Wirtschaft: Kündigungsschutz
Will ein Unternehmer Beschäftigte entlassen, muss er dabei die gesetzlichen Vorschriften (siehe Bericht Seite 17) berücksichtigen – zumindest, wenn in seinem Betrieb mehr als fünf Leute arbeiten. Je länger ein Mitarbeiter dem Betrieb angehört, umso weiter dehnt sich seine Kündigungsfrist aus: Sie liegt bei einem Monat zum Monatsende, wenn der Beschäftigte zwei Jahre für eine Firma gearbeitet hat, und sie steigt auf sieben Monate, wenn der Beschäftigte 20 Jahre für denselben Chef tätig war.
Will ein Unternehmer Beschäftigte entlassen, muss er dabei die gesetzlichen Vorschriften (siehe Bericht Seite 17) berücksichtigen – zumindest, wenn in seinem Betrieb mehr als fünf Leute arbeiten. Je länger ein Mitarbeiter dem Betrieb angehört, umso weiter dehnt sich seine Kündigungsfrist aus: Sie liegt bei einem Monat zum Monatsende, wenn der Beschäftigte zwei Jahre für eine Firma gearbeitet hat, und sie steigt auf sieben Monate, wenn der Beschäftigte 20 Jahre für denselben Chef tätig war. Gibt es einen Betriebsrat, muss der angehört werden, bevor die Kündigung wirksam wird. Findet der Personalabbau aus betriebsbedingten Gründen statt, muss ein Sozialplan ausgearbeitet werden, der meist Kriterien wie die Kinderzahl oder Behinderung berücksichtigt. brö
LEXIKON
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