zum Hauptinhalt
Die Umsatzsteuer, die man bei Online-Käufen zahlt, landet nicht immer beim deutschen Fiskus.

© Sebastian Gollnow/dpa

Update Exklusiv

Gesetz gegen Millionen-Betrug: „Lex China“ bringt mehr als 500 Millionen Euro

Zahlreiche Händler auf Amazon aus Übersee unterschlugen die deutsche Umsatzsteuer. Inzwischen haben sich 15.000 von ihnen beim Finanzamt registriert.

Im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zeigt ein neues Gesetz der Bundesregierung Wirkung. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben sich beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln inzwischen rund 15.000 Händler aus China, Hongkong, Taiwan und Macau registriert, die Produkte auf Online-Plattformen wie Amazon oder Ebay anbieten. Am kommenden Montag endet eine vom Bund zugestandene Übergangsfrist für Registrierungen. „Danach schließen wir alle Händler von der Plattform aus, die uns die notwendigen Papiere nicht vorgelegt haben“, sagt Ebay-Deutschland- Chef Eben Sermon.

Mit der Übergangsfrist soll sichergestellt werden, dass Online-Händlern aus Asien, die den Antrag fristgerecht bis zum 29. Februar 2019 beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben, keine Nachteile entstehen – denn die hohe Zahl an Meldungen infolge der Steuerrechtsverschärfung musste erst abgearbeitet werden. Für Unternehmer aus der Volksrepublik China ist das Land Berlin und dort das Finanzamt Neukölln zuständig.

Der Hintergrund: Oft verbergen sich hinter Verkäufern gerade von Elektronikprodukten auf Online-Marktplätzen Händler aus China. Der Käufer zahlt einen Preis inklusive Mehrwertsteuer, aber die Ware kommt ohne Rechnung, die an den Fiskus abzuführende Umsatzsteuer des Händlers wurde oft nicht gezahlt. Das blieb lange folgenlos, weil diese Firmen und Verkäufer mit Sitz in China, Hongkong, Taiwan und Macau nur schwer zu greifen und haftbar zu machen waren – dem Staat entgingen hohe Steuereinnahmen, von einem dreistelligen Millionenbetrag im Jahr war die Rede.

Deshalb brachte die Bundesregierung 2018 ein Gesetz auf den Weg, das die Handels-Plattformen selbst haftbar macht für solche Fälle. Um nicht von den Geschäften auf diesen Plattformen ausgeschlossen zu werden, müssen die Händler sich daher verpflichtend mit einer Kopie ihres Steuerbescheids registrieren – ein Schlupfloch für Steuerbetrüger in der boomenden Onlinehandels-Branche wurde geschlossen.

„Lag die Zahl der registrierten Händler im Mai 2017 noch bei rund 430, sind es heute 15.000. Die seit Jahresanfang geltende Regelung hat uns weiter Rückenwind gegeben“, sagte der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) dem Tagesspiegel. Mit der neuen Regelung kann der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes nach Paragraph 25e des Umsatzsteuergesetzes „für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers in Haftung genommen werden, sofern die Lieferung des Unternehmers auf dem Marktplatz des Betreibers rechtlich begründet worden ist“, betont die Berliner Finanzverwaltung.

Finanzamt Neukölln wird erweitert

Mit dem Gesetz werden die Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet, Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes der Händler konkret zu erfassen. Das heißt: Wenn Händler zum Beispiel aus China weiter hier handeln wollen, müssen sie nun eine Steuermeldung in Deutschland vorweisen und die Steuern auch tatsächlich zahlen – da die Plattformbetreiber nicht für sie haften wollen. Ohne Steuernummer gibt es also keine Möglichkeit mehr zu Verkäufen, und Deutschland ist ein lukrativer Online-Markt, gerade für Elektronikprodukte „Made in China“.

Das Finanzamt Berlin-Neukölln sei mit der hohen Zahl an Meldungen nicht überfordert gewesen, betonte die Berliner Finanzverwaltung und widerspricht gegenteiligen Berichten. „Den Herausforderungen, die sich aus dem innerhalb kürzester Zeit erfolgten Anstieg der aufzunehmenden und im weiteren Besteuerungsverfahren zu betreuenden Steuerfälle ergaben, wurde mit vielen organisatorischen Maßnahmen begegnet.“

Hierfür wurde das Finanzamt Neukölln sowohl räumlich um eine Außenstelle erweitert als auch personell aufgestockt. Statt neun seien rund 30 Mitarbeiter mit der Registrierung beschäftigt gewesen.

550 Millionen Euro mehr an Steuern in diesem Jahr

Mit Blick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung scheint sich das Gesetz zu lohnen: Bei der Finanzverwaltung, die Aufstockung beim Neuköllner Finanzamt eingeschlossen, entsteht laut Bundesregierung ein einmaliger Aufwand von etwa 4,6 Millionen Euro. Aber an Steuermehreinnahmen durch das Schließen des Schlupfloches rechnet man mit 550 Millionen Euro in diesem Jahr, mit 745 Millionen Euro im kommenden Jahr und 785 Millionen bis 2021.

Damit werde die illegale Praxis auf elektronischen Marktplätzen beendet, Umsatzsteuer zu hinterziehen „und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile zu verschaffen“, sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Da die Bundesländer für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, sei eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung, betont die Regierung.

Händler aus Deutschland und der Europäischen Union haben anders als die Händler aus China noch bis Oktober Zeit, um die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. „Dann rechnen wir mit mindestens zehnmal so viel Anträgen“, sagt Sermon. Damit es dann nicht zu Engpässen kommt, bittet der Ebay-Chef die Papiere möglichst frühzeitig einzureichen.

Dieser Artikel stammt vom Tagesspiegel Background. Das Team veröffentlicht täglich Newsletter mit höchster Relevanz für Top-Entscheider, Kommunikationsprofis und Fachexperten. Hier können Sie die Newsletter vom Tagesspiegel Background abonnieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false