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Zollbeamte kontrollieren Bauarbeiter

© dpa/Arne Dedert

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Mehr Strafen wegen Mindestlohn

Rund 52.700 Arbeitgeber hat der Zoll von Januar bis November überprüft. Dabei gibt es mehr Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.

Der Zoll entdeckt zunehmend Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Nachdem es im Jahr 2015 – damals wurde der gesetzliche Mindeststundenlohn von 8,50 Euro eingeführt – 705 Bußgeldverfahren gegeben hatte, erhöhte sich diese Zahl seither kontinuierlich: 2016 waren es 1651 Bußgeldverfahren, 2522 im Jahr 2017, ein Jahr später 2744 und in diesem Jahr bis zum November 4699 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen. Das teilte die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf Anfrage des Tagesspiegels mit.

7086 Zöllner unterwegs

Vor allem die Gewerkschaften beklagen seit der Einführung des Mindestlohns, es gebe zu wenig Zöllner und Kontrollen. Zuletzt waren bei der FKS bundesweit 7086 Planstellen besetzt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) möchte bis zum Jahr 2030 rund 3500 weitere Stellen schaffen. Wie die Generalzolldirektion weiter mitteilte, sind von Januar bis November dieses Jahres vom Zoll 52.689 Arbeitgeber überprüft worden. Das sind rund 800 weniger als im Vorjahr. Überprüft wird vor allem, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob ausländische Arbeitnehmer „notwendige Aufenthaltstitel“ haben.

Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird bei jeder Arbeitgeberüberprüfung auch kontrolliert, ob es Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gibt. Das betrifft die Höhe des Lohns wie auch die Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Schaden von 715 Millionen Euro

Aufgrund der Verstöße und deren Folgen für die Sozialversicherungssysteme hat der Zoll in diesem Jahr bis einschließlich November eine Schadenssumme von 715,6 Millionen Euro ermittelt. Das liegt leicht unter dem Niveau der Vorjahre und könnte einen Hinweis auf etwas rückläufige Schwarzarbeit geben.

Sozialversicherungsbetrug überwiegt

Die höchsten Schadenssummen wurden in diesem Jahr in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz erfasst. NRW weise eine hohe Anzahl von Verfahren auf „im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt“. Auch Bayern und Baden-Württemberg, gefolgt von Hessen, würden in diesen „Deliktfeldern hervorstechen“, teilt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit. Unabhängig vom Bundesland bildeten Ermittlungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäß erfolgter Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen „den Schwerpunkt der Ermittlungsverfahren der FKS“.

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