zum Hauptinhalt
Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat über die Mietpreisbremse entschieden.

© dpa

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Mieter bleiben auf Schaden durch unwirksame Mietpreisbremse sitzen

Mieter haben keinen Anspruch auf Ersatz zu viel gezahlter Miete, wenn der Erlass der Mietpreisbremse nicht gerichtsfest begründet ist. Die Hintergründe.

Rückschlag für zahlreiche Mieter in Brandenburg, Hessen, Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz den Anspruch auf die Erstattung von nach Mietpreisbremse zu viel gezahlter Miete durch die Länder zurückgewiesen. Es bestünden keine Amtshaftungsansprüche, "wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung mit weitem räumlichem und persönlichem Geltungsbereich erlässt, die jedoch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist", urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag.

Ein Mieter aus Frankfurt am Main hatte das Land Hessen auf Schadensersatz wegen der Unwirksamkeit der von der Landesregierung 2015 erlassenen "Mietenbegrenzungsverordnung" verklagt. Der Stadtteil, in dem die Wohnung liegt, gilt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Verordnung des Landes Hessen, mit dem die Anspannung begründet wurde, war allerdings fehlerhaft. Der Mieter musste deshalb die erhöhte, nicht gebremste Miete bezahlen. Dagegen richtete sich dessen Klage, die nun endgültig gescheitert ist.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Vor gut sechs Jahren hatte der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die kräftig steigenden Mieten zu begrenzen durch Einführung einer "Mietpreisbremse". Ob diese Regulierung des Marktes gelten soll oder nicht, hatte der Bund jedoch den Ländern überlassen. Und der Bund legte auch die Bedingungen für die Einführung des Regelwerks fest: Nur wenn große Teile der Bevölkerung sich nicht mehr mit Wohnraum versorgen können, darf ein Bundesland die Mietenbremse ziehen. Die Einführung der Verordnung muss wohl begründet sein. An dieser Begründung scheiterten viele Bundesländer, darunter Hessen. Die Gerichte kassierten die Verordnungen. Und die Mieter mussten statt der gebremsten niedrigen, die volle Miete bezahlen.

Mieterbund: "Vertrauen in staatliche Behörden geschwächt"

Lukas Siebenkotten vom Berliner Mieterbund hatte die Amtshaftung vor dem Urteil gefordert: „Wenn der Staat eine Verordnung offiziell erlässt und sie im Amtsblatt verkündet, muss der Bürger darauf vertrauen dürfen, dass diese auch gültig ist. Dass Mietpreisbremsenverordnungen von Teilen der Bevölkerung und der Politik angegriffen werden, liegt in der Natur der Sache und sollte nicht das Vertrauen der Bürger in die Kompetenz der staatlichen Behörden schwächen.“

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor bereits die hessische Mietenbegrenzungsverordnung kassiert, da die beim Erlass der Verordnung zu veröffentlichende Begründung fehlte. Die Klage der Mieter gegen seinen Vermieter war wegen der Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung ohne Erfolg geblieben.

Für Berlin spielt das Urteil keine Rolle

Für Mieter in Berlin spielt dieses Urteil keine Rolle, weil die Rechtsverordnung des Senats nicht attackiert wurde, mit der die Einführung der Mietpreisbremse begründet worden war. Zuletzt hatte der Senat diese im Mai vergangenen Jahres erlassen und damit die Gültigkeit der Mietpreisbremse verlängert.

Hinzu kommt, dass in Berlin ein besonderes Preisrecht gilt, das die Regulierungen nach Mietpreisbremse sowie Mietspiegel und Miethöhen nach Bürgerlichem Gesetzbuch vorerst aussetzt: der Mietendeckel. Dieses Berliner Sonderrecht wird allerdings vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Falls Karlsruhe in diesem Jahr den Mietendeckel kippt, träte wieder die Mietpreisbremse in Kraft.

Zur Startseite