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Verschmutzt waren nach der Ölkatastrophe weite Teile der Südküste der USA, wie hier in Gulf Shores, Alabama.

© dpa

Konzern will Prozess vermeiden: BP zahlt Opfern acht Milliarden Dollar

Der Konzern einigt sich kurz vor dem großen Prozess um die Ölpest im Golf von Mexiko mit den privaten Geschädigten. Ungeklärt bleibt der Umgang mit den Schadenersatzforderungen von fünf anderen beteiligten Instanzen.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Bei Wirtschaftskonflikten fließen Schadensersatzzahlungen freilich in den USA oft schneller, weil die Beteiligten einen Vergleich abschließen, um das Risiko eines ungewissen Prozessausgangs zu vermeiden. Das tut nun BP.

Knapp zwei Jahre nach der Explosion der Bohrplattform „Deepwater Horizon“ erklärt sich der Ölkonzern bereit, 7,8 Milliarden Dollar an private Geschädigte zu zahlen, darunter Krabben- und Hochseefischer, denen fast eine ganze Fangsaison lang die Einnahmen entgingen, Firmen im Tourismusgewerbe, deren Gäste wegen gesperrter Strände am Golf von Mexiko wegblieben, sowie Privatleute, die über Gesundheitsschäden klagen. Die Ölpest im Frühjahr und Sommer 2010 war die schlimmste Umweltkatastrophe in der Geschichte der USA.

Richter Carl J. Barbier vom Bundesbezirksgericht in New Orleans verkündete die Einigung am Freitag. Am Montag hätte ansonsten der Prozess um die Schadensersatzforderungen begonnen und sich wegen der komplizierten Beweislage um die Höhe der Verdienstausfälle und Schädigungen wohl lange hingezogen.

Für BP ist damit keine neue Rückstellung verbunden. Der Konzern möchte die Summe aus dem versprochenen Fonds für Schadenersatzforderungen bezahlen, für den 20 Milliarden Dollar eingeplant sind.

Der Vergleich umfasst allerdings nur die Ansprüche von Privatpersonen und Firmen. Ungeklärt bleibt der Umgang mit den Schadenersatzforderungen von fünf anderen beteiligten Instanzen. Erstens die der Bundesregierung in Washington, die beträchtliche Aufwendungen hatte, um das Unglücksbohrloch in 1500 Metern Tiefe zu schließen, nachdem die Versuche BP’s wochenlang gescheitert waren. Ein Sprecher des Justizministeriums bekräftigte, die Regierung werde notfalls prozessieren. Zweitens die Ansprüche der US-Bundesstaaten, die am Golf von Mexiko liegen, deren Küsten verschmutzt wurden und deren Volkswirtschaften litten: Louisiana, Mississippi, Alabama und Florida. Drittens die gegenseitigen Forderungen zwischen BP und der Schweizer Firma Transocean, dem Eigner und Betreiber der Erkundungsplattform „Deepwater Horizon“. Viertens die Haftungsansprüche an den Konzern Haliburton, der die mutmaßlich fehlerhaften Zementarbeiten im Bohrschacht ausgeführt hatte, nach denen es zu der Explosion kam. Fünftens die Forderungen an Cameron International in Houston, Texas. Die Firma hatte den „Blowout Preventer“ hergestellt, der im Fall eines Unglücks das Bohrloch abriegeln und den Ausfluss von Öl verhindern soll. Diese Einrichtung hatte im Fall der „Deepwater Horizon“ versagt. Bei dem schweren Unglück und anschließenden Brand der Plattform waren zudem elf Arbeiter ums Leben gekommen.

Die Details des erzielten Vergleichs sind noch nicht öffentlich bekannt. US-Medien vermuten, dass sich damit auch der Umgang mit dem bisherigen Entschädigungsfonds ändert, für den BP die 20 Milliarden Dollar bereit gestellt hatte. Dessen Verwaltung liegt bisher in den Händen des Anwalts Kenneth Feinberg. Die Regierung Obama hatte ihn für diese Aufgabe vorgeschlagen. Feinberg hatte rund sechs Milliarden Dollar an 200 000 betroffene Menschen und Firmen auszahlen lassen. Sie hatten in der Regel im Gegenzug unterschrieben, dass ihre Ansprüche damit abgegolten sind und sie auf weitere Ansprüche verzichten.

Andere Geschädigte waren dazu nicht bereit und schlossen sich zu einer Sammelklage zusammen. Die Angaben über die Größe dieser Gruppe reicht von etwa 30 000 bis 116 000 Betroffenen. Ihre Anwälte haben den Vergleich erzielt. Ob BP am Ende tatsächlich 7,8 Milliarden Dollar an sie zahlen wird, ist derzeit noch unklar. Möglicherweise müssen Entschädigungen, die über Anwalt Feinberg bereits geleistet wurden, damit verrechnet werden.

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