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"Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", sagt Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD).

© Reuters

Koalition einig: Keine Mietpreisbremse für Neubauten

Die große Koalition hat sich auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Für umfassende Modernisierungen und Neubauten wird sie aber nicht gelten. Außerdem soll bei Maklerkosten künftig das Bestellerprinzip gelten.

Die Mietpreisbremse ist beschlossene Sache. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Fraktionsspitzen erzielten am Dienstagmorgen eine entsprechende Einigung, wie das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin mitteilte. Damit dürfen Mieten in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt künftig nur noch höchstens zehn Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein. Die Mietpreisbremse soll laut Maas in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Sie wird aber nicht für Neubauten gelten.

"Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", sagte Maas. Dazu solle die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten. "Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel." Mieten dürfen in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen. Zudem bezahlt in Zukunft den Makler nicht mehr automatisch der Mieter, sondern derjenige, der ihn beauftragt hat.

Mietpreisbremse gilt dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist

"Wir schaffen einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern", sagte der Minister weiter. Wer Geld investiere, solle damit weiterhin auch Geld verdienen können. Bei Wohnungen gehe es aber "nicht einzig und allein um Profitmaximierung". Die Mietpreisbremse werde in Gegenden mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" gelten. "Wir werden uns dort um die Mieten kümmern, wo sie ein Problem sind", sagte Maas. Diese Gebiete sollen die Länder festlegen dürfen.

Die Mietpreisbremse werde wie geplant in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Die Länder erhalten dann für fünf Jahre die Möglichkeit, die Gebiete festzulegen, wo die Mietpreisbremse gelten soll.

Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten

Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt wolle der Minister aber wir fördern und erhalten. "Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für umfassende Modernisierungen und Neubauten", sagte Maas. "Wenn wir den enormen Anstieg der Mieten langfristig verhindern wollen, brauchen wir natürlich auch Wohnungsneubau."

Die Mietpreisbremse ist nur ein Instrument, um Menschen mit geringerem Einkommen zu helfen, bezahlbare Wohnungen zu finden. Außerdem stellt diese Bundesregierung mehr als eine halbe Milliarde Euro jährlich für sozialen Wohnungsbau bereit. Weitere Elemente dieser Politik sind etwa eine aktive Liegenschaftspolitik, um Bauland verfügbar zu machen, die Schaffung generationen- und altersgerechten Wohnraums sowie die Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren."

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