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Das Dragoner-Areal in Kreuzberg. Genossenschaften und städtische Wohnungsbaugesellschaften könnten hier aktiv werden. 

© picture alliance / Rainer Jensen

EU sieht keine Beihilfe: Übertragung des Dragoner-Areals rückt näher

Zur Übergabe an Berlin fehlt nur noch die Zustimmung des Haushaltausschusses des Bundestags. Investor Piepgras geht leer aus.

Der Übertragung des sogenannten Dragoner-Areals in Kreuzberg vom Bund an das Land Berlin steht aus Sicht der EU-Kommission nach Informationen des Tagesspiegel nichts mehr im Wege. Damit dürfte der Hauptstadtfinanzierungsvertrag auch in diesem Punkte vollzogen werden – sofern der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem umstrittenen Deal zustimmt.

Bisher ist die Eigentumsübertragung aus formalen Gründen noch nicht vollzogen, trotz eines inzwischen unterschriebenen notariellen Vertrages.

Das knapp fünf Hektar große Dragoner-Areal in bester Lage gehört zu den größten innerstädtischen Entwicklungsgebieten. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hatte für Mitte Mai den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angekündigt. Genossenschaften könnten 20 Prozent oder mehr erhalten, hatte die Politikerin der Linken angekündigt. „Wir wünschen uns, dass wir den ersten Spatenstich für den Wohnungsbau im Sommer 2021 haben“, hatte Birgit Möhring im April gesagt. Die Geschäftsführerin steht an der Spitze der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und ist in dieser Funktion Dienstleisterin des Landes.

2015 wollte der Bund die Flächen für 36 Millionen Euro – den damals dreifachen Verkehrswert – an den privaten Investor Arne Piepgras verkaufen. Auf Druck des Berliner Finanzsenators Matthias Kollatz (SPD) stoppte der Finanzausschuss im Bundesrat jedoch das Geschäft. Anschließend gab es juristische Auseinandersetzungen mit dem Investor, der bei der EU-Kommission Beschwerde wegen Beihilfe einlegt hat und auf Schadenersatz aus ist.

Diese Beschwerde wurde unter dem Datum des 30.6.2018 auf dem entsprechenden „Formular für Beschwerden über mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfen oder eine mutmaßlich missbräuchliche Anwendung von Beihilfen“ bei der EU-Kommission eingereicht. Beschwerdeführer ist für seine Mandanten Rechtsanwalt Salvatore Barba. Der Haushaltsausschuss des Bundestags befasste sich während des noch laufenden Beschwerdeverfahrens nicht mit der Übertragung des Grundstücks an Berlin. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) muss sich auch das Berliner Abgeordnetenhaus noch mit dem Deal beschäftigen.

EU: "Kein weiterer Handlungsbedarf"

Dafür dürften jetzt die Grundlagen vorliegen. Das Verfahren ist nach Angaben der EU abgeschlossen „Die Dienststellen der Kommission haben die (…) erwähnte Beschwerde erhalten und geprüft, aber keinen weiteren Handlungsbedarf identifiziert. Das haben sie dem Beschwerdeführer auch mitgeteilt“, so die EU-Kommission auf Anfrage des Tagesspiegel: „The Commission services assessed a complaint concerning this issue but found no reason to investigate the matter further. The Commission services informed the complainant of their position.“

Investor Arne Piepgras wusste auf Anfrage von nichts, kommentierte dann aber mit den Worten: „Solange das Geschäft nicht vollzogen ist, kann es auch kein Verstoß gegen die Beihilferichtlinien sein.“

Im Nachgang einer Zwangsräumung wurde der Tagesspiegel von der zwangsgeräumten Mieterin am 10. Mai darüber informiert, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) inzwischen angeblich keine Neuvermietungen mehr vornimmt und auf das Land Berlin verweist.

Nach Angaben eines BImA-Sprechers ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben indes noch „für den Zeitraum zwischen der Beurkundung des Vertrages und dem Besitz- und Lastenwechsel für die ordnungsgemäße Verwaltung, Unterhaltung und Sicherung der Liegenschaft zuständig“. Miet- und Pachtzinszahlen würden noch an die BImA gezahlt. Bevollmächtigte Vertreterin des Landes Berlin für die Grundstücksübertragung sei die Berliner Immobilienmanagement GmbH. Johanna Steinke, Sprecherin der BIM, sagte auf Anfrage, es müsse aufgrund der ähnlichen Firmennamen – BImA und BIM – eine Verwechslung vorliegen. Der Lastenwechsel habe noch nicht stattgefunden.

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