische und nordamerikanische Vermögensverwalter und Kapitalanleger, und in der Rolle des Ermittlers die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin. Auslöser für die Unruhe war ein Bericht der FT am 30. Januar, in dem schwere Vorwürfe gegen Wirecard erhoben wurden.

Demnach sollen Mitarbeiter des Unternehmens in Asien Umsätze vorgetäuscht, Verträge gefälscht und so die Bilanzen frisiert haben. Auch die Polizei durchsuchte die Büros vor Ort. Wirecard stritt die Vorwürfe ab, Klarheit herrscht noch immer nicht. Nachdem Wirecard die Vorgänge hatte untersuchen lassen und auf kleinere, nicht aber strafrechtlich relevante Unregelmäßigkeiten gestoßen war, schoss der Kurs wieder in die Höhe. Doch die FT legte nach und veröffentlichte in den ersten Monaten des Jahres zahlreiche Artikel, in denen die Vorwürfe konkretisiert wurden. Der Aktie von Wirecard versetzte jeder Bericht einen neuen Tiefschlag, von dem sie sich stets nur mühsam wieder erholen konnte.

Bafin erstattet Anzeige wegen möglicher Absprachen

Doch wo Verlierer sind, gibt es häufig auch Gewinner. An der Börse sind das meist die Short-Seller, zu Deutsch Leerverkäufer. Sie versuchen, mit fallenden Kursen Geld zu verdienen, indem sie sich Aktien leihen und zum aktuellen Preis verkaufen. Nachdem der Kurs – wie von ihnen prognostiziert – gefallen ist, kaufen sie Papiere des Unternehmens von anderer Stelle zum neuen, jetzt niedrigeren Wert und geben sie dem ursprünglichen Eigentümer zu einem festgelegten Zeitpunkt zurück. Der kassiert eine Leihgebühr, der Short-Seller die Differenz zwischen Höchststand und Tiefststand.

Für Leerverkäufer gibt es natürlich nichts Besseres, als schon im Vorhinein zu wissen, dass eine Aktie bald fallen wird. Am besten durch sichere Tipps von Insidern. Das allerdings ist strafbar. Und hier kommt die Bafin ins Spiel. Denn die Finanzaufseher vermuten, dass genau das im Fall Wirecard geschehen ist.

Deshalb hat die Bafin bei der Münchener Staatsanwaltschaft in dieser Woche Anzeige wegen möglicher Kursmanipulation gegen rund ein Dutzend Personen erstattet. Dem Vernehmen nach sollen Journalisten der FT mit Investoren gemeinsame Sache gemacht haben und Wetten auf fallende Kurse ermöglicht haben, die sie mit ihren Berichten selbst beeinflussten. Die Bafin will beobachtet haben, dass jeweils bereits vor dem Erscheinen von FT-Artikeln sogenannte Leerverkaufspositionen aufgebaut wurden.

Bleiben Wirecard-Leerverkäufe verboten?

Die FT weist die Vorwürfe zurück. Es geht in diesen Fällen nicht darum, ob der Inhalt der Zeitungsberichte korrekt war. Es geht vielmehr lediglich darum, ob Journalisten und Investoren sich gegenseitig abgesprochen haben. Ein solch illegales Insider-Geschäftsmodell ist für die Wirecard-Aktie schon seit dem 18. Februar nicht mehr möglich. Um dies zu unterbinden, hatte die Bafin nämlich damals das erste Mal überhaupt ein Leerverkaufsverbot für eine einzelne Aktie erlassen. In der Finanzkrise waren schon einmal Leerverkäufe verboten worden, allerdings für eine ganze Reihe von Finanztiteln, nicht für eine einzelne Aktie.

Am heutigen Gründonnerstag um 24 Uhr endet das Verbot. Kann danach wieder kräftig mit der Wirecard-Aktie spekuliert werden? Die Finanzaufseher lassen sich nicht entlocken, wie es danach weitergeht. „Wir werden am Freitag mitteilen, wie wir weiter verfahren. Ob das Leerverkaufsverbot verlängert wird oder nicht“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage.

Während Anlegerschützer die Maßnahme der Bafin für richtig halten, winken viele Händler an der Börse ab. „Es war falsch und bleibt falsch. Es muss erlaubt sein eine einzelne Aktie zu handeln“, sagt Oliver Roth, Chef-Händler bei Oddo BHF. Gebe es große Schwankungen wie bei Wirecard könne die Börse den Handel ja aussetzen. Das wiederum lehnt die Börse ab. Eine Aussetzung komme nur in Frage, wenn ein ordnungsgemäßer Handel gefährdet erscheine, sagt ein Sprecher der Deutsche Börse AG. Selbst bei erheblichen Preisschwankungen müsse das nicht der Fall sein. Nur wenn nicht allen Marktteilnehmern die gleichen Informationen zugänglich seien, sei das möglich. Ansonsten könne der Handel bei hohen Schwankungen aber kurz gestoppt werden.

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