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Immobilien: Das Gütesiegel bürgt für Qualität

Die Maklercourtage ist einErfolgshonorar/Mieterbund: Nützlich ist ein Vermittler vor allem fürden VermieterVON ANDREAS LOHSE Ich war richtig von den Socken", empörte sich Eberhardt T.nacheiner Wohnungsbesichtigung.

Die Maklercourtage ist einErfolgshonorar/Mieterbund: Nützlich ist ein Vermittler vor allem fürden VermieterVON ANDREAS LOHSE Ich war richtig von den Socken", empörte sich Eberhardt T.nacheiner Wohnungsbesichtigung.Nicht der Zustand der Wohnung schockierteden Mann, sondern das Verhalten des Maklers: "Er sagte, ich könnesofort einziehen.Allerdings müßte er dem Vermieter erst nochbeweisen, daß ich der richtige Mieter für ihn bin." Für 1000 Markhabe der Makler "eine wohlwollende Prüfung" versprochen - bei 2000war er sicher, daß "ich die Wohnung bekomme".Eberhardt T.hat aufdas Angebot verzichtet.Beweisen kann er es nicht: Das Gespräch fandunter vier Augen statt.Vermeintliche Vermittler dieser Art schadeten dem ganzen Berufsstand,ärgert man sich beim Ring Deutscher Makler (RDM).Dabei verdiene nurein Bruchteil aller seriösen Makler seine Brötchen ausschließlichmit Wohnungsvermittlungen; von den rund 400 Mitgliedern des RDMBerlin-Brandenburg beispielsweise nur "eine Handvoll".Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, HartmannVetter, meint, wirklich nützlich sei ein Makler vor allem für denVermieter: "Er wird von bürokratischem Aufwand entlastet oder läßtWohnungen vermitteln, die wegen ihres hohen Preises derzeit nur schwerzu vermieten sind." Wer ein neues Domizil zu mieten sucht, sei mit denAnnoncen in Zeitungen bestens bedient.Kommt man auf diesem Weg nicht zum Ziel und schaltet einen Makler ein,sollte man sich mit einem Dienstleister zusammentun, der dem RingDeutscher Makler (RDM) oder dem Verband Deutscher Makler (VDM)angehört.Beide haben an Renommee zu verlieren und achten folglichdarauf, keine schwarzen Schafe in ihren Reihen zu füttern.So nimmt der RDM beispielsweise nur Mitglieder auf, die ihre Fachkundenachweisen können.Weitere Hürden sind unter anderemFührungszeugnis sowie ein guter Leumund.Wolfgang Gruhn,Vorstandsvorsitzender des Berliner RDM: "Wer unser Gütesiegel führt,ist geprüft."Wie hoch nun ist die Provision? Wann wird sie fällig? Was ist zu tun,wenn man unzulässigerweise Gebühren zahlen muß? Die Antwortendarauf kennt das Wohnungsvermittlungsgesetz.So kann ein Makler nurdann eine Provision verlangen, wenn er eine Wohnung nachweist odervermittelt und auch nur dann, wenn er dazu einen Auftrag hat.Maklerund Mieter müssen sich zudem einig sein, daß überhaupt eineProvision fällig wird, was indes der Fall sein kann, wenn der Kundeeiner Provisionsforderung nicht ausdrücklich widerspricht.Auch mußdurch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Mietvertrag zustandekommen, der nicht - beispielsweise aufgrund falscher Angaben desMaklers - wieder aufgelöst wird.Der Makler hat die Wohnung "nichtnachgewiesen", wenn die Adresse dem Mieter schon vorher bekannt war.Ist der Vermittler einer Wohnung gleichzeitig deren Eigentümer,Verwalter, Mieter oder Vermieter, steht ihm ebenfalls keine Provisionzu.Ebensowenig dürfen Makler und Verwalter (oder Eigentümer)wirtschaftlich miteinander verbunden sein, beispielsweise durch einegemeinsame Beteiligung an einer Immobilienfirma.Makler gehen leeraus, wenn "durch den Mietvertrag ein Mietverhältnis über dieselbenWohnräume fortgesetzt, verlängert oder erneürt wird", regelt dasGesetz.Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beträgt die zulässigeMaklergebühr für Wohnräume maximal zwei Monatsmieten (zuzüglichMehrwertsteuer).Grundlage der Berechnung ist immer die Miete ohneNebenkosten.Die Vermittlung einer Sozialwohnung ist provisionsfrei.Die Maklercourtage ist ein Erfolgshonorar.Vorschüsse und"versteckte" Vorschüsse wie Schreibgebühren dürfen nicht gefordertwerden, wenn die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete nichtübersteigen.Allerdings kann vereinbart werden, daß die vom Maklernachweisbaren Auslagen vom Mieter erstattet werden, sofern keinMietvertrag zustande kommt.Verstößt ein Mieter gegen denMaklervertrag, kann - sofern vereinbart - eine Vertragsstrafe fälligwerden: Zehn Prozent der Maklerprovision, höchstens jedoch 50 Marksind zulässig.Verstößt der Wohnungsvermittler gegen diegesetzlichen Vorgaben, muß er mit Geldbußen von bis zu 50000 Markrechnen.Wer einem Wohnungsvermittler ungerechtfertigt Auslagen erstattet, eineüberhöhte Provision oder unzulässige Vertragsstrafen zahlen muß,kann sie zurückfordern.Der Anspruch verjährt vier Jahre nachdem derBetrag gezahlt wurde.In jedem Fall sollte man den Vorgang demzuständigen Bezirksamt (Abteilung Wirtschaft) anzeigen.Werden, wie bei Eberhardt T., Summen gefordert, die nichts mit derVermittlungstätigkeit eines Maklers zu tun haben, wird dies zwar inder Regel nicht quittiert.Gleichwohl empfiehlt der RDM-Vorsitzende,"solche Kriminellen sofort anzuzeigen".Wolfgang Gruhn: "Der würdenoch heute bei uns rausfliegen."

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