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Immobilienverwaltung: Verwaltervergütung soll um vierzig Prozent steigen

Verband DDIV empfiehlt Mitgliedsunternehmen pauschal kräftige Erhöhungen.

Die ohnehin schon teuren Neubauwohnungen in den deutschen Großstädten könnten auch im laufenden Betrieb deutlich teurer werden. Der Geschäftsführer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV), Martin Kaßler, empfiehlt seinen Mitgliedern: „Heben Sie Ihre Vergütungssätze um mindestens vierzig Prozent an!“

Gemeinsam mit zehn Landesverbänden mit über 2600 Mitgliedsunternehmen sieht sich der DDIV als Spitzenverband der Hausverwalter in der Bundesrepublik Deutschland.

Kaßler begründet seine Empfehlung in der jüngsten Ausgabe seines Vereinsfachmagazins „DDIV aktuell“ (05/18) unter der Zeile „Wir sind die Macher! Also zeigen wir es endlich“ mit der Qualität, die ihren Preis haben müsse. „Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, zudem hat aus der jüngeren Generation kaum jemand Lust, die Abende mit anstrengenden Eigentümern zu verbringen, die zumeist alles besser wissen“, schimpft der Geschäftsführer auf die zu betreuenden Kunden in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in seinem Beitrag.

Pauschale Erhöhung ist ein heikles Thema

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) sieht die Einlassungen des DDIV-Geschäftsführers kritisch. „Wir befinden uns beim Wohnen generell in einem Spannungsfeld zwischen steigenden Kosten und dem wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko auf Anfrage. Beim Anpassen einzelner Stellschrauben müsse daher immer genau darauf geachtet werden, dass sich die Kosten für Mieter und Vermieter nicht weiter erhöhen.

Verwaltungskosten lassen sich als Teil des Wohngeldes nicht auf die Mieter umlegen. Das Thema einer pauschalen Erhöhung ist deshalb heikel, weil eine Kalkulationsgrundlage zur Berechnung der Verwaltervergütung in der Regel fehlt. Zwar stehen in der Verwalterlandschaft repräsentative Studien zur Vergütung in Deutschland zur Verfügung. Diese Studien zeigen aber stets nur den Gebührenkorridor auf, der sich aus den Zahlen der teilnehmenden Verwalterfirmen ergibt.

Der Bundesverband der Immobilienfachverwalter (BVI) fordert deshalb eine Vergütungsverordnung für den Verwalterberuf – so wie es sie für Juristen, für Notare, auch Steuerberater und die Architekten und Ingenieure bereits gibt.

"Romantisierend, unrealistisch und systemfremd"

Kaßler hält für seine Interessenvertretung von einer an die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen angelehnten Gebührenordnung nichts. Er bezeichnet diese Überlegung in seinem „Weckruf“-Artikel als „romantisierend, obendrein unrealistisch und systemfremd“. Solange es keinen Ausbildungsberuf für Verwalter gebe und auch kein Kammersystem, „bleibt nur das freie Ausverhandeln des Preises“. Es sei realistisch, über eine Mitgliedschaft in den DDIV-Landesverbänden neue Vergütungsstandards durchzusetzen, wirbt der DDIV-Geschäftsführer.

„Derlei Erhöhungsansätze führen jedenfalls zu Unverständnis bei den Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften“, sagt Martin Metzger, Mitglied im Vorstand des BVI (Bundesverband Immobilienfachverwalter) zum Vorstoß der Kollegen: „Zum einen weisen hohe pauschale Erhöhungsbegehren auf Kalkulationsdefizite im eigenen Unternehmen hin. Zum anderen führen diese sicher regelmäßig zu Verwalterwechseln. Metzger befürwortet Sondervergütungsregelungen bei schwierigen Verwaltungsobjekten. „Produziert eine Eigentümergemeinschaft viele Mahnverfahren und Prozesse, ist klarzustellen“, sagt Metzger, „dass der hierfür zusätzlich notwendige Aufwand ausreichend beim Verwalter honoriert wird. Gleich verhält es sich im Fall eines Sanierungsstaus. Für die Begleitung und Organisation umfangreicherer Sanierungsmaßnahmen gibt es mittlerweile viele sinnvolle Regelungen, wie dieser Aufwand beim Verwalter gedeckt werden kann.“ In diesem Punkt weiß Metzger sich mit Kaßler einig, der über seine Kunden schreibt: „Soll er doch jammern und beim Gesetzgeber klagen, solange er uns bezahlt.“

Haus & Grund Deutschland, die größte deutsche Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern, findet die DDIV-Forderung „enorm hoch“. Zwar müsse man sagen, dass eine qualifizierte Verwaltung zum Nulltarif nicht zu haben sei, doch würde man bei dieser Forderung „so nicht mitgehen“, sagte eine Sprecherin. Sie sei „überzogen“. Zu bedenken sei außerdem, dass die Bildung von Wohneigentum „noch mal teurer“ werde, sollte sich der DDIV durchsetzen.

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