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Der Bundesgerichtshof hat das Strafurteil im Cum-Ex-Skandal bestätigt.

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Ex-Börsenhändler hatten Fiskus betrogen: BGH bestätigt erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der wegen Cum-Ex-Deals angeklagten Ex-Börsenhändler verworfen. Deshalb wird nun ein hoher Millionenbetrag fällig.

Das bundesweit erste Strafurteil wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigten die Richterinnen und Richter, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist.

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Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben.

Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt. (dpa)

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