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Dämmen für den Klimaschutz: Ein Handwerker montiert eine Styroporplatte zur Wärmedämmung an die Fassade eines Mehrfamilienhauses in Straubing (Niederbayern).

© Oliver Weigel/picture alliance/dpa

Klimaschutz: Union stoppt Gesetz für effizientere Gebäude

Die Wirtschaftspolitiker fürchten höhere Kosten durch das Gebäudeenergiegesetz. Durch einen Brief ans Kanzleramt halten sie die Verabschiedung auf.

Der konservative Flügel der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat gute Chancen, ein wichtiges Klimaschutzvorhaben der Bundesregierung zu verhindern: Das Gebäudeenergiegesetz wird nicht diesen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet, wie eigentlich geplant. Der Gesetzentwurf wurde von der Tagesordnung der Regierung heruntergenommen, einen neuen Termin gibt es bisher nicht.

Zuvor hatten acht Wirtschafts- und Energiepolitiker der Union, darunter Michael Fuchs und Joachim Pfeiffer, einen dreiseitigen Brief an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) geschrieben, in dem sie fundamentale Kritik an dem Gesetzentwurf üben. Der Brief liegt dem Tagesspiegel vor. Die Abgeordneten sehen „erheblichen Diskussions- und Änderungsbedarf, dem voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren nicht mehr hinreichend Rechnung getragen werden kann“. Das bedeutet: Wegen der Fristen im Gesetzgebungsverfahren würde eine Verzögerung dazu führen, dass das Gesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl am 24. September verabschiedet werden kann. Das wäre aus Sicht der Unionspolitiker kein Schaden.

Geringe Chancen vor der Bundestagswahl

In dem Brief bemängeln sie, dass der im Gesetzentwurf definierte Effizienzhausstandard 55 nach den Regeln der staatlichen KfW Förderbank das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletze. Der Standard gilt zwar ab 2019 zunächst nur für neue Bürogebäude der öffentlichen Hand. Doch die Abgeordneten fürchten eine „Vorbildfunktion“ für Privatgebäude. „Am Ende stünde der Häuslebauer wirtschaftlich schutzlos da.“ Das widerspreche dem Ziel, bezahlbares Wohnen und Bauen möglich zu machen.

Außerdem haben die Politiker die Sorge, dass die Bundesregierung bestimmte Energieträger begünstigen könnte, zum Beispiel erneuerbare Energien. Und sie haben „erhebliche Zweifel“, dass die Verminderung der Treibhausgase in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht.  Deshalb fordern  sie, dass der Standard für Niedrigstenergiegebäude erst in unbestimmter  Zukunft eingeführt wird.

Erwartungsgemäß empört reagierte die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Julia Verlinden: „Statt jetzt ein wirksames Gebäudeenergiegesetz auf den Weg zu bringen, wollen die Herren Fuchs und Pfeiffer mit ihren Gefolgsleuten die Energieverschwendung im Gebäudebereich festschreiben und erneuerbare Energien weiter blockieren.“ Damit torpedierten sie nicht nur den Klimaschutz, sondern sorgten auch für unnötig hohe Nebenkosten in der Zukunft. „Mit ihrem Brief rufen die Energiepolitiker der Union die eigene Regierung auf, verbindliche Vorgaben aus Brüssel zum Energiesparen zu unterlaufen. Denn die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, einen Standard für Niedrigenergiehäuser zu definieren und nach Brüssel zu melden. Das wollen Fuchs und Pfeiffer offenbar auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben.“ Außerdem wollten die Unionsabgeordneten  Energiestandards untergraben, die längst eingeführt seien und bei den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe gut angenommen würden. Verlindens Fazit: „Ein Generalangriff auf die Energiewende im Gebäudebereich.“

Verpflichtung durch Brüssel

Das Umwelt- und Bauministerium weist in seinem Gesetzentwurf darauf hin, dass die EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet,  ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude erstellen zu lassen. Für Bürogebäude der öffentlichen Hand gilt das schon ab 2019.

Der Standard für Niedrigstenergiegebäude ist in Deutschland noch nicht festgelegt. Doch das im Gesetzentwurf festgelegte Anforderungsniveau für neue öffentliche Bauten entspricht dem KfW-Effizienzhausstandard 55. Das Ministerium schreibt, die generelle Wirtschaftlichkeit dieses Standards sei von Gutachtern bestätigt. Durch dessen Einführung  würden die Baukosten um durchschnittlich 2,5 Prozent steigen.

Bei jährlich knapp 2000 neuen Gebäuden der öffentlichen Hand, die nicht zum Wohnen gedacht sind,   würde das rund 112 Millionen Euro ausmachen, erwartet das Bauministerium. Das sei keine unangemessene Kostensteigerung.

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