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Wie kann sichergestellt werden, dass in der Bio-Kartoffel auch bio drin ist? Die Kartoffel des Jahres 2018 namens "Rote Emmalie".

© Joerg Sarbach/dpa

EU-Parlament: Neue Öko-Bibel für die Landwirtschaft

Der Paradigmenwechsel im Ökolandbau fällt aus: Statt einer Kontrolle einzelner Prozesse wollte die EU feste Grenzwerte für Endprodukte einführen - doch daraus wurde nichts.

Am Donnerstag wird das Europaparlament voraussichtlich mit großer Mehrheit die neue Öko-Bibel für die Landwirtschaft beschließen. Erst nach zähen Verhandlungen zwischen dem Parlament, den Mitgliedstaaten und der Kommission ist ein Ergebnis heraus gekommen, mit dem auch die deutschen Ökoanbauverbände ihren Frieden gemacht haben.

Aus Sicht der deutschen Ökobauern stand viel auf dem Spiel: Die Kommission und Länder wie Frankreich und Belgien wollten durchdrücken, dass ab 2021 Rückstandsgrenzwerte auf dem Niveau von Babynahrung gelten. Diesen Ansatz hat der deutsche Grüne Martin Häusling, der für das EU-Parlament die Federführung innehatte, abgewendet. Er wurde dabei ausdrücklich vom Experten der CDU, Norbert Lins, unterstützt.

In Deutschland wird eine andere Philosophie verfolgt als in anderen EU-Mitgliedsländern. Die deutschen Ökolandanbau-Verbände legen ihren Schwerpunkt auf die Kontrolle der Prozesse. Ökolandwirte müssen vor allem nachweisen, dass sie keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und keine leicht löslichen mineralischen Düngemittel verwenden. In der Tierzucht muss nachgewiesen sein, dass weitgehend auf Antibiotika verzichtet wird.

Weg von der Prozess- hin zur Produktkontrolle

Die Kommission wollte weg von der Prozesskontrolle und hin zur Produktkontrolle mit einheitlichen Grenzwerten für Rückstände in Bionahrungsmitteln. Dieses Prinzip wird in Italien, Belgien, Bulgarien und der Slowakei verfolgt. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Mitgliedstaaten, die die Grenzwerte bereits heute haben, an ihnen festhalten können.

Nun ist verabredet, dass die Kommission 2025 die Lage überprüft und womöglich bei der nächsten EU-Öko-Verordnung noch einmal die Einführung von Rückstandswerten aufrufen könnte. Die Details der Verordnung müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden und treten Anfang 2021 in Kraft.

In Deutschland wirtschaftet inzwischen jeder zehnte Betrieb nach Ökoanbau-Methoden. Das entspricht 27.000 Betrieben und einem Anteil von 7,5 Prozent an der Anbaufläche. Gerade das städtische Publikum sorgt für eine enorme Nachfrage nach Bio-Produkten.

Einheitliche Grenzwerte? Klingt erstmal gut

Aus Verbrauchersicht klingen strenge einheitliche Grenzwerte auf den ersten Blick gut. Doch CDU-Politiker Lins erklärt, warum dies eine Bedrohung für den weiteren Wachstumskurs des deutschen Ökolandbaus gewesen wäre: „In einer klein strukturierten Landwirtschaft, wie wir sie etwa in Baden-Württemberg haben, wird man auch immer geringe Mengen an Pestiziden in Ökobauprodukten nachweisen können.“

Der Paradigmenwechsel hin zu starren Grenzwerten hätte vielen Ökolandwirten das Leben erschwert; etwa, wenn deren Nachbarn konventionell wirtschaften und die Bauern sich nicht dagegen wehren können, wenn sie durch den Wind von den Nachbarbetrieben chemische Pflanzenschutzmittel abzubekommen (im Fachjargon Abdrift). „Der ursprüngliche Vorschlag hätte die sehr dynamisch wachsende Biolandwirtschaft in Europa abgewürgt“, befürchtet Lins. 

Der grüne Verhandlungsführer Häusling, der selbst Ökobauer ist, musste sich während der Verhandlungen zeitweise gegen heftige Kritik auch vonseiten der deutschen Ökobauverbände wehren. Häusling verteidigt das Verhandlungsergebnis auch im Hinblick auf landwirtschaftliche Importe, die von außerhalb der EU kommen: „Wir haben dafür gesorgt, dass Produkte von Lebensmitteln, die von außerhalb der EU kommen und als ,Öko‘ vermarktet werden, in Zukunft den EU-Ansprüchen genügen müssen.“

Etwa die Hälfte der „Bio-Lebensmittel“, die derzeit in der EU verkauft werden, stammten aus so genannten Drittländern. Die Standards seien höchst unterschiedlich. Übergangsregelungen würden in den nächsten Jahren auslaufen, so dass nur noch ausnahmsweise Produkte in die EU kommen werden, die nicht den hiesigen Standards entsprechen.

Heftige Kritik am Kompromiss kommt dagegen von der bayerischen Landwirtschaftsexpertin Maria Noichl (SPD): „Beim Tierwohl sieht die Verordnung Verschlechterungen vor. Das Ausbrennen der Hörner bei Kühen sowie das Kupieren der Schnäbel bei Küken werden wieder erlaubt.“ Häusling hält dagegen: „Das ist Quatsch. Die Verordnung wird für Verbesserungen sorgen, etwa bei Dammwild und Hasen.“

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