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Für eine Milliarde Euro muss VW-Chef Herbert Diess viele Autos verkaufen.

© AFP

Dieselgate: Bußgeldbescheid über eine Milliarde für VW

VW muss nun auch hierzulande für den Dieselbetrug eine Milliardenstrafe zahlen. Den entsprechenden Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptiert der Konzern.

Direkt nach Börsenschluss am frühen Mittwochabend kam die Milliardenmeldung von VW: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat „im Zusammenhang mit der Dieselkrise“ einen Bußgeldbescheid über eine Milliarde Euro erlassen. VW akzeptiert die Strafe, weshalb das Ordnungswidrigkeitenverfahren nun erledigt sei. „Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird“, teilte der Autohersteller mit.

2015 war der Betrug aufgeflogen

Im September 2015 hatte VW zugeben müssen, über viele Jahre mit illegalen Abgasabschalteinrichtungen gearbeitet zu haben. Mit Hilfe dieses Betrugs wurde Kunden und Behörden vorgetäuscht, dass bestimmte Dieselmotoren die vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte erreichten. Insgesamt waren fast elf Millionen Dieselmotoren manipuliert worden. In den USA hat der Konzern rund 25 Milliarden Euro an Strafen zahlen müssen.
Das nun durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängte Bußgeld setzt sich nach Angaben von VW „aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro“ zusammen. Das Geld muss laut Staatsanwaltschaft innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.

"Wir bekennen uns zu der Verantwortung"

VW zufolge haben die Ermittlungen „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ ergeben. Und diese Pflichtverletzungen seien „mitursächlich“ dafür, dass zwischen 2007 und 2017 insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit Dieselmotor „weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“. Indem der Konzern die dafür fällige Strafe akzeptiere, „bekennt sich Volkswagen zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung“, heißt es in der Mitteilung. Anders als in strafrechtlichen Verfahren, die sich nur gegen Personen richten, kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch ein Unternehmen mit Geldbuße belegt werden, „wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. „Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen.“ Von der Entscheidung unberührt bleiben der Staatsanwaltschaft zufolge sowohl die bei den Gerichten anhängigen zivilrechtlichen Verfahren, etwa die Klagen der Autokäufer, als auch die in Braunschweig weiter geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen derzeit insgesamt 49 Personen.

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