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Riesenpleite: Thomas Cook war nach der Tui der zweitgrößte Reiseveranstalter in Europa.

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Exklusiv

Frist für Staatshilfe endet Sonntag: Zehntausende Thomas-Cook-Kunden laufen Gefahr, Geld zu verschenken

Gut 180.000 Kunden des Pleitekonzerns Thomas Cook könnten Geld vom Staat kriegen – doch erst 92.500 Anträge wurden gestellt. Was Betroffene jetzt tun müssen.

Zehntausende Kunden des Pleitekonzerns Thomas Cook laufen Gefahr, Geld zu verschenken. Beim Bundesjustizministerium sind bislang erst 95.600 Anträge eingegangen, mit denen Verbraucher finanzielle Hilfe vom Bund beantragen, teilte das Bundesjustizministerium auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Das ist gerade einmal die Hälfte der Berechtigten.

Viel Zeit bleibt nicht mehr: Bis zum 15. November müssen Thomas-Cook-Geschädigte ihre Ansprüche auf dem Internetportal des Bundesjustizministeriums angemeldet haben, um in den Genuss der staatlichen Ausgleichszahlung zu kommen.

Der damals nach der Tui zweitgrößte Reisekonzern (Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Bucher, Air Marin) und seine frühere Tochter Tour Vital Touristik hatten im vergangenen Jahr Insolvenz anmelden müssen. Urlauber saßen in ihren Ferienorten fest, Hotels drohten, die Gäste auf die Straße zu setzen, wenn sie nicht erneut für ihre Zimmer bezahlten. Flüge wurden gestrichen.

Hunderttausende Urlauber, die ihre Reisen an- oder sogar bereits komplett bezahlt hatten, mussten befürchten, viel Geld zu verlieren. Denn Thomas Cook war zwar bei der Zurich-Versicherung gegen den Fall einer Pleite versichert, die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reichte aber bei weitem nicht aus, um den kompletten Schaden zu ersetzen.

Wie kommen wir nach Hause? Verzweifelte Thomas-Cook-Kunden im September vergangenen Jahres.
Wie kommen wir nach Hause? Verzweifelte Thomas-Cook-Kunden im September vergangenen Jahres.

© picture alliance/dpa

Warum der Bund einspringt

Im Dezember kündigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) an, dass der Bund einspringt und die Lücke zwischen dem, was die Versicherung übernimmt, und dem, was die Kunden tatsächlich ausgegeben haben, schließt. Freiwillig, wie das Ministerium betonte. Doch ganz freiwillig war das Hilfsangebot nicht. Denn die Thomas-Cook-Kunden wären gar nicht erst in die Notlage gerutscht, wenn der deutsche Gesetzgeber die einschlägige EU-Richtlinie korrekt umgesetzt hätte. Die in Deutschland geltende Haftungsbeschränkung von 110 Millionen Euro widerspricht nämlich dem EU-Recht.

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Mit den Millionenhilfen bügelt die Politik also ihren eigenen Fehler aus. Seit Mai können Thomas-Cook- und Tour-Vital-Kunden ihre Forderungen im sogenannten „Bundportal“ online anmelden. 225 Millionen Euro hat der Bund dafür insgesamt bereit gestellt. Doch nur ein Bruchteil der Summe ist bisher ausgezahlt. 35 Millionen Euro sind bislang überwiesen worden oder stehen unmittelbar vor der Auszahlung. „In 23.600 Fällen ist das Geld unterwegs“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem Tagesspiegel. Die Bandbreite ist groß: Manchmal geht es um 300 Euro, die für eine Reise angezahlt waren, manchmal sind es 24.000 Euro für ein teure Familienreise. Die meisten Fälle spielen sich im Bereich um 1500 Euro ab.

Was die Versicherung ersetzt

Wer Geld vom Staat haben will, muss seine Forderungen bis Sonntag online anmelden, Dokumente kann man notfalls noch nachreichen. Doch viele laufen Gefahr, auf das Geld zu verzichten, wie Zahlen der Zurich zeigen. Die Versicherung – erste Anlaufstelle für die Kunden – verzeichnet nämlich rund 183.000 berechtigte Ansprüche, wie Sprecher Bernd Engelien dem Tagesspiegel sagte. Weil die Versicherungssumme nicht für alle reicht, zahlt die Zurich eine Quote: Sie ersetzt 26,38 Prozent des Schadens. Das heißt: 73,62 Prozent müssten sich die Verbraucher vom Staat holen.

Geisterinsel: Die meisten Hotels auf Mallorca sind wegen Corona geschlossen.
Geisterinsel: Die meisten Hotels auf Mallorca sind wegen Corona geschlossen.

© dpa

So holen Sie sich das Geld vom Staat

Um die Ausgleichszahlungen des Staates in Anspruch nehmen zu können, müssen Kunden von Thomas Cook und Tour Vital Touristik ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter des jeweiligen Reiseveranstalters und zusätzlich auch bei der Zurich Versicherung angemeldet haben. Für die Zurich wickelt der Dienstleister Kaera den Vorgang ab, Sie erreichen Kaera hier.

In einem dritten Schritt müssen sich Verbraucher beim Internetportal des Bundesjustizministeriums registrieren. Für Kunden der Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen und Öger Tours machen Sie das hier.

Kunden von Tour Vital Touristik erledigen das hier.

Wer bei Thomas Cook International AG gebucht hat, ist hier richtig.

Weitere Informationen finden Sie hier. Werktags ist zudem von acht bis 18 Uhr eine telefonische Hotline geschaltet: 0361/60667012.

Der Fall Thomas Cook soll sich nicht wiederholen

Einen zweiten Fall Thomas Cook soll es aber nicht mehr geben, da ist sich die Bundesregierung einig. Bei einer Pleite sollen Kunden künftig ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen – das betrifft Rückholaktionen, Anzahlungen und die möglicherweise geleistete Vorkasse für die gesamte Reise. Im Sommer legte Justizministerin Lambrecht ein Eckpunktepapier vor, das die Reiseveranstalter in die Pflicht nimmt. Die Unternehmen sollen sich nicht nur versichern, sondern auch Geld in einen Fonds einzahlen. Bei Insolvenz soll zunächst die Versicherung einspringen, reicht das Geld nicht, soll der Fonds haften.

Wie Kunden künftig vor Pleiten geschützt werden sollen

Nur Reiseveranstalter, die in diesen Fonds einzahlen, sollen künftig noch Pauschalreisen – also organisierte Touren, bei denen der Veranstalter etwa Unterkunft und Flug organisiert, – anbieten dürfen. Doch das Projekt stößt auf Widerstand. Denn die Reisebranche steht mit dem Rücken zur Wand. Die Coronakrise macht Reisen praktisch unmöglich, jede Woche kommen neue Reisewarnungen und Risikogebiete hinzu.

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Auf 28 Milliarden Euro schätzt der Deutsche Reiseverband (DRV) den Umsatzausfall, den die 11.000 Reisebüros und 2300 Reiseveranstalter bis Ende des Jahres hinnehmen müssen. Zahlreiche Reisebüros haben bereits aufgeben müssen, große Veranstalter wie die Tui oder FTI sind auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Dem DRV ist es daher wichtig, eine tragfähige Übergangslösung vom alten ins neue System zu schaffen. Ein künftiges System müsse eine höhere Absicherung für die Verbraucher und einen verlässlichen Schutz bieten, dürfe Pauschalreisen aber nicht übermäßig verteuern, betont der Verband.

Kampf ums Überleben. Die ersten Reisebüros haben Insolvenz angemeldet.
Kampf ums Überleben. Die ersten Reisebüros haben Insolvenz angemeldet.

© dpa

Auch der tourismuspolitische Sprecher der Bundesregierung, Thomas Bareiß, warnt vor einer Überforderung der Unternehmen. „Die Kunden wollen weiterhin auch preislich attraktive Angebote“, sagte der Wirtschaftsstaatssekretär kürzlich im Tagesspiegel-Interview. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass es unterschiedliche Formen und Größen von Veranstaltern gibt. Es gebe noch Diskussionsbedarf, so Bareiß.

Verbraucherschützer wollen Ergebnisse sehen

Für die Kunden wäre es aber gut, wenn sich Justiz- und Wirtschaftsministerium möglichst bald auf eine Lösung verständigen. Denn die Gefahr, dass Reiseunternehmen die Kraft ausgeht, steigt mit jedem Corona-Monat. Und ob es im nächsten Jahr besser wird, steht in den Sternen. Verbraucherschützer machen deshalb Druck: „Zu der Unsicherheit, ob wegen Corona-Beschränkungen eine Reise überhaupt durchgeführt werden kann, darf nicht auch noch das Risiko, dass der Reiseanbieter Pleite geht, den Verbrauchern überlassen werden“, warnt Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Reisen und Mobilität beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.

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