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Ein Kfz-Meister lädt im Rahmen der Rückrufaktion zum Abgasskandal ein Software-Update auf einen Volkswagen Golf.

© picture alliance / Julian Strate

Gammelfleisch bis Dieselbetrug: Kriminelle Unternehmen werden bald stärker bestraft

Für den Profit schrecken Betriebe auch vor illegalen Methoden nicht zurück - wie der Abgasskandal zeigt. Das soll künftig drastischere Folgen haben.

Verhält sich ein Unternehmen kriminell, soll es in Zukunft stärker bestraft werden. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht legte am Donnerstag einen Gesetzentwurf vor, der Ermittlungsmöglichkeiten gegen Firmen vorsieht und nicht nur gegen einzelne Mitarbeiter. „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“, sagt sie.

Bisher zahlen Unternehmen für Vergehen wie Korruption oder Betrug maximal Sanktionen von zehn Millionen Euro – unabhängig von ihrer Größe. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro könnten den Plänen zufolge künftig bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Zweistellige Milliardenbeträge seien möglich. Für Betriebe mit weniger als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bleibt es bei der derzeitigen Höchstgrenze.

Bei Unternehmenskriminalität denkt die Ministerin an Firmen, die Gammelfleisch verkaufen, an massenhaften Betrug an Verbrauchern wie etwa beim Diesel-Skandal, Umweltstraftaten oder die Explosion einer Gasleitung, weil Bauvorschriften nicht eingehalten wurden. In solchen Fällen sei es ungerecht, wenn der einzelne Arbeitnehmer verfolgt werde, die Firma aber nicht – obwohl sie von den Taten profitiere. „Unternehmen dürfen die Verantwortung für Straftaten nicht auf Einzelne im mittleren Management oder sogar einfache Beschäftigte abwälzen“, sagte Lambrecht. Immerhin kann die Ursache ein Unternehmensideal sein, das den Gewinn über das Gemeinwohl und geltendes Recht stellt.

In Zukunft kann der Staat das Geld einziehen

Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Entsprechend uneinheitlich war die Strafverfolgung. Bald wird es so sein, dass die Staatsanwälte bei einem Anfangsverdacht gegen ein Unternehmen ermitteln müssen, erklärte die Ministerin. Sie will zudem, dass die Mithilfe bei der Aufklärung durch unternehmensinterne Untersuchungen strafmildernd berücksichtigt werden kann. Letztlich sollen den Gerichten schärfere Instrumente an die Hand gegeben werden, wenn „die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen“, sagte sie vorab im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“.

In Zukunft kann der Staat das strafbar erlangte Geld einziehen und Betroffene entschädigen. Von der Milliarde, die VW beispielsweise als Strafe zahlen muss, profitiert derweil das Land Niedersachsen. Warum eine Milliarde? Der Bußgeldbescheid von Volkswagen setzt sich aus fünf Millionen Euro Bußgeld und einer Gewinnabschöpfung in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. Also von den Profiten, die das Unternehmen durch die Straftat erzielt hat. Künftig dürfte die Sanktionierung eines solchen Betrugsfall also deutlich schmerzhafter sein.

"Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte"

Der stellvertretende CSU-Landesgruppenvorsitzende Hans Michelbach kritisierte die Pläne der Justizministerin als „Generalangriff auf die Unternehmen“. Lambrecht wolle ein allgemeines Unternehmensstrafrecht einführen, „das am Ende vor allem eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte ist“, meinte er. Das Risiko, das daraus für kleine und mittlere Unternehmen entstehe, sei „ungleich größer“ als das Risiko für Konzerne, die sich große Rechtsabteilungen leisten könnten. Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), lobte hingegen, nun komme „endlich Schwung“ in ein lang erwartetes Gesetzesvorhaben. „Für mich ist dabei klar, dass beim neuen Gesetz nicht die Bestrafung im Mittelpunkt stehen darf“, betonte Luczak. Besser seien Anreize für Unternehmen, sich in Zukunft gesetzestreu zu verhalten.

Auch Transparency Deutschland würdigte, dass endlich ein Gesetzentwurf vorliege, „der es auch in Deutschland ermöglichen soll, betrügerische Machenschaften wie in der Automobilindustrie oder im Bankgewerbe mit fühlbaren Strafen zu ahnden“. Unternehmen müssten als Ganzes die Konsequenzen für Fehlverhalten verantworten. Nur so könne verloren gegangenes Vertrauen nach den zahlreichen Skandalen der vergangenen Jahre wieder hergestellt werden.

Mit dem Vorhaben setzt die Justizministerin einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel sei es tatsächlich auch, den Glauben in die Integrität der Wirtschaft und den Rechtsstaat zu stärken. Weil es noch eine Abstimmung mit der Wirtschaft geben soll, dürfte das Gesetz voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten. Der Bundesrat muss in der Sache angehört werden. Das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig.

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