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Florian Schmidt, Bezirksstadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg.

© Stephan Wiehler

Vorkaufsrecht in Berlin: Eigentümer fühlen sich von Kreuzbergs Baustadtrat bedrängt

Im Kampf gegen steigende Mieten wirbt Florian Schmidt massiv für das Vorkaufsrecht des Bezirks. Einigen verkaufswilligen Eigentümern geht das zu weit.

Der in Berlin verordnete „Milieuschutz“ mit seinen damit verbundenen Vorkaufsrechten in einzelnen Bezirken wird teilweise immer kurioser. Besonders gilt das für Friedrichshain-Kreuzberg, dessen Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) nach Tagesspiegel-Informationen verkaufswillige Eigentümer in Einzelfällen massiv unter Druck setzt, an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaften oder an die Mieter zu verkaufen.

In den „Milieuschutzgebieten“ besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Bezirk, um die Bevölkerungsstruktur gegen Gentrifizierungstendenzen und massiv steigende Mietpreise zu schützen. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in „Milieuschutzgebieten“ nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.

Stadtrat auf Werbetour

Im vorliegenden Fall baute Schmidt zunächst formal Druck auf. Per Einschreiben mit Rückschein schrieb er einem Eigentümer, dessen Verkaufsabsicht dem Bezirksamt offenbar durch Dritte zugetragen wurde: „Ich bin darauf hingewiesen worden, dass Sie den Verkauf Ihres Grundstücks (…) planen.“ Kreuzberg sei wie kaum ein anderer Ortsteil in Berlin von Verdrängung der Mieter betroffen, fährt Schmidt fort und prüfe deshalb regelmäßig die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Damit aber nicht genug. In seinem Schreiben vom Juli 2017 gibt Schmidt dem Eigentümer mit deutlichen Worten zu verstehen, dass er besser an eine der landeseigenen Gesellschaften verkaufe, oder an die Mieter: „Erfahrungen in der Praxis der Ausübung des Vorkaufsrechts zeigen, dass diese Verfahren sehr lange dauern können“.

Schmidt schildert mit Blick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einen Einzelfall, um dann mit dem Zaunpfahl zu winken: „Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht anberaumt – 13 Monate nach Ausübung des Vorkaufsrechtes. Als Alternative sehen wir den Verkauf an eine der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Berlins beziehungsweise die Mieterinnen und Mieter des Grundstücks, sofern diese dazu bereit und in der Lage sind. Hierbei gehen wir davon aus, dass eine Verdrängung nicht stattfinden wird und würden von der Ausübung des Vorkaufsrechts absehen.“

Ziele und Zwecke

Dass Käufer auch die Möglichkeit haben, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, unterschlägt Schmidt als Alternative. Nach Paragraf 27 Baugesetzbuch haben Käufer das Recht zu verhindern, dass ihm der Bezirk vor seiner Nase ein Grundstück wegschnappt. Er schließt „einfach“ eine Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk. Darin verpflichtet er sich, mit dem gekauften Grundstück die „Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme“ zu beachten. Schmidt geht es indes primär um den Kauf dieser Immobilie.

Wie wichtig das Instrument des Vorkaufsrechts vor allem in Berlin-Kreuzberg geworden ist, zeigt ein zweiter skurriler Vorgang, der sich in dieser Woche ereignete. Da kam nämlich am Donnerstag ein Vorkaufsrecht in Nähe des Bergmannkiezes unter den Hammer. Zum Aufruf kam „ein im Grundbuch gesichertes, vererbliches und übertragbares Vorkaufsrecht an dem Grundstück Flur 2, Flurstück 2270/184, bebaut mit einem 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit ausgebautem Dachgeschoss“. Mindestgebot laut Auktionshaus, der Deutschen Grundstücksauktionen AG (DAG): 5000 Euro, zuzüglich Auktions-Courtage auf den Zuschlagspreis, versteht sich.

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