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Ugaas Ziad ist Praktikant bei der Firma «Kühner Wärmetauscher».

© picture alliance / Christoph Sch

Fachkräftemangel: Fachkräfte aus dem Ausland locken

Die Regierung beschließt das Einwanderungsgesetz ohne Spurwechsel - und bekommt viel Kritik. Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt vor Ausbeutung.

Die Bundesregierung hat das erste Einwanderungsgesetz in der Geschichte der Republik beschlossen. Das Vorhaben zielt vor allem auf Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Für sie sollen die Bedingungen vereinfacht werden, unter denen sie nach Deutschland kommen können. Vorrangiges Ziel ist es, auf den von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel zu reagieren. Über das Wie wurde zwischen Union und SPD lange gestritten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hürden für die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten gesenkt werden. Wer qualifiziert ist und gut Deutsch spricht, soll auch ohne Arbeitsvertrag kommen und ein halbes Jahr lang einen Job suchen können. Das war bislang nur für Hochschulabsolventen möglich. Die Beschränkung auf Engpassberufe soll den Regierungsplänen zufolge entfallen. Auch die sogenannte Vorrangprüfung, nach der deutsche oder EU-Bürger bei der Stellenbesetzung bevorzugt werden, wird künftig nicht mehr gelten. Arbeitsminister Hubertus Heil betonte, das sei „keine Einwanderung in die Sozialsysteme“.

Erwerbsmigration und Asylrecht weiter trennen

Umstritten bis zuletzt war eine Beschäftigungserlaubnis für abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber. Weil sie nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, wollte ihnen insbesondere die SPD die Möglichkeit geben, in Deutschland tätig zu sein. Dies ist aber nicht mehr Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, sondern soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das am Mittwoch ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde. Über die sogenannte Beschäftigungsduldung sollen jene, die ihren Lebensunterhalt selber sichern und gut integriert sind, einen 30-monatigen Aufenthaltsstatus erhalten.

Voraussetzung ist unter anderem, dass sie mindestens 18 Monate in Vollzeit gearbeitet haben, nicht wegen einer Straftat verurteilt sind und ihre Identität wahrheitsgemäß nachweisen können. Mit diesem Kompromiss sollen Erwerbsmigration und Asylrecht weiter durch zwei verschiedene Gesetze getrennt bleiben. Worauf sich die Parteien geeinigt haben, ist letztlich ein Mini-Spurwechsel.

Kritik kommt von Opposition und Verbänden

Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, nannte den Entwurf enttäuschend: „Die Forderungen der Verbände, der Wirtschaft und der Unternehmen bleiben ungehört.“ Obwohl so viele Menschen in Deutschland arbeiten wie nie zuvor, waren Mitte des Jahres mehr als 1,2 Millionen Stellen unbesetzt. Vor allem im Bereich Pflege und Gesundheit, aber auch unter Ingenieuren und Handwerkern fehlt der Nachwuchs.

Nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ist deutlich mehr als die Hälfte der befragten Firmen offen dafür, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland einzustellen. Rund zwei Drittel der Firmen, die offene Stellen längerfristig nicht besetzen können, sehen darin eine Option, um auf ihre Engpässe zu reagieren. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fürchtet indes, dass das Gesetz in dieser Form für Lohndumping und Ausbeutung missbraucht wird, weil die Aufenthaltserlaubnis an eine bestimmte Tätigkeit bei einem Arbeitgeber gebunden ist. „Statt am volkswirtschaftlichen Bedarf ist das Gesetz an kurzfristigen Unternehmensinteressen ausgerichtet“, sagt Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Aus dem Alltag heraus bemängelt der Digitalverband Bitkom den Fokus auf konkrete Abschlüsse und deutsche Sprachkenntnisse. „Einschlägige Qualifikationen werden meist durch spezielle Schulungen erworben und durch Zertifikate nachgewiesen“, heißt es. In der digitalen Wirtschaft würden oft internationale Teams zusammenarbeiten, die nicht auf Deutsch, sondern auf Englisch schreiben und sprechen würden. „Ein Software-Entwickler muss coden können, darum geht es und nicht um geschliffenes Deutsch“, meint Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

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