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Facebook CEO Mark Zuckerberg.

© dpa

Hasskommentare: Facebook soll zwei Millionen Euro Bußgeld zahlen

Facebook soll zwei Millionen Euro Strafe zahlen. Das Bundesamt für Justiz wirft dem Konzern vor, Vorgaben des NetzDG nicht einzuhalten – was dieser bestreitet.

Facebook soll in Deutschland zwei Millionen Euro Strafe zahlen wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren. Das Bußgeld wurde gestern vom Bundesamt für Justiz (BfJ) verhängt – es ist die erste Strafe, die gegen ein soziales Netzwerk erteilt wurde, weil es gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstoßen hat. Die Höchststrafe für Verstöße gegen das Gesetz in Bezug auf ordnungswidriges Handeln beträgt fünf Millionen Euro. 

Das NetzDG, auch „Facebook-Gesetz“ genannt, war vor zwei Jahren vom Bundestag verabschiedet worden, um Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda zu verpflichten. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Firmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. 

Facebook-Berichte würden ein „verzerrtes Bild“ zeigen

Bei dem nun verhängten Bußgeld geht es um Facebooks Bericht vom ersten Halbjahr 2018. Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, darin unvollständige Angaben über eingegangene Beschwerden zu machen. Dadurch entstehe in der Öffentlichkeit ein „verzerrtes Bild“ über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte und die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgehe. 

Dieser Eindruck entstehe auch deshalb, weil das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte „zu versteckt“ sei. In der Regel würden die Nutzer auf den alternativen „Flagging-Meldeweg“ geleitet. Die dort eingegangenen Beschwerden würden in dem Bericht jedoch nicht ausgewiesen. Der Facebook-Bericht listet in dem Bericht lediglich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe – eine vergleichsweise geringe Zahl angesichts der Debatte um die zunehmende Verrohung der Sprache. 

Neue Justizministerin Lambrecht fordert Transparenz

„Wir dürfen nicht warten, bis aus Worten Taten werden“, betonte die neue Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Dienstag: „Auch online gilt: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt.“ Digitale Plattformen hätten „eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden“. Es müsse klar sein: „Die so genannten ,community standards’ von Facebook stehen nicht über dem deutschen Recht.“ Wenn Nutzer strafbare Inhalte melden würden, müsse die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des NetzDG erfolgen: „Beim Kampf gegen strafbare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben.“

Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen.
Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen.

© REUTERS

Facebook weist die Vorwürfe zurück

Facebook weist die Vorwürfe dagegen zurück. „Wir erfüllen unsere Verpflichtungen nach dem NetzDG und haben die Anzahl der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte genau und umfassend mitgeteilt“, sagte eine Sprecherin des Konzerns gestern auf Anfrage von Tagesspiegel Background. Vor Inkrafttreten des Gesetzes sei „ein konstruktives Gespräch“ mit dem BfJ über die Umsetzung des NetzDG geführt worden. Damals habe es „keine Einwände“ gegeben. „Wir sind überzeugt, dass die von uns veröffentlichten NetzDG-Transparenzberichte den Anforderungen entsprechen“, erklärte die Sprecherin.  Aus Sicht von Facebook fehle es dem Gesetz „allerdings in vielen Bereichen an Klarheit“.

Unterstützung bekommt der Konzern diesbezüglich von Manuel Höferlin, dem digitalpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Das Bußgeld sei „an Heuchelei kaum zu überbieten“, denn die Bundesregierung bestrafe Facebook für etwas, wozu sie bisher selbst nicht im Stande gewesen sei: „Und zwar selbst Verantwortung zu übernehmen und Standards auf den Plattformen durchzusetzen“. Gefordert seien „echte Lösungsansätze im Kampf gegen Hass und Hetze und keine kleinkrämerische Kritik an einzelnen Paragraphen des ohnehin komplett verkorksten NetzDG.“

Facebook will einen möglichen Einspruch gegen den Bescheid nun prüfen. Derweil wird jedoch bereits Facebooks zweiter Halbjahresbericht 2018 vom BfJ geprüft. Die Bonner Behörde schaut sich derzeit ebenfalls an, ob die Berichte von Plattformen wie Twitter und Google-Tochter Youtube dem NetzDG entsprechen. 

Sonja Álvarez Sobreviela

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