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Die Gedenkstätte für die Opfer der Flugkatastrophe vom 24. März.

© dpa

Germanwings-Absturz: Anwälte klagen jetzt in den USA

Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut der zwei Anwälte, die klagen, hätte Andreas Lubitz keine Fluglizenz bekommen dürfen.

Eine Einigung erscheint ferner denn je. Nun machen zwei Anwälte Druck. Sie vertreten rund die Hälfte der Todesopfer. Der Berliner Rechtsanwalt und Professor für Luftverkehrsrecht Elmar Giemulla hat mit seinem Kollegen Christof Wellens eine US-Kanzlei beauftragt, bei einem Gericht in Phoenix, der Hauptstadt des US-Bundesstaats Arizona, Klage zu erheben. Goodyear nahe Phoenix ist der Sitz der Flugschule für die angehenden Lufthansa-Piloten.

Dort ist nach Angaben der Anwälte auch Kopilot Andreas Lubitz ausgebildet worden, der die Maschine zum Absturz gebracht hatte. Lubitz habe seine Pilotenausbildung 2009 wegen psychischer Probleme unterbrochen. Aus Sicht der Anwälte hätte er danach keine Fluglizenz bekommen dürfen.

Giemulla fragt: "Was wurde unternommen?"

Zwar ist die Flugschule ein US-Unternehmen, sie befindet sich aber zu hundert Prozent im Eigentum der Lufthansa, sagt Giemulla. „Nach dem, was wir wissen, hat die Flugschule von der US-Flugaufsichtsbehörde einen Hinweis darauf bekommen, dass der spätere Kopilot ein Problemfall ist“, berichtet der Anwalt. Nun fragt Giemulla: „Was wurde unternommen? Wurde der Kopilot beobachtet, wurden die Fluglehrer auf ihn aufmerksam gemacht? Gibt es Aktenvermerke oder sonstige Erkenntnisse über ihn? Hat die Flugschule einen Hinweis an die Lufthansa gegeben, als sie den Kopiloten nach erfolgreicher Grundausbildung zurückgegeben hat?“. Giemulla und Wellens vertreten gemeinsam die Angehörigen von 75 der insgesamt 149 Todesopfer. Chancen für eine außergerichtliche Einigung sieht der Anwalt nicht mehr. „Lufthansa hat sich einbetoniert. Da bewegt sich leider gar nichts“.

Die Klage soll am Mittwoch, einen Tag vor dem Jahrestag der Katastrophe, beim United District Court eingereicht werden. Angestrebt wird für etwa 300 Personen „jeweils ein Betrag in niedriger sechsstelliger Höhe“.
Germanwings hat nach eigenen Angaben an alle Angehörigenfamilien Vorschusszahlungen in Höhe von fast acht Millionen Euro ausgezahlt. Die Schmerzensgeldzahlungen nach deutschem Recht, also für die Leiden der Opfer, nicht der Angehörigen, beliefen sich derzeit auf insgesamt rund 3,2 Millionen Euro.

Die Angehörigen haben diese Ansprüche geerbt. Zu weiteren Schadensersatzzahlungen möchte das Unternehmen nicht öffentlich Stellung nehmen. Diese Ansprüche würden individuell berechnet und seien vertraulich. 10000 Euro hat die Lufthansa jedem nahen Angehörigen als Trauerschmerzensgeld angeboten, also vor allem den Eltern und Geschwistern. Vielen ist das zu wenig.

Die bisherigen Fälle sind ziemlich kompliziert

Germanwings steht mit rund 50 Anwälten in Kontakt und „mit fast allen verlaufen die Entschädigungsverhandlungen positiv und vertrauensvoll“, heißt es. Auch in Spanien seien die Gespräche mit den Anwälten der dortigen Angehörigen sehr konstruktiv. In Deutschland gebe es bereits Fälle, die abschließend geregelt sind oder kurz vor der endgültigen Einigung stehen. Allerdings sei die Regulierung vor allem der materiellen Ansprüche der Angehörigen, insbesondere der Unterhaltsberechtigten, kompliziert, so dass es noch dauern werde, bis der größte Teil erfüllt sei.

Von der Klage in den USA will sich das Unternehmen nicht unter Druck setzen lassen. „Da wir die avisierte Klage nicht kennen, können wir diese nicht abschließend bewerten. Auf Basis unserer Informationen sehen wir jedenfalls keine Erfolgsaussichten für das angekündigte Vorgehen.“

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