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Kein Verkehr: Die Airline hat zahlreiche Verbindungen gestrichen.

© Sophia Kembowski/dpa

Insolvente Fluggesellschaft: Soll ich jetzt noch bei Air Berlin buchen?

Am 28. Oktober ist Schluss bei Air Berlin. Was wird aus den Tickets, wer bekommt Geld zurück? Und wie hält man den Schaden klein?

Jetzt noch schnell buchen und mit Air Berlin nach München oder nach Paris fliegen? Schnäppchenjäger juckt es in den Fingern. Denn verglichen mit Lufthansa-Flügen, sind die Preise bei den Berlinern deutlich günstiger. Wer etwa nächsten Montag von Tegel in die bayerische Hauptstadt fliegen möchte, kommt bei Air Berlin mit 67 Euro davon, die Lufthansa berechnet mindestens 183 Euro. Auch der Flug von Berlin nach Düsseldorf am Mittwoch kommender Woche ist bei Air Berlin mit 58 Euro noch nicht einmal halb so teuer wie beim Marktführer.

Dennoch raten Verbraucherschützer zur Vorsicht. „Wer bei Air Berlin bucht, läuft Gefahr, dass der Flug gestrichen wird“, warnt Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Kunden haben das in der Vergangenheit bereits häufig erlebt. Und seit Montag ist klar, dass der Flugbetrieb von Air Berlin spätestens zum 28. Oktober komplett eingestellt wird. Die Langstreckenverbindungen trifft es sogar bereits am Montag. Wichtig: Nicht betroffen sind die Töchter Niki und LGW, die keinen Insolvenzantrag gestellt haben.

Was wird aus den Tickets?

Wer ein Air-Berlin-Ticket für einen Flug nach dem 28. Oktober gekauft, kann nur hoffen, dass einer der Interessenten an Air Berlin die Verbindung übernimmt. Verhandelt wird derzeit mit Lufthansa, Condor und Easyjet. Eigentlich sollen die Gespräche am Donnerstag abgeschlossen sein, allerdings könnte sich das noch verzögern. Welche Airline welche Strecken bekommt, ist Teil der laufenden Verhandlungen. Und möglich ist auch, dass zwar Verbindungen fortgesetzt, aber die Ticketpreise heraufgesetzt werden. „Verbraucher haben ein hohes Risiko“, warnt Fischer-Volk.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wird ein Flug gestrichen, haben Passagiere Anspruch darauf, den Ticketpreis zurückzubekommen. Bei kurzfristigen Annullierungen innerhalb von zwei Wochen kann man je nach Entfernung zusätzliche Entschädigungen von 250 bis 600 Euro verlangen. Fahrgäste, die ihr Ticket vor dem 15. August gekauft haben, dürften aber ihr Geld oder zumindest einen Großteil nicht wieder sehen. Der Anspruch fließt in die Insolvenzmasse und ist nahezu wertlos.

Dagegen will Air Berlin Kunden, die nach dem Stichtag gebucht haben, den Kaufpreis erstatten und eine Entschädigung zahlen. Ob eine solche Differenzierung zulässig ist, ist unter Juristen umstritten. Die Lösung ist aber mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Lucas Flöther abgesprochen. „Eine Erstattung von nach Insolvenzantrag gezahlten Flugpreisen ist – sofern die Flüge gestrichen wurden – insolvenzrechtlich kein Problem“, sagte ein Sprecher Flöthers dem Tagesspiegel. Dennoch dürfte es auch für diese Passagiere lange dauern, bis sie Geld sehen. Noch ist Air Berlin im vorläufigen Insolvenzverfahren, das richtige Verfahren steht noch aus. Erst wenn dieses eröffnet wird, können Gläubiger, darunter auch die Kunden, ihre Forderungen anmelden. Doch bis das Verfahren abgeschlossen ist, dürften noch Jahre vergehen.

Wie halte ich den Schaden klein?

Da man sich von den Entschädigungsansprüchen nichts kaufen kann, sollte man zumindest versuchen, die Schäden klein zu halten. Praktisch heißt das etwa: Handgepäck mitnehmen statt großer Koffer. Denn sollte der Reisekoffer verloren gehen, bleibt man erst einmal auf dem Schaden sitzen. Grundsätzlich besser geschützt sind Pauschalreisende.

Warum hilft niemand?

Ist der Air-Berlin-Flug Paket einer Pauschalreise hat, muss der Reiseveranstalter Ersatz finden. Hinzu kommt: Pauschalreisen sind gegen Insolvenz versichert. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Verbraucherschützer möchten das auch auf Flugreisende ausgeweitet sehen. Sie fordern eine verpflichtende Insolvenzschutzversicherung für Airlines, die Kunden bei einer Pleite schützt. Doch auf EU-Ebene kommt das Thema nicht voran. Zwar hatte die EU-Kommission bereits 2013 in einem Papier auf das Problem des fehlenden Insolvenzschutzes hingewiesen, doch seitdem ist nichts passiert. Einer der Gründe dürfte sein, dass eine solche Versicherung das Fliegen teurer macht – was weder Airlines noch viele der Passagiere wollen.

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