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Viele Geflüchtete wollen eine Ausbildung machen.

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Förderlücke bei Geflüchteten: Wer sich ausbildet, wird schlechter gestellt

Für manche Flüchtlinge bedeuten eine Ausbildung oder ein Studium, dass sie weniger Geld haben. Sie brechen dann ab, um staatliche Hilfen zu bekommen.

Wenn das Asylverfahren eines Geflüchteten nach 15 Monaten noch nicht abgeschlossen ist, hat er ein Problem: Möchte er eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, entfällt womöglich die Sicherung seines Lebensunterhalts. Dies geht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung hervor, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Damit „bestraft der Staat ausgerechnet diejenigen, die Verantwortung für ihre Zukunft übernehmen“, sagt Jens Brandenburg (FDP), der die Anfrage gestellt hat.

Hintergrund ist eine Förderlücke im Gesetz: Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, werden nach derzeitiger Rechtslage nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt, sondern fallen unter die Regelungen des Sozialgesetzbuchs. Das SGB XII sieht aber keine Leistungen für Studierende oder Auszubildende vor – und anders als Deutsche können Geduldete und Gestattete als Ausgleich kein BAföG und keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Ausgenommen sind Flüchtlinge aus den Top-5-Herkunftsstaaten Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia.

Jens Brandenburg,
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Konkret kann es also passieren, dass sich ein ausbildungswilliger, junger Mensch schlechterstellt, wenn er eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt, als wenn er es sein lässt. Als Azubi würde er nur noch von der Vergütung leben. Da diese oft nicht reicht, brechen viele wieder ab, um stattdessen staatliche Leistungen zu beziehen. „Das ist eine Ausbildungsverhinderungsprämie für Geflüchtete. Dieser Wahnsinn schadet der Integration und den Betrieben, die händeringend motivierte Auszubildende suchen“, meint Brandenburg.

Bundesregierung hat keinen Überblick

Die Bundesregierung schreibt, ihr „ist die unbefriedigende Situation bekannt“. Man wolle sich mit der „Thematik in dieser Legislaturperiode weiter befassen“. Auf die Frage, wie viele gestattete und geduldete Personen in den vergangenen Jahren eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium begonnen hätten, heißt es: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.“ Brandenburg fordert, dass diese Statistiken zügig geführt werden.

Aus Sicht der Bundesregierung liegt die Lösung des Problems darin, die Asylverfahren schnellstmöglich durchzuführen. Angesichts des „ohnehin gnadenlos überlasteten BAMF“ nennt Brandenburg die Aussage „hanebüchen“. Der Berg der unbearbeiteten Asylanträge dürfte durch die Aufklärung um manipulierte Entscheidungen in Bremen wieder deutlich wachsen. Aus Sicht des Innenministeriums besteht das Risiko, dass der Bestand an offenen Verfahren von aktuell rund 50 000 auf etwa 80 000 steigen könne.

Brandenburg fordert die Bundesregierung auf, noch im Herbst einen Gesetzesentwurf zur Schließung der Förderlücke vorzulegen. Es werde außerdem Zeit für ein Einwanderungsgesetz, das „das Regelchaos in der Asyl- und Einwanderungspolitik endlich ordnet.“

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