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Quedlinburger Straße 45. Der temporäre Wohnraum wurde so konzipiert, dass die Flächen in der Nachnutzung ohne größeren Aufwand als reguläre Mietwohnungen vermietet werden können.

© Entwurfsverfasser DMSW Architekten (Berlin), Ersteller der Visualisierung „architecture2brain“

Flüchtlingsunterkünfte in Berlin: Eigenleben oder Einleben?

Bauvorhaben der WBM auf der Mierendorff-Insel: Bürgerinitiative befürchtet soziales Ghetto

„Wir haben in den vergangenen Jahren mit großem Aufwand eine Altlastensanierung auf dem Grundstück an der Quedlinburger Straße 45 durchgeführt“, sagt Christoph Lang, Pressesprecher der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM). „Nun sind wir sehr froh, dass wir auf dem Areal endlich mit dem Bau einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge beginnen können.“ In dem siebengeschossigen Gebäude sind rund 150 Wohnungen für bis zu 570 Menschen geplant. Spätestens im vierten Quartal 2021 sollen die Bauarbeiten beginnen.

Die Freude über den Baustart hält sich bei den unmittelbaren Anwohnern indes sehr in Grenzen. Vor allem die Bewohner der Häuserzeile in der Sömmeringstraße, die parallel zum geplanten Bau verläuft, sind nicht glücklich mit den Planungen. „Wir hätten uns eine offene Gestaltung des Baukörpers mit verschiedenen Höhen bzw.. Lücken für eine bessere Durchlüftung des entstehenden Innenhofes gewünscht“, sagt Ingo Zebger, einer der Sprecher der „Bürgerinitiative Quedlinburger Straße 45“, die das Bauvorhaben von Beginn an kritisch begleitet.

Deutsche sollten mit Flüchtlingen "Tür an Tür" wohnen

Skeptisch ist man in der Bürgerinitiative auch, was die Belegung des Gebäudes mit etwa 8400 Quadratmetern Wohnfläche betrifft. „Wir sind der Meinung, dass Flüchtlinge selbstverständlich auch in unserer Nachbarschaft ihr neues Zuhause bekommen sollen“, heißt es in einer Selbstauskunft der BI. Aber man sei eben auch der Ansicht, „dass Menschen aus anderen Ländern, die auf Dauer bei uns leben möchten, sich schnellstmöglich integrieren sollten“. Das klappe aber nur, wenn Deutsche und Flüchtlinge „Tür an Tür“ wohnten. „Isoliert man diese Menschen, wird ihr Einleben bei uns erschwert.“ Das wolle man durch eine Mischung der Belegung erreichen, etwa mit Studenten, Senioren und anderen Menschen, die dringend günstigen Wohnraum benötigen.

Christoph Lang von der WBM kann diese Argumentation schwer nachvollziehen. Zum einem werde mit der Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) eine klare Vorgabe des Senats umgesetzt, Wohnungen für geflüchtete Menschen zu schaffen. Deshalb trete für die ersten fünf Jahre das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) als Generalmieter auf, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils drei Jahre. Der temporäre Wohnraum sei aber von vornherein so konzipiert worden, dass die Flächen später ohne größeren Aufwand als reguläre Mietwohnungen vermietet werden können. Die im Gartenhaus vorgesehene KiTa und ein Kieztreff im Erdgeschoss sollen überdies in der Nachnutzung in jedem Fall erhalten bleiben.

Im Übrigen weigert sich Lang, die Erstbewohner als einen „monolithischen Block“ geflüchteter Menschen anzusehen. „In die Wohnungen wird eine gemischte Gesellschaft einziehen mit Bewohnern aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen, von denen einige erst kürzer, andere aber schon mehrere Jahre in Berlin leben“, sagt Lang. Man wisse, dass die Mierendorff-Insel ein über Jahrzehnte gewachsener Kiez sei, in dem viele Nationen gut und freundschaftlich miteinander leben. Daran wolle man mit der Kita und dem für jedermann offenen Kieztreff anknüpfen und so zum Austausch zwischen den neuen Bewohnern und der Nachbarschaft beitragen.

Baustadtrat Schruoffeneger versucht sich als Vermittler

Als Vermittler zwischen der WBM und der Bürgerinitiative hat sich in der Vergangenheit der Charlottenburg-Wilmersdorfer Baustadtrat Oliver Schruoffeneger (Die Grünen) versucht. Er kann die Standpunkte beider Seiten verstehen. Einerseits sehe er die Integration der geflüchteten Menschen als ein dringendes Anliegen, andererseits sei der politische Auftrag explizit, vernünftigen Wohnraum für die Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. „Aufgrund der spezifischen Situation der Flüchtlingsunterkunft mit Zugangskontrollen sowie dem Raumbedarf an Gruppen-, Sozial- und Waschräumen lässt sich die vorgesehene Belegung nicht ohne Weiteres variieren“, sagt Schruoffeneger. Dennoch müsse man in zwei bis zweieinhalb Jahren, wenn der Ersteinzug unmittelbar bevorstehe, noch einmal prüfen, wie sich der Wohnungsbedarf für Flüchtlinge dann konkret darstelle. Gegebenenfalls könnten ein oder zwei Aufgänge für Studierende oder andere Mietergruppen geöffnet werden. Dafür aber brauche es politische Mehrheiten.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), der das Grundstück gehört, will die Immobilie zunächst für drei Jahre an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vermieten.  Die Mietverträge zwischen dem LAF und der WBM werden für 5 Jahre fest mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 3 Jahre abgeschlossen.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), der das Grundstück gehört, will die Immobilie zunächst für drei Jahre an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vermieten.  Die Mietverträge zwischen dem LAF und der WBM werden für 5 Jahre fest mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 3 Jahre abgeschlossen.

© Rita Böttcher/Tagesspiegel

Auch in einem zweiten Streitpunkt hat sich Schruoffeneger bemüht, einen Kompromiss zwischen WBM und Bürgerinitiative zu erreichen – bislang ohne Erfolg. Es geht um den geplanten Müllplatz für den Neubaublock, der nach Ansicht der Anwohner in der Sömmeringstraße „nicht akzeptabel“ ist. Er sei in seinen Ausmaßen zu groß, er liege zu nah an den Balkonen und Schlafzimmern der Wohnhäuser auf der anderen Seite des Innenhofs und für die Leerung müsste die BSR einen langen Weg mit den Containern zurücklegen, was zu einer immensen Lärmbelästigung führen werde. Die BI schlägt stattdessen einen Müllraum im Erdgeschoss des Gebäudes unmittelbar an der Quedlinburger Straße vor. Nach ihrer Ansicht wäre ein solcher Raum mit wenigen Änderungen an der Bauplanung möglich.

Die Bürgerinitiative will gegen die Baugenehmigung klagen

Die WBM sieht das anders. Man habe die unterschiedlichen Varianten in Absprache mit der BSR und Alba geprüft und wolle in der Konsequenz an dem Müllplatz im Hof festhalten und die Leerungsfrequenz bei Bedarf erhöhen. Zudem habe man nach dem Gespräch mit den Entsorgern das Angebot unterbreitet, den Müllplatz von 24,1 auf 16,4 Quadratmeter zu reduzieren und auf einen zweiten Eingang zum Müllbereich für die Bewohner zu verzichten. Allerdings nur, wenn der Bezirk dafür keinen neuen Bauantrag einfordere – was dieser zugesagt habe. Außerdem hätten die Nachbarn bestätigen sollen, dass es mit dieser Maßnahme „sein Bewenden hat und keine weiteren Einwände geltend gemacht werden“. Auf dieses Angebot habe die Bürgerinitiative aber bislang nicht reagiert, so Pressesprecher Lang.

150 Wohnungen für bis zu 570 Menschen sind geplant

Die Bürgerinitiative ihrerseits fühlt sich von der WBM und der Politik ignoriert und will die Ablehnung ihrer Forderungen nicht akzeptieren. Als letzten Ausweg sieht man nun eine Klage gegen die Baugenehmigung des Gebäudes, wodurch man klären will, ob dabei ein Sonderbaurecht für MUFs in Anspruch genommen wurde oder nicht. In der Konsequenz will man mit Hilfe des Gerichts einen Vergleich erzielen hinsichtlich einer gemischten Belegung des Gebäudes und eines Müllraums im Gebäudeinneren mit Zugang zur Quedlinburger Straße. Christoph Lang von der WBM sieht dieser Klage gelassen entgegen: „Das Gebäude entspricht in jedem Detail den Anforderungen des geltenden Planungsrechts. Aus unserer Sicht sind die Einwände und Widersprüche der BI gegenstandslos.“

Klaus Grimberg

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