zum Hauptinhalt
Nervig langsam. Oft ist die Internetverbindung schlechter als vom Anbieter versprochen und der Nutzer ärgert sich mit Wartezeiten herum.

© imago

DSL und Kabel-Internet: Wenn Provider weniger Bandbreite als versprochen liefern

Viele Internetverbindungen sind langsamer als der Provider verspricht. Wie Nutzer den Verdacht beweisen können.

Von Laurin Meyer

Viele Nutzer kennen das Szenario: Die Lieblingsseite lädt nur spärlich, das Video stockt, Downloads brauchen ewig. Oft ist dann wieder einmal die Internetverbindung zu langsam. Was nervt und wütend macht. Schließlich hat der Anbieter doch eine höhere Geschwindigkeit versprochen. Sich zu wehren, ist nicht immer leicht. Die Anbieter werben häufig mit verwirrenden Formulierungen wie „bis zu 100 Mbit/s“. Außerdem gibt es keine eindeutigen rechtlichen Regelungen. Was Verbrauchern bleibt: Sie können ziemlich genau nachmessen, wie schnell ihre DSL- oder Kabel-Leitung tatsächlich ist, und sich mit den Ergebnissen beim Anbieter beschweren.

Sogenannte Speed-Tests gibt es im Internet zuhauf. Damit können Nutzer die Übertragungsrate mit den Versprechen des Anbieters abgleichen. Wer seinen Anbieter anschließend mit miesen Testergebnissen konfrontieren will, kann aber auch ein Angebot der Bundesnetzagentur auf der Internetseite www.breitbandmessung.de nutzen. Seit ein paar Wochen gibt es den Test der Behörde nicht mehr nur online, sondern auch als installierbares Programm für den Computer. Mit diesem lassen sich über einen längeren Zeitraum gleich mehrere Messungen automatisch durchführen und protokollieren.

Wann die Leistung vertragskonform ist

Die Bundesnetzagentur hat definiert, ab wann nach ihrer Ansicht die Leistung der Anbieter noch vertragskonform ist – und ab wann nicht mehr. Um das herauszufinden, misst das Programm an zwei Tagen jeweils mindestens zehnmal die Geschwindigkeit. Der Nutzer muss dafür zunächst seinen Anbieter nennen und seine Tarifkonditionen eingeben. Die Daten stehen meistens im Vertrag, den der Kunde mit dem Unternehmen einst abgeschlossen hat.

Wichtig ist: Das Gerät, mit dem der Nutzer misst, sollte mit einem LAN-Kabel verbunden sein. Wer nämlich im hauseigenen WLAN surft, hat oft Verluste durch die Entfernung zum Router. Zudem sollten alle anderen Geräte vom Internet getrennt werden, die sich ebenfalls im Netz befinden, wie etwa das Smartphone, das Tablet, oder die Spielekonsole. Nur so entsteht ein wirklich unverfälschtes Ergebnis.

Ob das Messergebnis vertragskonform ist, macht die Bundesnetzagentur folgendermaßen fest: Der Nutzer sollte an beiden Testtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreichen. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich meist nur um den möglichen Höchstwert. Oft geben die Unternehmen in ihren Produktblättern an, mit welcher Bandbreite der Nutzer normalerweise rechnen kann. Auf eben jene übliche Geschwindigkeit sollte der Tester aber in 90 Prozent aller Messungen kommen. Zudem darf die minimal versprochene Geschwindigkeit in den zwei Testtagen nicht unterschritten werden. Diese Punkte müssen erfüllt sein, sonst gilt die Leistung als nicht vertragsgemäß.

Tatsächlich wird oft geschummelt

Die Ergebnisse der Messungen fasst die Bundesnetzagentur in ihren Jahresberichten zusammen. Die Erkenntnis aus dem Messzeitraum des vergangenen Jahres: Kunden haben oftmals nicht die vereinbarte maximale Datenrate bekommen. Über alle Tarife und Anbieter hinweg erreichten knapp 30 Prozent der Tester nicht einmal die Hälfte der maximal vereinbarten Geschwindigkeit.

Auch unter den Anbietern gibt es große Unterschiede. Während jeder fünfte Kunde von Vodafone im Test mindestens die vollen 100 Prozent der maximal möglichen Geschwindigkeit erreichte, war es bei der Telekom nur etwa jeder dreißigste. Bei beiden Anbietern erreichten immerhin etwas mehr als die Hälfte der Kunden 80 Prozent der möglichen Höchstgeschwindigkeit. Beim dritten großen Anbieter, 1&1, liegen die Werte weiter darunter.

Kritik: Ungerechtigkeiten und Messfehler

Das Unternehmen 1& 1 verweist wiederum auf die Schwächen des Messverfahrens. „Die Messungen, die dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur zugrunde liegen, wurden an unterschiedlichen Anschlüssen durchgeführt, was einen direkten Vergleich schwierig macht“, sagt Sprecherin Kerstin Corea. Außerdem werde nicht berücksichtigt, ob die Nutzer während des Tests noch mit weiteren Geräten im Internet sind. Seinen Kunden gegenüber zeigt sich das Unternehmen dennoch kulant. „Grundsätzlich hat jeder Kunde die Möglichkeit, seinen Internetanschluss einen Monat lang zu testen“, sagt Corea. Ist dieser nicht zufrieden, könne er seinen Vertrag innerhalb des Monats kündigen.

Auch die Telekom sieht die Messungen nur als eingeschränkt aussagekräftig. „Ein Großteil der Messungen der Telekom-Bandbreiten wurde an Anschlüssen in ländlichen Regionen gemacht, während bei Konkurrenten eben nur wenige Anschlüsse dort gemessen wurden“, heißt es. Bei Vodafone beteuert man, dass es ohnehin nur sehr wenige Kunden gebe, die unter den Richtwerten der Bundesnetzagentur liegen. Und diese Fälle seien häufig auf Ausnahmen zurückzuführen, etwa bei Netzausfällen.

Rechte der Verbraucher sind unklar

Was können Kunden also tun, deren Messergebnis darunter liegt? Zunächst einmal mit dem Anbieter sprechen und Nachbesserungen fordern. Denn aus der Messung selbst würden sich nicht automatisch rechtliche Konsequenzen für den Verbraucher ergeben, sagt Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. Weil es sich um Dienstverträge handelt, seien die Rechte der Verbraucher nicht immer klar und interessengerecht. „Wir als Verbraucherzentrale würden uns wünschen, dass es hier klare Rechte für Verbraucher gibt“, sagt Bradler. Diese könnten zum Beispiel vorsehen, dass der Kunde den Preis mindern oder unverzüglich in einen anderen Tarif wechseln darf.

Letztlich sei für den Verbraucher oft nur die reguläre Kündigung möglich. Dann müsse er sich einen neuen Anbieter suchen. Nur: Von diesem bekomme er aber auch nicht zwingend die Bandbreite, die er sich wünscht. Die Bundesnetzagentur schlägt deshalb vor: Mit den Messergebnissen sollten sich die Betroffenen erst einmal an den bisherigen Anbieter wenden. „Wenn auf diesem Weg keine Lösung erzielt wird, können sich Verbraucher erneut an die Bundesnetzagentur wenden“, sagt Sprecher Michael Reifenberg. Dann setze sich die Behörde noch einmal selbst mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung.

Zur Startseite