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Auf dem 4,7 Hektar großen Areal am Mehringdamm sollen nach Plänen des Landes neue Wohnungen entstehen.

© picture alliance / Rainer Jensen

„Dragoner-Gate“?: Bund prüft das Tauschgeschäft mit dem Land Berlin

Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag wird mit Blick auf das Dragoner-Areal in Kreuzberg zunächst nicht vollzogen.

Längst hätte es so weit sein sollen: Das sogenannte Dragoner-Areal sollte vom Bund an das Land Berlin übertragen werden. Doch daraus wird zunächst nichts. Wie diese Zeitung erfuhr, ist der Eigentümerwechsel auf unbestimmte Zeit verschoben. Damit ist die geplante Wohnbebauung der zirka 4,7 Hektar großen Fläche in Kreuzberg ebenfalls erst einmal verschoben. Der Grund: Dem Bund, genauer der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) als aktueller Eigentümerin sind rechtliche Bedenken gekommen.

Laut Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 sollte das Grundstück Mehringdamm 20-28/Obentrautstraße 19-21 an das Land – oder eine privatrechtliche Gesellschaft oder ein privatrechtliches Unternehmen, an der oder dem das Land mehrheitlich beteiligt ist – im Zuge eines Grundstückstausches übertragen werden. Dies „so zeitnah wie möglich“, wie es in dem am 8. Mai 2017 unterzeichneten Vertrag heißt. Doch der ehemalige Eigentümer des Dragoner-Areals Arne Piepgras stellt sich genau dagegen quer. Vor einer Woche ließ er bei der Europäischen Union Beschwerde „über mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfe oder eine mutmaßlich missbräuchliche Anwendung von Beihilfen“ einlegen. Die Beschwerde liegt dem Tagesspiegel vor.

Rechtsanwalt Salvatore Barba beschwert sich für seinen Mandanten Piepgras darüber, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Dragoner-Areal auf das Land Berlin ein Grundstück überträgt, „welches im Wert der Gegenleistung, welche im Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 als Tauschobjekt vereinbart ist, übersteigt“. Das Land komme auf diese Weise zu dem Grundstück zu einem geringeren Preis, als es für Dritte, die am Wirtschaftsleben beteiligt sind, möglich wäre. Selbst Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen habe in einer Ausgabe der Abendschau des Fernsehsenders RBB sinngemäß geäußert, „dass man das Dragoner-Areal praktisch geschenkt bekommen habe“, schreibt Barba, der inzwischen von einem „Dragoner-Gate“ spricht.

Keine konkrete Frist für den Tausch

Aufgrund der Beschwerde ist sich der Bund offenbar nun selbst nicht mehr ganz sicher, ob mit dem Bima-Grundstück in Kreuzberg alles mit rechten Dingen zugegangen ist. „Die Bima und das Land Berlin sind gegenwärtig damit befasst, für die gebotene Rechtssicherheit und Transparenz gemeinsam die Erfüllung der Voraussetzungen für die konkreten Grundstücks-Übertragungen zu dokumentieren. Dies ist geboten auch vor dem Hintergrund, dass der ehemalige Käufer des Dragoner-Areals eine Beschwerde bei der EU-Kommission angekündigt hat im Hinblick auf einen aus seiner Sicht möglichen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht“, schreibt auf Anfrage der Sprecher der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Thorsten Grützner. „Alle Beteiligten sind weiterhin um eine zeitnahe Umsetzung der Vereinbarungen des Hauptstadtfinanzierungsvertrages bemüht mit der Maßgabe Rechtssicherheit vor Schnelligkeit.“ Der Grundstückstausch befinde sich derzeit in der operativen Umsetzung durch die in Berlin und bei der Bima zuständigen Stellen, „eine konkrete Frist für den Vollzug des Tausches ist im Hauptstadtfinanzierungsvertrag nicht angegeben“.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält sich mit Blick auf den Fortgang des Grundstücksgeschäftes verständlicherweise bedeckt. Sprecherin Katrin Dietl sagt dem Tagesspiegel auf Anfrage: „Hier gilt es noch zahlreiche Fragen zu klären, bevor es um die künftige Bau- und Nutzungsmischung geht.“ Es klingt nicht danach, dass auf dem Dragoner-Areal bald neue Wohnungen entstehen könnten.

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© Tsp/Gitta Pieper-Meyer

„Wir holen uns das Grundstück wieder zurück“

Ginge es nach Arne Piepgras, wären hier längst Sozialwohnungen im Bau – und hochpreisige Wohnungen sowie Gewerbeflächen wohl auch. Der Unternehmer hatte das Dragoner-Areal mit Kaufvertrag vom 13. Februar 2015 von der Bima erworben. Verbunden war der Erwerb des Grundstücks hinter dem Kreuzberger Rathaus mit einem Kaufpreis in Höhe von 36 Millionen Euro. Damit hatte die Bima sich an ihren gesetzlichen Auftrag gehalten, nämlich „nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern“. Dennoch wurde der Verkauf auf Intervention des Landes gestoppt. „Der Berliner Finanzsenator hat – in Abstimmung mit dem Regierenden Bürgermeister – dafür gesorgt, dass der Bundesrat dem von uns abgeschlossenen Notarvertrag nicht zugestimmt hat“, sagt Piepgras. Dieses Verhalten sei „grob rechtswidrig“, so der Investor, „da es gemäß Paragraf 64 Bundeshaushaltsordnung (BHO) einer Zustimmung nicht bedurfte“.

Piepgras machte vor dem Landgericht eine zivilrechtliche Klage gegen Senator Kollatz-Ahnen und Regierungschef Michael Müller anhängig, verbunden mit einer Schadenersatzerforderung in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Die mündliche Verhandlung ist für November 2018 angesetzt. Piepgras betont auf Nachfrage, dass er sofort alle Klagen zurücknehmen würde, „wenn man eine Einigung findet“. Das kann ein finanzieller Vergleich sein oder – wie sein Anwalt anregt: „Wir holen uns das Grundstück wieder zurück.“ Was aber überhaupt nicht angehe, so Barba, „wenn ich nachträglich im Bundesrat eine Abstimmung über einen Kaufvertrag mache und das Ergebnis dieser Abstimmung abhängig ist von politischen Mehrheiten“. Wenn Exekutive und Legislative gemeinsam handelten sei dies ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, so der Anwalt. Er rechnet damit, dass sich die EU nach der Sommerpause, also in etwa zwei Monaten, zur Beschwerde positioniert. Wenn eine unzulässige Beihilfe anzunehmen sei, gehe der Fall dann zum Europäischen Gerichtshof.

Das Areal gehört nicht in den Hauptstadtfinanzierungsvertrag

Wie könnte eine Lösung des Konflikts ohne die Hilfe eines Gerichtes aussehen? „Wenn der Bund das Dragoner-Areal dem Land geschenkt hätte – oder verkauft – und das der EU mitgeteilt hätte, wäre das überhaupt kein Thema gewesen“, sagt Piepgras-Anwalt Barba. Soll heißen: Das Dragoner-Areal gehört nicht in den Hauptstadtfinanzierungsvertrag – das Tauschgeschäft ist eben juristisch angreifbar. Es könnte aus dem Vertrag wieder herausgelöst werden.

Zumal die politischen Zielvorgaben für die Bima nach dem Koalitionsvertrag neu definiert wurden. In dieser Woche berichtete der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Johannes Kahrs, an die Mitglieder seiner Fraktion, dass es nun zugelassen ist, dass die Bima „entbehrliche Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes veräußern kann, wenn der Grunderwerb unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient (…).“ Das dürfte zumindest für jene Teile des Dragoner-Areals der Fall sein, die für den Bau von Sozialwohnungen vorgesehen sind.

„Die Gespräche zwischen der Bima und dem Land Berlin laufen“, teilt Berlins Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage mit. Miteinander sprechen ist immer gut.

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