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Der Blick über die Frankfurter Bankentürme.

© dpa

EU-Bankenaufsicht ist Grundgesetz-konform: Verfassungsrichter billigen europäische Bankenunion

Darf die EZB deutsche Großbanken kontrollieren? Das Bundesverfassungsgericht sagt ja, es sieht keinen Verstoß gegen Grundgesetz und EU-Recht.

Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab.

Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings „ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung“, kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an. „Nach eingehender Prüfung“ sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden sei. Nach Interpretation des Senats seien bei den nationalen Aufsichtsbehörden umfangreiche Befugnisse verblieben.

Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB in Frankfurt überwacht. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 „bedeutende“ Institute. 19 davon sind in Deutschland, zum Beispiel die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Für die rund 1400 „weniger bedeutenden“ deutschen Institute sind nach wie vor die nationale Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.

Die Aufseher prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder einem Institut die Zulassung zu entziehen.

Kritiker sehen Machtverlust

Zweite Säule der Bankenunion ist ein Notfall-Fonds, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber („Europolis“-Gruppe) hatten vorgebracht, dass Deutschland damit große finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen auf europäische Ebene fehle die rechtliche Grundlage. (dpa)

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