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Im Dornröschenschlaf. Der Rohbau der Nähters bleibt aufgrund des „Krötenalarms“ vorerst eingerüstet.

©  Gerd W. Seidemann

Berlin-Lichtenberg: Krötenalarm am Gehrensee stoppt Wohnungsbau

Wann der Baustopp aufgehoben wird, kann das Umweltamt bislang nicht sagen. Auch private Häuslebauer sind betroffen.

Wenn er überzogenen Naturschutz aufs Korn nimmt, bemüht Kabarettist Dieter Nuhr gern mal den „langschwänzigen Karpaten-Iltis“, der durch sein unvorhersehbares Auftauchen sinnvolle Bauvorhaben bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verzögert. Jenes possierliche Raubtier ist in Lichtenberg (bisher) nicht aufgetaucht.

Allerdings sorgen Amphibien dafür, dass im Ortsteil Falkenberg ein Großprojekt mit 1240 Mietwohnungen ins Stocken gerät. Und der Häuslebau für eine Handvoll privater Bauherren liegt gar seit Monaten komplett auf Eis. Das Bezirksamt hat Baustopps ausgesprochen, weil auf den ausgewiesenen Baufeldern am Gehrensee Kröten und Unken gesichtet, Umweltauflagen nicht erfüllt worden seien.

Dem unter anderem für Umwelt und öffentliche Ordnung in Lichtenberg zuständigen Bezirksstadtrat Wilfried Nünthel (CDU) behagt die Anfrage zu den Baustopps allem Anschein nach so gar nicht. Die „angesprochene Angelegenheit“ befinde sich im Klärungsprozess, er könne keine Auskunft erteilen, beschied er dem Tagesspiegel zunächst kurz und knapp. Die Klärung zieht sich offenbar.

Denn Nünthel hatte das Gremium seiner Amtskollegen immerhin bereits am 12. Dezember 2017 (!) darüber informiert, dass seine Behörde einen Baustopp am Gehrensee verhängt habe, „weil die ausführende Firma die Vorgaben zum Amphibienschutz nicht eingehalten hat“. Offenbar handelte es sich also im Jahr 2017 um nur ein Unternehmen, das sich aus Sicht des Amtes nicht an die Regeln gehalten hatte. Jetzt begründet Nünthel seine Auskunftsverweigerung mit dem Satz: „Die betroffenen Vorhabenträger kann ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht nennen.“ Demnach sind heute mehrere Projekte betroffen.

Nicht mehr als "eventuell"

Da die durch den Bebauungsplan XXII-39 vom 6. Januar 2005 ausgewiesenen Grundstücksflächen heute lediglich von zwei „Vorhabenträgern“ entwickelt werden, liegt es nahe, bei den beiden Unternehmen nachzufragen, was es mit dem Baustopp auf sich hat. Auf dem ganz überwiegenden Teil des insgesamt 130.000 Quadratmeter großen Baufeldes errichtet die Berliner Wohnbau GmbH & Co. KG (BWBG) in drei Abschnitten für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Gewobag, Gesobau und Howoge das Großprojekt „Mein Falkenberg“ mit 1240 Wohneinheiten, teils als Reihenhäuser, teils als Geschosswohnungen. Jeweils zur Miete.

Ein Sprecher der BWBG bestätigt auf Anfrage den Baustopp: „Auf den bisher unbebauten Arealen sind Bauarbeiten aktuell nicht möglich, da dort artengeschützte Tiere vorgefunden wurden. Wir sind zurzeit in Gesprächen mit den Ämtern und Fachbüros und gehen davon aus, dass wir bei Einleitung von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen eventuell ab Oktober 2019 weiterbauen können“, heißt in einer schriftlichen Stellungnahme.

Die seit Oktober 2016 währenden Bauarbeiten für 64 Reihenhäuser und zirka 150 Wohnungen im Geschosswohnungsbau seien davon nicht betroffen. Die ersten Reihenhäuser werden derzeit, wenn auch mit ein paar Monaten Verzögerung, vom Eigentümer Gewobag potenziellen Mietern angeboten. Damit liegen mehr als 1000 Wohnungen auf Eis.

Knoblauchkröten und Rotbauchunken

Krötenalarm gibt es auch beim zweiten Vorhabenträger. In der nordwestlichen Ecke des riesigen Bauareals, an der Straße Am Kundtanger (s. Grafik), stehen seit langem Einfamilienhäuser, und es sollen noch einige dazu kommen. Auf einer freien Fläche wirbt der Immobilieninvestor Profiselect Coriolanus GmbH mit einer Schautafel für „8 Doppelhaushälften & 2 Einfamilienhäuser“. Die zehn Einheiten zu Preisen zwischen 380 000 und 577 000 Euro sollten in diesem Frühjahr bezugsfertig sein. Daraus wird wohl nichts werden.

Nachdem der Tagesspiegel im vergangenen Oktober das Großprojekt „Mein Falkenberg“ im Detail vorgestellt hatte, wandte sich Leser Jens Näther per E-Mail an die Redaktion: „In Ihrem Artikel gehen Sie davon aus, dass Berlin hier ein Bauprojekt zum Wohle seiner BürgerInnen realisiert.

Dem ist leider nicht so“, schreibt der Rechtsanwalt. „Meine Frau und ich sowie weitere Familien haben Am Kundtanger Grundstücke für den Eigenheimbau erworben. Kaum wurde nach erteilter Baugenehmigung der erste Spatenstich gemacht, kam der Baustopp vom Umweltamt des Bezirks.“ Angeblich böten ihre Baufelder mögliche Winterquartiere für Amphibien – namentlich Wechsel- und Knoblauchkröten sowie Rotbauchunken – vom nahen Gehrensee. Auch das „tolle Großprojekt“ nebenan sei betroffen, so Näther.

Die Doppelhaushälfte der Näthers steht nun seit Oktober eingerüstet im Rohbauzustand, zwei weitere Projekte daneben sind über das Erdgeschoss nicht hinausgekommen, zwei südlich angrenzende Parzellen liegen zum Ärger der Käufer noch ganz brach. Sie sind wie Näthers Rohbau von einem Bauzaun sowie dahinter von einem Amphibienschutzzaun umgeben. „Bitte keine lebenden oder toten Tiere in den Schutzbereich einsetzen!“, steht auf mehreren Schildern.

Was ist mit Weiterbauen?

Ein vom Bauherrn der Wohnen am Gehrensee GmbH im Oktober 2018 beauftragtes Gutachten des Büros Natur+Text in Rangsdorf ergibt, kurz zitiert: „Auf dem Grundstück Kundtanger 47/49 konnten keine Amphibien festgestellt werden. … der Boden wies einen hohen Lehmanteil auf, welcher zu einem … nicht grabfähigen Substrat führte. Zudem bestanden aufgrund des niedrigen Vegetationstandes keine Versteckstrukturen. Tagesverstecke oder Winterquartiere von Amphibien sind hier weitestgehend auszuschließen.“

Der Verein Naturschutz Berlin-Malchow, bekannt durch seine enge Zusammenarbeit mit dem Umweltstadtrat, befasste sich im Dezember ebenfalls mit den Grundstücken Am Kundtanger, untersuchte explizit „deren Eignung als Winterquartier für Amphibien“. Ergebnis: „Das Vorhandensein von Winterquartieren für Amphibien auf den Grundstücken Kundtanger 43-51 ist als unwahrscheinlich zu bewerten.“ Weiterbauen ist angesagt, möchte man meinen. Doch weit gefehlt.

Auflagen der Umweltbehörde bleiben bestehen, wie: kein Befahren der Grundstücksflächen, keine Lagerung von Material, etc. Als Fazit schreibt das Lichtenberger Umwelt- und Naturschutzamt den Beteiligten und Betroffenen: „Alle Maßnahmen (beim Abbau eines Gerüsts, Anm. d. Redaktion) berücksichtigen den auf dem Baugrundstück vorhandenen Landlebensraum der Amphibien und sichern, dass das Tötungsrisiko bei den beabsichtigten Maßnahmen nicht signifikant erhöht wird (§3 Abs. 2 i.V.m § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG). Die Anordnung zum Baustopp bleibt davon unberührt.“

Kurz vor Redaktionsschluss meldet sich Bezirksstadtrat Wilfried Nünthel doch noch einmal: „Der oder die Vorhabenträger benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Artenschutz. Die wird von SenUVK erteilt. Solange diese nicht erteilt ist, sie aber für die Realisierung eines Bauvorhabens benötigt wird, ist der Bezirk gehalten, einen Baustopp auszusprechen. Liegt die Ausnahmegenehmigung vor, wird der Baustopp beendet.“ Die Käufer am Kundtanger sind sauer. Denn als Kabarett-Nummer sehen sie die nicht gefundenen Kröten auf ihrem Bauplatz keineswegs.

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