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 Ein Jugendlicher löst einen "Rubik`s Cube".

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Update

EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt

Darf das dreidimensionale Puzzlespiel kopiert werden? Nach 13 Jahren Streit meint ein EU-Gericht jetzt: Als Marke kann man den Rubik's Cube nicht schützen.

Wie kein anderes Spielzeug stellte der berühmte Rubik’s Cube die Geduld einer ganzen Generation auf die Probe. Wie muss man den bunten Würfel drehen, damit die Seiten jeweils eine Farbe zeigen? 1974 hatte der Ungar Ernö Rubik, der zu der Zeit als Dozent an der Hochschule für Kunst und Design in Budapest lehrte, den berühmten Würfel erfunden. Eigentlich wollte er damit seinen Studenten nur das räumliche Denken nahezubringen. Doch dann wurde daraus ein großer Erfolg. Mehr als 500 Millionen Würfel sind bis heute verkauft worden, so der britische Hersteller Rubik’s Brand.

Seit einigen Jahren ist es allerdings nicht nur das mathematische Rätsel, das Richtern Kopfzerbrechen bereitet. Seit mehr als zehn Jahren streiten der britische Hersteller und das deutsche Spielwarenunternehmen Simba Toys darüber, wer den Würfel produzieren darf. Am Donnerstag hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) erneut ein Urteil in dem Streit gefällt. Demnach ist der Würfel markenrechtlich nicht geschützt.

Um den beliebten Zauberwürfel vor Nachahmern zu schützen, hatte die britische Firma Seven Towns, welche damals die Rechte am gestiegen Eigentum des Zauberwürfel verwaltete, im Jahr 1999 das Design des Rubik’s Cube beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als dreidimensionale Unionsmarke eintragen lassen. Da die Würfelform mit der Gitternetzstruktur damit markenrechtlich geschützt war, durfte niemand den Rubik’s Cube ohne Erlaubnis nachbauen. Zu Unrecht fand der Fürther Spielwarenhersteller und beantragte im Jahr 2006 die Löschung der Unionsmarke.

Der Würfel kann nur als Patent, nicht als Marke geschützt werden

„In seiner Drehbarkeit enthält der Würfel eine technische Lösung“, erklärt dazu Geschäftsführer Manfred Duschl. „Damit kann der Rubik’s Cube nur als Patent geschützt werden, aber nicht als Marke.“ So fiel auch die Entscheidung der Richter nach der gestrigen Verhandlung aus.

Bis zu diesem Urteil war es für den Fürther Spielwarenhersteller ein weiter Weg, denn zunächst hatte das EUIPO den Antrag abgelehnt. Auch das Europäische Gericht, bei dem Simba Toys gegen die Entscheidung geklagt hatte, hatte die Klage zunächst zurückgewiesen.

Erst im Jahr 2016 kam für den Fürther Spielwarenhersteller der Wendepunkt. In letzter Instanz urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten des Klägers – und ordnete eine erneute Prüfung des Antrags an. Und dieses Mal bewilligte das EUIPO die Löschung der Marke Rubik’s Cube.

Dagegen hatte Rubik’s Brand zuletzt vor dem Europäischen Gericht geklagt – ohne Erfolg. Mit der Würfelform und der Gitterstruktur verschmelze das Design mit der Drehbarkeit, so die Begründung der Richter. Damit sei der Schutz des Rubik’s Cube als Marke unzulässig.

Doch auch mit diesem Urteil könnte der Markenstreit noch immer nicht endgültig beigelegt sein. Zwar hat Rubik’s Brand angekündigt, bei einer gerichtlichen Niederlage weitere rechtliche Schritte prüfen zu wollen. Jedoch darf der Europäischen Gerichtshof seit Mai dieses Jahres Rechtsmittel ablehnen, wenn das Verfahren schon vom Europäischen Gericht und einer unabhängigen Beschwerdekammer entschieden worden sind.

Wie es im Streit um den Rubik’s Cube nun weitergeht, dürfte auch für andere Hersteller bekannter Marken interessant sein. Treffen könnte die Entscheidung nämlich alle, die ebenfalls Produkte anbieten, die sie als dreidimensionale Marken haben schützen lassen und bei denen Design und Funktion verschmelzen. Markenrechtsexperten vermuten, dass das zum Beispiel auch bei Hermès-Handtaschen, Birkin-Bags, Lego-Bausteinen und der Verpackung der Rittersport-Schokolade der Fall sein könnte.

Louisa Schmökel

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