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Zahlreiche Autos fahren im Berufsverkehr über den Mittleren Ring in München.

© Sven Hoppe/dpa

Ein Jahr nach EuGH-Urteil: Noch drei Städte über Stickoxid-Grenzwerten

Im Juni 2021 stellte der EuGH fest, dass Deutschland zu wenig tat, um Bürger vor Stickoxid zu schützen. Die Bilanz ein Jahr später fällt unterschiedlich aus.

Ein Jahr nach dem Stickstoffdioxid-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland ziehen Umweltministerium und Deutsche Umwelthilfe (DUH) sehr unterschiedliche Bilanzen. So kritisiert die DUH die Maßnahmen für saubere Luft als weiter unzureichend, das Ministerium spricht dagegen von einer „erfreulicherweise“ zurückgegangenen Belastung mit dem Luftschadstoff.

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Am 3. Juni 2021 hatte der EuGH festgestellt, dass Deutschland in der Vergangenheit zu wenig getan hat, um Bürger vor Stickstoffdioxid zu schützen.

Im Bundesumweltministerium verweist man darauf, dass vergangenes Jahr nur noch die drei Städte München, Ludwigsburg und Essen an je einer Messstelle die Grenzwerte nicht eingehalten hätten. Noch 2019 seien es 25 Städte gewesen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hält die Verbesserungen vor allem für positive Nebeneffekte der Corona-Krise. „Das ist keine dauerhafte Lösung“, sagte er. Mit der Luftbelastung sei viel Leid verbunden. Zudem betonte er: „Mit einem knappen Einhalten der Grenzwerte ist noch nicht alles gut.“ Dies gelte umso mehr, als er den aktuellen Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel für zu hoch halte.

Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO habe ihre Empfehlung inzwischen auf 10 Mikrogramm gesenkt.

Weniger Diesel-Pkw auf den Straßen

Das Umweltministerium sieht dagegen die Erneuerung der Fahrzeugflotten - insbesondere bei Diesel-Pkw - als wesentliche Ursache für die Verbesserung. Autos der Abgasnormen Euro 6d und Euro 6d-temp stießen auch im realen Betrieb auf der Straße weniger Stickoxide aus.

Laut aktuellen Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes gab es in Deutschland zu Jahresbeginn 14,7 Millionen Diesel-Pkw. Das waren gut 400.000 weniger als auf dem Höhepunkt 2018. Zudem haben inzwischen 2,3 Millionen davon die Emissionsklassen Euro 6d oder 6d-temp, die 2019 erstmals auf die Straße kamen.

Neben dem Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel gibt es auch einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Diese Grenze wurde laut Daten des Umweltbundesamtes vergangenes Jahr aber mit großem Abstand nicht erreicht. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich. (dpa)

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